1. Wie komme ich zu einer Praktikumsstelle?

Grundsätzlich können Sie sich Ihre Praktikumsstelle entsprechend Ihrer fachlichen Interessen und ggf. beruflichen Orientierungen selbst suchen. Bitte beachten Sie dabei aber auch die Grundsätze zur Eignung von Praktikumsstellen im Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft (vgl. Fragen 2 und 3). Wenn Sie für Ihre Entscheidung, welches Praxisfeld für Sie sinnvoll wäre, gerne Beratung hätten, können Sie die Sprechstunde des Praktikumsbüros in Anspruch nehmen oder auch andere Lehrende Ihres Vertrauens darauf ansprechen.

Das Praktikumsbüro selbst hält auch ein Angebot an Praktikumsstellen für Sie bereit. Sie können im Büro in einer Datenbank mit mehr als 300 Praktikumsstellen recherchieren. Außerdem speist sich der Pool an Praktikumsstellen auch aufgrund von positiven Rückmeldungen der Studierenden über die Erfahrungen in/mit „ihrer“ Praktikumsstelle. 

Ein Anspruch auf Vermittlung einer Praktikumsstelle besteht nicht.

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2. Welche Praktikumsstellen sind im Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft geeignet?

Geeignet für die Durchführung von Praktikumsvorhaben sind solche pädagogischen Institutionen, Organisationen und Projekte, in denen in der Regel mindestens eine Fachkraft mit einer einschlägigen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung tätig ist und in denen durch diese Fachkraft eine ausreichende Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten gewährleistet ist.
Nutzen Sie für Ihre Entscheidungsfindung auch die Beratungsangebote des Praktikumsbüros.

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3. Muss die Praxisbegleiterin/der Begleiter in der Praktikumseinrichtung vor Ort einen Uni-Abschluss in Pädagogik haben?

Ihre Begleiterin/ihr Begleiter in der Praktikumseinrichtung muss eine einschlägige akademische Qualifikation in einem pädagogischen oder affinen Beruf haben, um eine fachlich-adäquate Einführung, Beratung und Betreuung gewährleisten zu können. Es ist sehr wünschenswert jedoch nicht zwingend erforderlich, dass es sich um einen Diplom-, Bachelor- oder Master-Abschluss im Fach Pädagogik handelt. In machen Praktikumsfeldern treffen Sie eher PsychologInnen, SoziologInnen oder SozialpädagogInnen an, die für das jeweilige Feld einschlägig sind.

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4. Ab wann muss ich mich um eine Praktikumsstelle bemühen?

Einige Einrichtungen und Unternehmen planen die Beschäftigung und den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten langfristig (mit einem Vorlauf von einem halben bis zu einem Jahr), andere – auch attraktive – Praktikumsmöglichkeiten ergeben sich relativ kurzfristig (zwei bis drei Monate im Voraus). 

Nutzen Sie zur Gewinnung von Orientierung und zur Zielfindung bereits frühzeitig die Anregungen, Informationen und Kontakthinweise aus den Lehrveranstaltungen "Institution und Profession" und "Praktikumsvorbereitung", eigenen Felderkundungen mithilfe von Materialien des Praktikumsbüros sowie Beratungsmöglichkeiten des Praktikumsbüros. Die Suche einer geeigneten Einrichtung führt nach Klärung der inhaltlichen Ausrichtung des Praktikums vergleichsweise einfacher und schneller zum Ziel.

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5. Wie und wo melde ich mein Praktikum an?

Das Praktikum muss vor Beginn im Praktikumsbüro angemeldet werden und die jeweilige Praktikumsstelle und das Praktikumsvorhaben vom Praktikumsbüro anerkannt sein. Zur Anmeldung des Praktikums und Genehmigung Ihrer Praktikumsstelle und Ihres Praktikumsvorhabens legen Sie dem Praktikumsbüro eine vollständig ausgefüllte Vorhabenskizze vor.
Einen PDF-Vordruck zum handschriftlichen Ausfüllen bzw. ein editierbares Word-Formular finden Sie zum Download in der Rubrik "Materialien und Formulare" („Formularset für die Anmeldung, Anerkennung und Bescheinigung des Praktikumsvorhabens“).

Die Skizzierung des Praktikumsvorhabens setzt voraus, dass Sie mit der betreffenden Praktikumseinrichtung mindestens ein erstes Kontaktgespräch geführt haben, in dem Sie sich neben der grundsätzlichen Möglichkeit zum Praktikum mit der Einrichtung auch über ein gewünschtes bzw. mögliches Vorhaben (Zielsetzung, Einsatzbereiche, voraussichtliche Aufgaben etc.) verständigt haben. Die Bereitschaft der Einrichtung, Sie als Praktikanten/Praktikantin in der beschriebenen Weise zu beschäftigen, lassen Sie sich bitte auf dem Formular „Vorhabenskizze“ mit Unterschrift bestätigen.

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6. Wozu dient und wie verwende ich das Formular „Praktikumsbescheinigung“?

Das Formular „Praktikumbescheinigung“ ist Bestandteil des Formularsets für die Anmeldung, Anerkennung und Bescheinigung des Praktikumsvorhabens,  das zum Download in der Rubrik "Materialien und Formulare" zur Verfügung steht.

Die Praktikumsbescheinigung dient dem Nachweis einer vollständig und erfolgreich abgeschlossenen Praktikumsphase.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Praktikumsbescheinigung lassen Sie bitte dem Praktikumsbüro zukommen, damit die Verbuchung des Credits für das abgeschlossene Praktikum auf Ihrem Studienkonto veranlasst werden können.

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7. Wie lange dauert ein Praktikum mindestens?

Das Praktikum dauert 320 Stunden. Das entspricht einem Zeitblock von acht Wochen bei unterstellten vierzig Stunden Praktikumszeit in der Woche (Vollzeit; zu anderen Möglichkeiten der Zeitorganisation siehe Frage 7). Je nach Ihren Absichten oder den Interessen der Praktikumseinrichtung kann es auch sinnvoll bzw. geboten sein, das Praktikum über einen längeren Zeitraum anzulegen. Zu der dann notwendigen Zeitorganisation lassen Sie sich am Besten im Praktikumsbüro beraten.

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8. Welche Möglichkeiten der Zeitorganisation gibt es für das Praktikum (Blockpraktikum, studienbegleitend in Teilzeit etc.)?

Der „Klassiker“ unter den Praktika ist das Block-Praktikum als Vollzeitmaßnahme über mindestens acht zusammenhängende Wochen à vierzig Stunden pro Woche. Das entspricht mindestens 320 Praktikumsstunden. Diese Praktikumsform eignet sich vor allem für eine Durchführung in den Semesterferien.

Aus verschiedenen Gründen kann es sinnvoll sein, das Praktikum über einen längeren Zeitraum als acht Wochen als Teilzeitmaßnahme durchzuführen (z.B. bei einer halben Praktikumsstelle über mindestens 16 Wochen). Dabei muss das Minimum von 320 Stunden Praktikumszeit erreicht werden. Teilzeitpraktika sind vorzugsweise studienbegleitend angelegt. Sie selbst müssen bei dieser Zeitorganisation unbedingt darauf achten, dass Ihr Praktikum nicht konkurrierend zum Studienfortschritt wirkt. Die Praktikumszeiten pro Woche dürfen - insbesondere wenn Sie Ihr Praktikum bereits in Teilzeit beginnen - nicht zu kurz sein (mind. 2-3 Tage in der Summe), um Ihnen einen ausreichend zusammenhängenden Zugang zum jeweiligen Praxisfeld zu ermöglichen.

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, das Praktikum mit einem Vollzeitblock zu beginnen (z.B. in den Semesterferien) und als Teilzeitpraktikum studienbegleitend abzuschließen. Dies kann aus vielen Gründen wünschenswert, sinnvoll oder gar geboten sein, insbesondere dann, wenn Sie auf diese Weise der Zeitplanung Ihrer ausgewählten Praktikumsstelle entgegenkommen und Sie so evtl. gar ein Scheitern der Stellenzusage vermeiden können.

Ebenso ist grundsätzlich ein Splitting der Praktikumszeit denkbar (z.B. zwei Zeitblöcke über je vier Wochen verteilt auf zwei Semesterferien). Bei einem gesplitteten Vollzeit-Praktikum soll keiner der Zeitblöcke kleiner als vier Wochen sein.

Alle Formen der Zeitorganisation Ihres Praktikums abweichend vom Blockzeit-Modell bedürfen der Zustimmung des Praktikumsbüros. Lassen Sie sich dort daher rechtzeitig beraten.

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9. Kann man das im Bachelor-Studium obligatorische Praktikum in mehr als einer Einrichtung machen?

Zunächst: Sie können und sollten während Ihres Studiums so viele Praxiserfahrungen (Praktika, Hospitationen, Projektmitarbeit etc.) sammeln, wie Sie wollen und wie es sich mit Ihrer Studien- und weiteren Lebenssituation vereinbaren lässt.

Eine Aufteilung der laut Modulhandbuch und Praktikumsordnung minimalen Praktikumszeit (320 Stunden) auf mehr als eine Einrichtung kommt grundsätzlich nicht in Frage. Ausnahmen können nach Beratung mit dem Praktikumsbüro vereinbart werden, wenn die Praktikumsteile ein inhaltlich sinnvolles Gesamtvorhaben darstellen (z.B. Vergleich ähnlicher Arbeitsfelder in unterschiedlicher Organisationsform oder Analyse des Zusammenwirkens komplementärer Arbeitsfelder). Bei einem gesplitteten Vollzeit-Praktikum soll keiner der Zeitblöcke kleiner als vier Wochen sein, um Ihnen einen ausreichenden Zugang zur jeweiligen Praktikumseinrichtung und deren Arbeit zu gewährleisten.

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10. Wie bereite ich mich auf mein Praktikum vor?

Die Praxisphasen werden spezifisch und unmittelbar durch die Veranstaltungen 2 (Praktikumsvorbereitung) und 3 (Supervision und Praktikumsnachbereitung) des Moduls 8 vorbereitet, unterstützt und nachbereitet. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen stellt eine notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung der Praktika dar.

Darüber hinaus bieten die Veranstaltungen der Moduls 7 sowie die Vertiefungen in den Veranstaltungen 1 und 4 des Moduls 8 ("Spezielle Aufgabenfelder und Institutionen außerschulischer Pädagogik") mehrfach Möglichkeiten zur Berufsfeldorientierung sowie zu eigenen empirischen Berufsfelderkundungen.

Für die selbst organisierte Vorbereitung stellt Ihnen das Praktikumsbüro auf seiner Webseite zum einen Überblicksinformationen zur Praktikumsstellensuche und Bewerbungstipps zur Verfügung. Sie finden dort auch Literaturempfehlungen zum Thema.

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11. Was sind meine Aufgaben während des Praktikums?

Die Aufgaben innerhalb Ihres Praktikums ergeben sich aus Ihren Praktikumszielen, den in der Praktikumseinrichtung gegebenen Möglichkeiten sowie dem schließlich mit Praktikumseinrichtung und Praktikumsbüro der Uni abgestimmten Vorhaben. Es handelt sich dabei um im weitesten Sinne qualifizierte pädagogische Aufgaben, die Sie hospitierend kennen lernen sowie in eigener Praxis erfahren, erproben und weiter entwickeln. Hilfstätigkeiten und fachfremde Tätigkeiten können im Einzelfall vorkommen, dürfen jedoch nur einen sehr geringen Anteil des gesamten Praktikums ausmachen bzw. müssen in einem ausgewiesenen Zusammenhang mit pädagogischen Tätigkeiten stehen.

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12. Wer an der Uni unterstützt mich bei der Praktikumsvorbereitung, - begleitung und ‑nachbereitung?

An der Uni liegt die spezifische Praktikumsvorbereitung und ‑nachbereitung überwiegend in der Hand der im Modul 8 Lehrenden, ergänzt und verstärkt durch Angebote professioneller prozessbegleitender und nachbetrachtender Supervision.

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13. Wie bereite ich mich auf die Auswertung (Analyse und Reflexion) meiner Praktikumserfahrungen und -beobachtungen vor?

Zur Entwicklung möglicher Auswertungsperspektiven auf Ihre Praxiserfahrungen und -beobachtung und zur Anbahnung einer für Ihren Praktikumsbericht geeigneten Schreibhaltung nehmen Sie möglichst zeitnah nach Abschluss Ihres Praktikums an einem der monatlich stattfindenden Workshops zur "Praktikumsnachbereitung" teil. Nähere Informationen dazu (Termine, Anmeldemodalitäten) entnehmen Sie bitte dem LSF (s. Modul 8 [PO2012] bzw. Modul 9 [PO 2019]).

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14. Wer liest am Ende meinen Bericht?

Den Praktikumsbericht legen Sie der Dozentin/dem Dozenten vor, bei der/dem Sie die praktikumsvorbereitende Veranstaltung im Modul 8 (PO 2012) bzw. Modul 9 (PO 2019) besucht haben.

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15. Wann muss ich meinen Praktikumsbericht abgeben?

Der Praktikumsbericht sollte drei Monate nach Abschluss des Praktikums abgegeben werden. Ist aus besonderen Gründen die Abgabe erst später möglich, vereinbaren Sie mit der Dozentin/dem Dozenten, bei der/dem Sie den Bericht abgeben werden, einen anderen Abgabetermin. Dieser sollte nach Möglichkeit nicht später als sechs Monate nach Praktikumsende liegen.

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16. Wie lang muss der Praktikumsbericht sein?

Der Praktikumsbericht soll ca. zwanzig Seiten lang sein. Dabei handelt es sich um einen Richtwert, der den Grad der Ausführlichkeit andeuten will. Ein guter, vollständiger Bericht kann ebenso fünfzehn wie auch fünfundzwanzig Seiten lang sein – ein schlechter auch. Quälen Sie also nicht Ihr Textverarbeitungsprogramm mit der Ausnutzung aller Formatierungsfinessen, sondern konzentrieren Sie sich in erster Linie auf die inhaltliche Qualität und Vollständigkeit Ihrer Darstellungen, Analysen und Reflexionen.

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17. Kann ich die Praktikumsstelle im Verlauf auch wechseln?

Dies geht ausgenommen bei Praktikumsstellen-Splitting - siehe Frage 9 – grundsätzlich nicht. Bei Problemen in oder mit der Praktikumseinrichtung siehe Frage 18.

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18. Kann ich bei Problemen das Praktikum abbrechen?

Diese Situation sollten Sie möglichst vermeiden. Probleme in oder mit der Praktikumseinrichtung sollten Sie bereits bei ersten „schwachen Signalen“ wahr- und ernst nehmen und versuchen, zunächst intern im Gespräch mit Ihrer Praktikumsbebegleitung vor Ort den Sachverhalt zu klären und konstruktive Verabredungen zu treffen, die das Problem lösen können. Bei Bedarf können Sie sich auch mit dem Praktikumsbüro an der Universität oder ggf. mit der Supervisorin/dem Supervisor beraten oder dort um Hilfestellung, evtl. auch Vermittlung nachsuchen.

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19. Kann ich mir vorangegangene Praktika oder berufspraktische Tätigkeiten für das Praktikum im Bachelor-Studiengang anerkennen lassen?

Eine Anrechnung früherer Praktika oder anderer berufspraktischer Tätigkeiten ist nach der Praktikumsordnung Ihres Studiengangs in der Regel nicht möglich. Ausnahmen können begründet sein durch eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, eine mindestens einjährige fortlaufende Berufspraxis in einem außerschulischen pädagogischen Handlungsfeld oder vergleichbare Praxiserfahrungen im gleichen Umfang.

Über die Anrechnung entscheidet auf gesonderten Antrag an das Praktikumsbüro der Prüfungsausschuss des Studiengangs bzw. das Praktikumsbüro selbst. Mit dem Antrag auf Anrechnung früherer Praktika oder anderer berufspraktischer Tätigkeiten ist ein Reflexionsbericht entsprechend den Anforderungen des Praktikumsberichts vorzulegen.

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20. Wie bin ich während meines Praktikums unfallversichert?

"Die Studierenden sind grundsätzlich während ihrer Aus- und Fortbildung an der Hochschule oder Fachhochschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass die Studierenden immatrikuliert sind und dass die Tätigkeit, die zum Unfall führt, in dem organisatorischen Verantwortungsbereich der (Fach-) Hochschule stattfindet. Zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes. Die Länder tragen die Kosten des Versicherungsschutzes.

Bei Praktika während des Studiums besteht in der Regel kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule oder der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert. Unerheblich ist dabei, ob das Praktikum in den Studien- oder Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird. (Hervorhebung PB-EW) Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist. Die Unternehmen tragen die Kosten des Versicherungsschutzes mit ihren Beiträgen zur Unfallversicherung." (Quelle: DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

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