FAQ - Praktika Master Erwachsenenbildung/Weiterbildung
Übersicht
- Wie komme ich zu einer Praktikumsstelle?
- Welche Praktikumsstellen sind im Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung geeignet?
- Muss die Begleiterin/der Begleiter in der Praktikumseinrichtung vor Ort einen Hochschul-Abschluss in Pädagogik haben?
- Ab wann muss ich mich um eine Praktikumsstelle bemühen?
- Wie und wo melde ich mein Praktikum an?
- Wozu dient das Formular „Praktikumsbescheinigung“ und wie verwende ich es?
- Wie lange dauert das studienbegleitende Pflichtpraktikum mindestens?
- Welche Zeitmodelle und -organisation gibt es für das Praktikum (Blockpraktikum, studienbegleitend in Teilzeit etc.)?
- Kann man das im Masterstudium obligatorische Praktikum in mehr als einer Einrichtung machen?
- Wie bereite ich mich auf mein Praktikum vor?
- Was sind meine Aufgaben während des Praktikums?
- Wer an der Uni unterstützt mich bei der Praktikumsvorbereitung, -begleitung und ‑nachbereitung?
- Wer liest am Ende meinen Praktikumsbericht?
- Wie lang muss der Praktikumsbericht sein?
- Kann ich die Praktikumsstelle im Verlauf auch wechseln?
- Kann ich bei Problemen das Praktikum vorzeitig abbrechen?
- Kann ich mir vorangegangene Praktika oder berufspraktische Tätigkeiten für das Praktikum im Master-Studiengang anerkennen lassen?
1. Wie komme ich zu einer Praktikumsstelle?
Grundsätzlich können und sollen Sie sich Ihre Praktikumsstelle entsprechend Ihrer fachlichen Interessen und ggf. beruflichen Orientierungen selbst suchen. Bitte beachten Sie dabei aber auch die Grundsätze zur Eignung von Praktikumsstellen im Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung (vgl. Fragen 2 und 3). Wenn Sie für Ihre Entscheidung, welches Praxisfeld für Sie sinnvoll wäre, gerne Beratung hätten, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen im Praktikumsbüro EW wenden oder wenden Sie sich in Ihren Studienschwerpunkten an die Lehrenden der praktikumsvor-/nachbereitenden Seminare.
Das Praktikumsbüro EW selbst hält kein Angebot an Praktikumsstellen für Sie bereit, kann Ihnen aber möglicherweise Einrichtungen und Unternehmen nennen, für die ein Praktikum vorstellbar wäre. Ein Anspruch auf Vermittlung einer Praktikumsstelle besteht nicht.
2. Welche Praktikumsstellen sind im Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung geeignet?
Das Praktikum im Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung soll grundsätzlich in Institutionen, Organisationen, Betrieben und Unternehmen und/oder Projekten mit Bezug zum Erwachsenenbildungs-/Weiterbildungssektor angesiedelt sein. Dabei sollen sich Ihre Arbeitsaufgaben im Praktikum inhaltlich-thematisch im Kontext (mindestens) eines Ihrer Studienschwerpunkte bewegen.
Geeignet für die Durchführung von Praktikumsvorhaben sind solche pädagogischen Institutionen, Organisationen und Projekte, in denen in der Regel mindestens eine Fachkraft mit einer einschlägigen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung tätig ist und in denen durch diese Fachkraft eine ausreichende Einarbeitung und Begleitung der Praktikantinnen und Praktikanten gewährleistet ist.
Nutzen Sie für Ihre Entscheidungsfindung im Zweifel auch die Beratungsangebote des Praktikumsbüros EW oder fragen Sie Ihre/n Dozenten/in des praktikumsvorbereitenden Seminars.
3. Muss die Betreuerin/der Betreuer in der Praktikumseinrichtung vor Ort einen Uni-Abschluss in Pädagogik haben?
Ihre Betreuerin/ihr Betreuer in der Praktikumseinrichtung sollte eine einschlägige akademische Qualifikation in einem pädagogischen oder affinen Beruf haben, um eine fachlich-adäquate Einführung, Beratung und Betreuung gewährleisten zu können. Es ist sehr wünschenswert jedoch nicht zwingend erforderlich, dass es sich um einen Diplom-, Bachelor- oder Master-Abschluss im Fach Erziehungswissenschaft handelt. In manchen Praktikumsfeldern treffen Sie eher PsychologInnen, SoziologInnen, SozialpädagogInnen oder - insbesondere im betrieblichen Kontext - BetriebswirtschaftlerInnen (bspw. mit dem Schwerpunkt Personal) an, die für das jeweilige Feld einschlägig sind.
4. Ab wann muss ich mich um eine Praktikumsstelle bemühen?
Einige Einrichtungen und Unternehmen planen die Beschäftigung und den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten langfristig (mit einem Vorlauf von einem halben bis zu einem Jahr), andere – auch attraktive – Praktikumsmöglichkeiten ergeben sich relativ kurzfristig (zwei bis drei Monate im Voraus).
5. Wie und wo melde ich mein Praktikum an?
Das studienbegleitende Pflichtpraktikum muss vor Beginn an der UDE angemeldet werden und die jeweilige Praktikumsstelle und das Praktikumsvorhaben müssen vom Praktikumsbüro EW genehmigt worden sein. Zur Anmeldung des Praktikums und zur Genehmigung Ihrer Praktikumsstelle und Ihres Praktikumsvorhabens legen Sie dem Praktikumsbüro EW – gerne auch als PDF per E-Mail - eine vollständig ausgefüllte Vorhabenskizze vor.
Das Formular für die Anmeldung, Anerkennung und Bescheinigung des Praktikums finden Sie hier und in der Rubrik "Materialien und Formulare".
Die Skizzierung des Praktikumsvorhabens setzt voraus, dass Sie mit der betreffenden Praktikumseinrichtung mindestens ein erstes Kontaktgespräch geführt haben, in dem Sie sich neben der grundsätzlichen Möglichkeit zum Praktikum mit der Einrichtung auch über ein gewünschtes bzw. mögliches Vorhaben (Zielsetzung, Einsatzbereiche, voraussichtliche Aufgaben etc.) verständigt haben. Die Bereitschaft der Einrichtung, Sie als Praktikanten/Praktikantin in der beschriebenen Weise zu beschäftigen, lassen Sie sich bitte auf dem Formular „Vorhabenskizze“ mit Unterschrift bestätigen.
6. Wozu dient und wie verwende ich das Formular „Praktikumsbescheinigung“?
Das Formular „Praktikumbescheinigung“ finden Sie hier und in der Rubrik "Materialien und Formulare" und zwar als dritte Seite im Formular "Anmeldung, Anerkennung und Bescheinigung des Praktikums".
Die Praktikumsbescheinigung dient dem Nachweis einer vollständig und erfolgreich abgeschlossenen Praktikumsphase.
Die Praktikumsbescheinigung dient dem Nachweis einer vollständig und erfolgreich abgeschlossenen Praktikumsphase durch die Praktikumseinrichtung. Die vollständig ausgefüllte und von der Praktikumseinrichtung unterschriebene Praktikumsbescheinigung reichen Sie bitte beim Praktikumsbüro EW – gerne auch als PDF per E-Mail – ein. Nur dann kann die Verbuchung der Credits für das Praktikum auf Ihrem Studienkonto veranlasst werden.
7. Wie lange dauert ein Praktikum mindestens?
Das Pflichtpraktikum dauert 320 Stunden. Das entspricht einem Zeitblock von acht Wochen bei unterstellten vierzig Stunden Praktikumszeit in der Woche (Vollzeitpraktikum; zu anderen Möglichkeiten der Zeitorganisation siehe Frage 8). Je nach Ihren Absichten oder den Interessen der Praktikumseinrichtung kann es auch sinnvoll bzw. geboten sein, das Praktikum über einen längeren Zeitraum anzulegen. Zu der dann notwendigen Zeitorganisation lassen Sie sich am besten im Praktikumsbüro beraten.
8. Welche Möglichkeiten der Zeitorganisation gibt es für das Praktikum (Blockpraktikum, studienbegleitend in Teilzeit etc.)?
Der „Klassiker“ unter den Praktika ist das Block-Praktikum in Vollzeit über mindestens acht zusammenhängende Wochen à vierzig Stunden pro Woche. Das entspricht mindestens 320 Praktikumsstunden. Dieses Praktikumsformat eignet sich vor allem für eine Durchführung in den Semesterferien.
Aus verschiedenen Gründen kann es sinnvoll sein, das Praktikum über einen längeren Zeitraum als acht Wochen als Teilzeitmaßnahme durchzuführen (z.B. bei einer halben Praktikumsstelle über mindestens 16 Wochen). Dabei muss das Minimum von 320 Stunden Praktikumszeit erreicht werden. Teilzeitpraktika sind vorzugsweise studienbegleitend angelegt. Sie selbst müssen bei dieser Zeitorganisation unbedingt darauf achten, dass Ihr Praktikum einerseits nicht konkurrierend zum Studienfortschritt wirkt. Die Praktikumszeiten pro Woche dürfen andererseits aber auch nicht zu kurz sein (empfohlen werden mind. 2 Tage pro Woche), um Ihnen einen ausreichend zusammenhängenden Zugang zum jeweiligen Praxisfeld zu ermöglichen.
Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, das Praktikum mit einem Vollzeitblock zu beginnen (z.B. in den Semesterferien) und als Teilzeitpraktikum studienbegleitend abzuschließen. Dies kann aus vielen Gründen wünschenswert, sinnvoll oder gar geboten sein, insbesondere dann, wenn Sie auf diese Weise der Zeitplanung Ihrer ausgewählten Praktikumsstelle entgegenkommen und Sie so evtl. gar ein Scheitern der Stellenzusage vermeiden können.
Ebenso ist grundsätzlich ein Splitting der Praktikumszeit denkbar (z.B. zwei Zeitblöcke über je vier Wochen verteilt auf zwei Semesterferien). Bei einem gesplitteten Vollzeit-Praktikum soll keiner der Zeitblöcke kleiner als vier Wochen sein.
Alle Formen der Zeitorganisation Ihres Praktikums abweichend vom Vollzeit-Modell bedürfen der Zustimmung des Praktikumsbüros. Lassen Sie sich dort daher rechtzeitig beraten.
9. Kann man das im Master-Studium obligatorische Praktikum in mehr als einer Einrichtung machen?
Zunächst: Sie können und sollten während Ihres Studiums so viele Praxiserfahrungen (Praktika, Hospitationen, Projektmitarbeit etc.) sammeln, wie Sie möchten und wie es sich mit Ihrem Studienfortschritt verträgt.
Eine Aufteilung der laut Modulhandbuch und Praktikumsordnung minimalen Praktikumszeit (320 Stunden) auf mehr als eine Einrichtung kommt grundsätzlich nicht in Frage. Ausnahmen können nach Beratung mit dem Praktikumsbüro vereinbart werden, wenn beide Praktikumsteile ein inhaltlich sinnvolles Gesamtvorhaben darstellen (z.B. Vergleich ähnlicher Arbeitsfelder in unterschiedlicher Organisationsform oder Analyse des Zusammenwirkens komplementäre Arbeitsfelder). Bei einem institutionell gesplitteten Vollzeit-Praktikum soll keiner der Zeitblöcke kleiner als vier Wochen sein, um Ihnen einen ausreichenden Zugang zur jeweiligen Praktikumseinrichtung und deren Arbeit zu gewährleisten.
10. Wie bereite ich mich auf mein Praktikum vor?
Die Praxisphasen werden spezifisch durch die Lehrveranstaltungen des Moduls 9 vorbereitet, unterstützt und nachbereitet. Darüber hinaus können Sie sich mit Ihren Fragen gerne auch an die Mitarbeiterinnen des Praktikumsbüros EW wenden.
11. Was sind meine Aufgaben während des Praktikums?
Die Aufgaben innerhalb Ihres Praktikums ergeben sich aus Ihren Praktikumszielen, den in der Praktikumseinrichtung gegebenen Möglichkeiten sowie der schließlich mit der Praktikumseinrichtung und dem Praktikumsbüro EW abgestimmten Vorhabenskizze. Im Praktikum sollte der Schwerpunkt auf der Übernahme von im weitesten Sinne qualifizierten Aufgaben in Feldern der Erwachsenen-/Weiterbildung liegen. Durch das Praktikum sollten Sie das Feld der Erwachsenen-/Weiterbildung hospitierend kennen lernen sowie in eigener Praxis erfahren, erproben und weiterentwickeln. Hilfstätigkeiten und fachfremde Tätigkeiten können im Einzelfall vorkommen, dürfen jedoch nur einen sehr geringen Anteil des gesamten Praktikums ausmachen bzw. müssen in einem ausgewiesenen Zusammenhang mit pädagogischen Tätigkeiten stehen.
12. Wer an der Uni unterstützt mich bei der Praktikumsvorbereitung, - begleitung und ‑nachbereitung?
Seitens der Universität liegt die spezifische Praktikumsvorbereitung, -begleitung und nachbereitung in der Hand der im Modul 9 Lehrenden. Bitte besuchen Sie immer das Seminar von Lehrenden, die zu einer thematisch zu Ihren Praktikumsaufgaben passenden Arbeitsgruppe (Allgemeine, politische oder beruflich-betriebliche Erwachsenen-/Weiterbildung, Medienbildung, Weiterbildung in Europa) gehören. Das Lehrangebot wird im Regelfall jedes Semester angeboten und Sie sollten daran sowohl vor Beginn des Praktikums zum Zweck der Praktikumsvorbereitung teilnehmen, als auch nach Abschluss des Praktikums, da hier die Praxiserfahrungen fachlich aufgearbeitet und reflektiert und die nötigen Hilfestellungen zum Erstellen des Praktikumsberichts gegeben werden. Die Lehrangebote finden Sie im LSF.
Falls es beim Praktikum zu größeren Änderungen, Problemen etc. kommt, können Sie sich auch an das Praktikumsbüro EW wenden.
13. Ist der Praktikumsleitfaden für das Schreiben des Berichts verbindlich?
Die Systematisierungshilfe hat zwei Funktionen: (a) sie soll für das Praktikum Ihre Aufmerksamkeit auf bestimmte Beobachtungspunkte lenken und diese systematisieren helfen; (b) sie hat Anregungscharakter für die Auswahl von Aspekten, die Sie Praktikumsberichts thematisieren, sowohl in der Beschreibung, Analyse und Reflexion. Sie stellt keine Gliederungsvorlage dar, weder in ihrer Struktur noch in der Vollständigkeit der genannten Aspekte.
14. Wer liest am Ende meinen Bericht?
Den Praktikumsbericht legen Sie bitte der Dozentin/dem Dozenten vor, bei der/dem Sie die praktikumsvor- und nachbereitende Veranstaltung im Modul 9 besucht haben. Ihre Lehrenden nehmen den Bericht ab und benachrichtigen danach das Praktikumsbüro EW.
Die Credits für Ihren Praktikumsbericht werden im Anschluss vom Praktikumsbüro EW an das Prüfungswesen gemeldet und dort in Ihrem Studienkonto verbucht.
15. Wie lang muss der Praktikumsbericht sein?
Der Praktikumsbericht umfasst üblicherweise ca. zwanzig Seiten. Dabei handelt es sich um einen Richtwert. Ein guter, vollständiger Bericht kann ebenso fünfzehn wie auch fünfundzwanzig Seiten lang sein – ein schlechter auch. Quälen Sie also nicht Ihr Textverarbeitungsprogramm mit der Ausnutzung aller Formatierungsfinessen, sondern konzentrieren Sie sich in erster Linie auf die inhaltliche Qualität und Vollständigkeit Ihrer Darstellungen, Analysen und Reflexionen.
Konkrete Hinweise zum Aufbau, Inhalt etc. des Praktikumsberichts erhalten Sie von den Lehrenden der praktikumsvor- und nachbereitenden Seminare.
16. Kann ich die Praktikumsstelle im Verlauf auch wechseln?
Dies geht, ausgenommen beim zuvor genehmigten Praktikumsstellen-Splitting, siehe Frage 9 – grundsätzlich nicht. Bei Problemen in oder mit der Praktikumseinrichtung siehe Frage 16.
17. Kann ich bei Problemen das Praktikum abbrechen?
Diese Situation sollten Sie möglichst vermeiden. Probleme in oder mit der Praktikumseinrichtung sollten Sie bereits bei ersten „schwachen Signalen“ wahr- und ernstnehmen und versuchen, zunächst intern im Gespräch mit Ihrer Praktikumsbetreuung vor Ort den Sachverhalt zu klären und konstruktive Verabredungen zu treffen, die das Problem lösen können. Bei Bedarf können Sie sich auch mit dem Praktikumsbüro EW an der Universität oder den in Modul 9 Lehrenden beraten oder dort um Hilfestellung, evtl. auch Vermittlung bitten.
18. Kann ich mir vorangegangene Praktika oder berufspraktische Tätigkeiten für das Praktikum im Master-Studiengang anerkennen lassen?
Eine Anerkennung früherer Praktika oder anderer berufspraktischer Tätigkeiten als gleichwertige Leistung zum studienbegleitenden Pflichtpraktikum im MA-EWB ist im Einzelfall möglich. Über die Anerkennung entscheidet auf gesonderten Antrag das Praktikumsbüro EW. Für die Antragstellung füllen Sie bitte das „Antragsformular zur Anerkennung von vorherigen Praktika bzw. anderen berufspraktischen Tätigkeiten für den MA EWB“ vollständig aus und reichen Sie dieses zusammen mit entsprechenden Beschäftigungsnachweisen beim Praktikumsbüro EW – gerne auch als PDF per E-Mail – ein. Das Praktikumsbüro EW prüft, ob Ihre Tätigkeit überwiegend pädagogische Aufgaben im Arbeitsfeld der Erwachsenenbildung/Weiterbildung beinhaltet hat und im zeitlichen Umfang von mindestens 320 Arbeitsstunden ausgeübt wurde.
Ob Sie von der Möglichkeit einer Anerkennung vorheriger Praktika oder berufspraktischer Zeiten als Pflichtpraktikum Gebrauch machen, sollten Sie sich im eigenen Interesse gut überlegen. Prüfen Sie, ob Ihnen Ihre bisherigen praktischen Erfahrungen für eine berufliche Interessenklärung und Orientierung ausreichen und ob Sie schon ausreichende Praxiseinblicke in das gewünschte spätere berufliche Einsatzgebiet nach Studienabschluss bekommen haben. Möglicherweise kommt für Sie auch besser eine Teilanerkennung des Pflichtpraktikums in Betracht, um Ihr Profil noch durch ein weiteres verkürztes studienbegleitendes Praktikum in alternativen beruflichen Aufgaben- und Einsatzgebieten aus der Erwachsenen-/Weiterbildung zu erweitern. Bei der Klärung, ob eine Teil- und/oder Vollanerkennung für Sie möglich und sinnhaft ist, kann Ihnen möglicherweise auch ein frühzeitiges Beratungsgespräch im Praktikumsbüro EW helfen.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum vollständigen Abschluss des MA-EWB Moduls 9 im Falle einer Anerkennung Ihrer berufspraktischen Zeiten als Praktikumsäquivalent in jedem Fall auch einen Praxis- und Reflexionsbericht schreiben müssen, der den Anforderungen des Praktikumsberichts entspricht und bei den Dozenten/innen der praktikumsvor- und nachbereitenden Veranstaltungen in Modul 9 abgegeben werden muss.