FAQ - Praktika Master Erwachsenenbildung/Weiterbildung

1. Wie komme ich zu einer Praktikumsstelle?

Grundsätzlich können Sie sich Ihre Praktikumsstelle entsprechend Ihrer fachlichen Interessen und ggf. beruflichen Orientierungen selbst suchen. Bitte beachten Sie dabei aber auch die Grundsätze zur Eignung von Praktikumsstellen im Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung (vgl. Fragen 2 und 3). Wenn Sie für Ihre Entscheidung, welches Praxisfeld für Sie sinnvoll wäre, gerne Beratung hätten, können Sie zum Praktikumsbüro in die Sprechstunde kommen oder auch in Ihren Studienschwerpunkten Lehrende darauf ansprechen.

Das Praktikumsbüro selbst hält auch ein Angebot an Praktikumsstellen für Sie bereit. Dazu werden in geeigneten Praxisfeldern Kontakte hergestellt und wo möglich auch Kooperationen vereinbart. Außerdem speist sich der Pool an Praktikumsstellen auch aufgrund von positiven Rückmeldungen der Studierenden über die Erfahrungen in/mit „ihrer“ Praktikumsstelle. 

Ein Anspruch auf Vermittlung einer Praktikumsstelle besteht nicht.

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2. Welche Praktikumsstellen sind im Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung geeignet?

Das Praktikum im Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung ist grundsätzlich in pädagogischen Institutionen, Organisationen und Projekten der Erwachsenenbildung/Weiterbildung angesiedelt. Es soll inhaltlich-thematisch im Kontext (mindestens) eines Ihrer Studienschwerpunkte liegen.

Geeignet für die Durchführung von Praktikumsvorhaben sind solche pädagogischen Institutionen, Organisationen und Projekte, in denen in der Regel mindestens eine Fachkraft mit einer einschlägigen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung tätig ist und in denen durch diese Fachkraft eine ausreichende Einarbeitung und Begleitung der Praktikantinnen und Praktikanten gewährleistet ist.
Nutzen Sie für Ihre Entscheidungsfindung auch die Beratungsangebote des Praktikumsbüros.

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3. Muss die Betreuerin/der Betreuer in der Praktikumseinrichtung vor Ort einen Uni-Abschluss in Pädagogik haben?

Ihre Begleiterin/ihr Begleiter in der Praktikumseinrichtung muss eine einschlägige akademische Qualifikation in einem pädagogischen oder affinen Beruf haben, um eine fachlich-adäquate Einführung, Beratung und Betreuung gewährleisten zu können. Es ist sehr wünschenswert jedoch nicht zwingend erforderlich, dass es sich um einen Diplom-, Bachelor- oder Master-Abschluss im Fach Erziehungswissenschaft handelt. In machen Praktikumsfeldern treffen Sie eher PsychologInnen, SoziologInnen,  SozialpädagogInnen oder - insbesondere im betrieblichen Kontext - BetriebswirtschaftlerInnen (bspw. mit dem Schwerpunkt Personal) an, die für das jeweilige Feld einschlägig sind.

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4. Ab wann muss ich mich um eine Praktikumsstelle bemühen?

Einige Einrichtungen planen die Beschäftigung und den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten langfristig (mit einem Vorlauf von einem halben bis zu einem Jahr), andere – auch attraktive – Praktikumsmöglichkeiten ergeben sich relativ kurzfristig (zwei bis drei Monate im Voraus). 

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5. Wie und wo melde ich mein Praktikum an?

Das Praktikum muss vor Beginn an der UDE angemeldet werden und die jeweilige Praktikumsstelle und das Praktikumsvorhaben vom Praktikumsbüro anerkannt sein. Zur Anmeldung des Praktikums und Genehmigung Ihrer Praktikumsstelle und Ihres Praktikumsvorhabens legen Sie der/dem Praktikumsbeauftragten Ihres Studienschwerpunkts, in dem Ihr Praktikum verortet ist und an deren/dessen Veranstaltung zur Praktikumsvorbereitung Sie teilnehmen (werden), oder dem Praktikumsbüro eine vollständig ausgefüllte Vorhabenskizze vor.

Einen PDF-Vordruck zum handschriftlichen Ausfüllen bzw. ein editierbares Word-Formular finden Sie zum Download in der Rubrik "Materialien und Formulare" („Formularset für die Anmeldung, Anerkennung und Bescheinigung des Praktikumsvorhabens“).

Die Skizzierung des Praktikumsvorhabens setzt voraus, dass Sie mit der betreffenden Praktikumseinrichtung mindestens ein erstes Kontaktgespräch geführt haben, in dem Sie sich neben der grundsätzlichen Möglichkeit zum Praktikum mit der Einrichtung auch über ein gewünschtes bzw. mögliches Vorhaben (Zielsetzung, Einsatzbereiche, voraussichtliche Aufgaben etc.) verständigt haben. Die Bereitschaft der Einrichtung, Sie als Praktikanten/Praktikantin in der beschriebenen Weise zu beschäftigen, lassen Sie sich bitte auf dem Formular „Vorhabenskizze“ mit Unterschrift bestätigen.

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6. Wozu dient und wie verwende ich das Formular „Praktikumsbescheinigung“?

Das Formular „Praktikumbescheinigung“ ist Bestandteil des Formularsets für die Anmeldung, Anerkennung und Bescheinigung des Praktikumsvorhabens,  das zum Download in der Rubrik "Materialien und Formulare" zur Verfügung steht.

Die Praktikumsbescheinigung dient dem Nachweis einer vollständig und erfolgreich abgeschlossenen Praktikumsphase.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Praktikumsbescheinigung legen Sie bitte Ihrem Praxisbericht bei, den Sie bei der/dem Praktikumsbeauftragten Ihres Studienschwerpunkts, an deren/dessen Veranstaltung zur Praktikumsvorbereitung, -begleitung und -nachbereitung Sie teilgenommen haben, abgeben. Nur dann kann die Verbuchung sämtlicher Credits für das Praktikumsmodul auf Ihrem Studienkonto veranlasst werden.

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7. Wie lange dauert ein Praktikum mindestens?

Das Praktikum dauert 320 Stunden. Das entspricht einem Zeitblock von acht Wochen bei unterstellten vierzig Stunden Praktikumszeit in der Woche (Vollzeit; zu anderen Möglichkeiten der Zeitorganisation siehe Frage 7). Je nach Ihren Absichten oder den Interessen der Praktikumseinrichtung kann es auch sinnvoll bzw. geboten sein, das Praktikum über einen längeren Zeitraum anzulegen. Zu der dann notwendigen Zeitorganisation lassen Sie sich am besten im Praktikumsbüro beraten.

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8. Welche Möglichkeiten der Zeitorganisation gibt es für das Praktikum (Blockpraktikum, studienbegleitend in Teilzeit etc.)?

Der „Klassiker“ unter den Praktika ist das Block-Praktikum als Vollzeitmaßnahme über mindestens acht zusammenhängende Wochen à vierzig Stunden pro Woche. Das entspricht mindestens 320 Praktikumsstunden. Diese Praktikumsform eignet sich vor allem für eine Durchführung in den Semesterferien.

Aus verschiedenen Gründen kann es sinnvoll sein, das Praktikum über einen längeren Zeitraum als acht Wochen als Teilzeitmaßnahme durchzuführen (z.B. bei einer halben Praktikumsstelle über mindestens 16 Wochen). Dabei muss das Minimum von 320 Stunden Praktikumszeit erreicht werden. Teilzeitpraktika sind vorzugsweise studienbegleitend angelegt. Sie selbst müssen bei dieser Zeitorganisation unbedingt darauf achten, dass Ihr Praktikum einerseits nicht konkurrierend zum Studienfortschritt wirkt. Die Praktikumszeiten pro Woche dürfen nicht zu kurz sind (mind. 2 Tage in der Summe), um Ihnen einen ausreichend zusammenhängenden Zugang zum jeweiligen Praxisfeld zu ermöglichen.

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, das Praktikum mit einem Vollzeitblock zu beginnen (z.B. in den Semesterferien) und als Teilzeitpraktikum studienbegleitend abzuschließen. Dies kann aus vielen Gründen wünschenswert, sinnvoll oder gar geboten sein, insbesondere dann, wenn Sie auf diese Weise der Zeitplanung Ihrer ausgewählten Praktikumsstelle entgegenkommen und Sie so evtl. gar ein Scheitern der Stellenzusage vermeiden können.

Ebenso ist grundsätzlich ein Splitting der Praktikumszeit denkbar (z.B. zwei Zeitblöcke über je vier Wochen verteilt auf zwei Semesterferien). Bei einem gesplitteten Vollzeit-Praktikum soll keiner der Zeitblöcke kleiner als vier Wochen sein.

Alle Formen der Zeitorganisation Ihres Praktikums abweichend vom Blockzeit-Modell bedürfen der Zustimmung des Praktikumsbüros. Lassen Sie sich dort daher rechtzeitig beraten.

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9. Kann man das im Master-Studium obligatorische Praktikum in mehr als einer Einrichtung machen?

Zunächst: Sie können und sollten während Ihres Studiums so viele Praxiserfahrungen (Praktika, Hospitationen, Projektmitarbeit etc.) sammeln, wie Sie wollen und wie es sich mit Ihrem Studienfortschritt verträgt.

Eine Aufteilung der laut Modulhandbuch und Praktikumsordnung minimalen Praktikumszeit (320 Stunden) auf mehr als eine Einrichtung kommt grundsätzlich nicht in Frage. Ausnahmen können nach Beratung mit dem Praktikumsbüro vereinbart werden, wenn die Praktikumsteile ein inhaltlich sinnvolles Gesamtvorhaben darstellen (z.B. Vergleich ähnlicher Arbeitsfelder in unterschiedlicher Organisationsform oder Analyse des Zusammenwirkens komplementäre Arbeitsfelder). Bei einem gesplitteten Vollzeit-Praktikum soll keiner der Zeitblöcke kleiner als vier Wochen sein, um Ihnen einen ausreichenden Zugang zur jeweiligen Praktikumseinrichtung und deren Arbeit zu gewährleisten.

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10. Wie bereite ich mich auf mein Praktikum vor?

Die Praxisphasen werden spezifisch und unmittelbar durch die Veranstaltungen des Moduls 9 vorbereitet, unterstützt und nachbereitet.

Für die selbst organisierte Vorbereitung stellt Ihnen das Praktikumsbüro auf seiner Webseite zum einen Überblicksinformationen zur Praktikumsstellensuche und Bewerbungstipps zur Verfügung. Sie finden dort auch Literaturempfehlungen zum Thema.

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11. Was sind meine Aufgaben während des Praktikums?

Die Aufgaben innerhalb Ihres Praktikums ergeben sich aus Ihren Praktikumszielen, den in der Praktikumseinrichtung gegebenen Möglichkeiten sowie der schließlich mit Praktikumseinrichtung und Praktikumsbüro der Uni abgestimmten Vorhabenskizze. Es handelt sich dabei um im weitesten Sinne qualifizierte Aufgaben in Felder der Erwachsenenbildung , die Sie hospitierend kennen lernen sowie in eigener Praxis erfahren, erproben und weiter entwickeln. Hilfstätigkeiten und fachfremde Tätigkeiten können im Einzelfall vorkommen, dürfen jedoch nur einen sehr geringen Anteil des gesamten Praktikums ausmachen bzw. müssen in einem ausgewiesenen Zusammenhang mit pädagogischen Tätigkeiten stehen.

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12. Wer an der Uni unterstützt mich bei der Praktikumsvorbereitung, - begleitung und ‑nachbereitung?

Seitens der Universität liegt die spezifische Praktikumsvorbereitung, -begleitung und ‑nachbereitung in der Hand der im Modul 9 Lehrenden. Zu deren Angeboten siehe LSF.

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13. Ist der Praktikumsleitfaden für das Schreiben des Berichts verbindlich?

Die Systematisierungshilfe hat zwei Funktionen: (a) sie soll für das Praktikum Ihre Aufmerksamkeit auf bestimmte Beobachtungspunkte lenken und diese systematisieren helfen; (b) sie hat Anregungscharakter für die Auswahl von Aspekten, die Sie  Praktikumsberichts thematisieren, sowohl in der Beschreibung, Analyse und Reflexion. Sie stellt keine Gliederungsvorlage dar, weder in ihrer Struktur noch in der Vollständigkeit der genannten Aspekte.

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14. Wer liest am Ende meinen Bericht?

Den Praktikumsbericht legen Sie der Dozentin/dem Dozenten vor, bei der/dem Sie die  praktikumsvorbereitende Veranstaltung im Modul 9 besucht haben.

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15. Wie lang muss der Praktikumsbericht sein?

Der Praktikumsbericht soll ca. zwanzig Seiten lang sein. Dabei handelt es sich um einen Richtwert, der den Grad der Ausführlichkeit andeuten will. Ein guter, vollständiger Bericht kann ebenso fünfzehn wie auch fünfundzwanzig Seiten lang sein – ein schlechter auch. Quälen Sie also nicht Ihr Textverarbeitungsprogramm mit der Ausnutzung aller Formatierungsfinessen, sondern konzentrieren Sie sich in erster Linie auf die inhaltliche Qualität und Vollständigkeit Ihrer Darstellungen, Analysen und Reflexionen.

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16. Kann ich die Praktikumsstelle im Verlauf auch wechseln?

Dies geht, ausgenommen bei Praktikumsstellen-Splitting, siehe Frage 9 – grundsätzlich nicht. Bei Problemen in oder mit der Praktikumseinrichtung siehe Frage 17.

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17. Kann ich bei Problemen das Praktikum abbrechen?

Diese Situation sollten Sie möglichst vermeiden. Probleme in oder mit der Praktikumseinrichtung sollten Sie bereits bei ersten „schwachen Signalen“ wahr- und ernst nehmen und versuchen, zunächst intern im Gespräch mit Ihrer Praktikumsbetreuung vor Ort den Sachverhalt zu klären und konstruktive Verabredungen zu treffen, die das Problem lösen können. Bei Bedarf können Sie sich auch mit dem Praktikumsbüros an der Universität oder den in Modul 9 Lehrenden beraten oder dort um Hilfestellung, evtl. auch Vermittlung nachsuchen.

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18. Kann ich mir vorangegangene Praktika oder berufspraktische Tätigkeiten für das Praktikum im Master-Studiengang anerkennen lassen?

Eine Anrechnung früherer Praktika oder anderer berufspraktischer Tätigkeiten ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmen können begründet sein durch eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, eine mindestens einjährige fortlaufende Berufspraxis in einem außerschulischen pädagogischen Handlungsfeld oder vergleichbare Praxiserfahrungen im gleichen Umfang.

Über die Anrechnung entscheidet auf gesonderten Antrag an das Praktikumsbüro der Prüfungsausschuss des Studiengangs bzw. das Praktikumsbüro selbst. Mit dem Antrag auf Anrechnung früherer Praktika oder anderer berufspraktischer Tätigkeiten ist ein Reflexionsbericht entsprechend den Anforderungen des Praktikumsberichts vorzulegen.

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