Chemikalien: Entsorgung

Chemikalienreste oder -abfälle entsorgen

Reste müssen unter Beachtung des Schutzes von Mensch und Umwelt verwertet oder beseitigt werden - so verlangt es das Kreislaufwirtschaftsgesetz und unterscheidet Wertstoffe von Abfällen. Bestimmte Abfallarten gelten als gefährlich und daher als besonders überwachungsbedürftig ("Sonderabfälle"). Zu dieser Abfallgruppe zählen die meisten Chemikalienabfälle, die im Universitätsbetrieb anfallen. An der UDE organisiert die Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz den weiteren Entsorgungsweg gefährlicher Abfällen. Um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten, müssen gefährliche Abfälle korrekt und im Einklang mit der weiteren Entsorgungslogistik gesammelt, klassifiziert und ggf. verpackt werden.

Weitere Informationen: Unisicher/Entsorgungscenter

Abfallkonzept der UDE

Sofern gefährliche Abfälle gefährliche Eigenschaften nach GefStoffV besitzen, unterliegen Tätigkeiten mit diesen gefährlichen Abfällen auch den Vorschriften der GefStoffV. Insbesondere betrifft dies ihre Sammlung, Kennzeichnung und Aufbewahrung/Lagerung in den Laboratorien sowie ihren innerbetrieblichen Transport. Selbstverständlich müssen alle Abfallsammelbehälter den zu erwartenden chemischen Beanspruchungen standhalten und vor dem Befüllen gefahrstoffrechtlich konform gekennzeichnet werden.

Damit es bei der Weitergabe der Chemikalienabfälle an die Zentrale Abfallsammelstelle der Universität keine Schwierigkeiten gibt, muss die aufgebaute UDE-interne Entsorgungslogistik bereits bei der Sammlung der Chemikalienreste und - abfälle in den Laboratorien und Werkstätten berücksichtigt werden. Insbesondere diese Fragen:

  • Welche Stoffe/Reste müssen getrennt voneinander gesammelt werden?
  • Müssen Abfallsammellösungen auf einen bestimmten pH-Wert-Bereich eingestellt werden?
  • Reicht es aus, dass die Behälter lediglich gegenüber den darin gesammelten Chemikalien beständig sind, oder müssen sie auch gefahrgutrechtlich geeignet sein?
  • Reicht eine gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung des Abfallsammelbehälters, oder muss der Behälter auch nach Abfallrecht und ggf. auch nach Gefahrgutrecht gekennzeichnet werden?

Entscheidend für die Beantwortung der beiden letzten aufgeführten Fragen ist, ob der jeweilige Sammelbehälter bei der  Übergabe an das jeweilige Entsorgungsunternehmen noch einmal gefahrgutrechtlich konform „umverpackt“ wird, oder nicht.

Wenn Sie entsprechende Hinweise der universitätseigenen Zentralen Abfallentsorgungsstelle über die häufigsten anfallenden Chemikalienabfälle, geeignete Sammelbehälter, richtige Deklaration des Abfall und Übernahmedokumente beachten, sollten Sie i.d.R. keine Probleme haben, Ihre Chemikalienabfälle zu entsorgen.  

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Inertisierung/Vorbehandlung sehr reaktiver Reste

Sehr reaktive Substanzen oder Stoffe, die bei Kontakt mit Luft oder Wasser hochgiftige bzw. entzündbare Gase freisetzen können, sind mit besonderer Vorsicht zu handhaben. Das gilt selbstverständlich auch, wenn sie bei einem Experiment im stöchiometrischen Überschuss eingesetzt wurden, als Rest übriggeblieben sind oder generell nicht mehr benötigt werden.

Keinesfalls dürfen derartige reaktive Stoffe in einen „Standard-Sammelbehälter“ gegeben werden. Sie könnten dort, vielleicht sogar mit zeitlichem Verzug und daher ggf. unbeobachtet, eine heftige Reaktion mit den bereits gesammelten Abfällen verursachen und so das Sammelgefäß zu Bersten bringen, Auslöser eines Brandes sein o.ä. Schäden verursachen.

Ihre Gefährlichkeit erfordert es, sie mit einer geeigneten Methode unter kontrollierten Bedingungen zeitnah in „harmlose“, wenig reaktionsfreudige Folgeprodukte zu überführen, selbst wenn sie nur in Kleinmengen anfallen. Bei der Desaktivierung reaktiver Chemikalien ist besondere Vorsicht geboten, denn dabei finden bisweilen heftige chemische Reaktionen statt. Selbstredend sind diese Tätigkeiten von Fachleuten oder unter Anleitung von entsprechenden Experten in einem voll funktionierenden Abzug bei geschlossenem Frontschieber durchzuführen. Wurde die betreffende Methode zuvor noch nicht angewendet, ist dringend geboten, sie zunächst im Kleinstmaßstab auszuprobieren, damit man sich mit ggf. noch nicht erwarteten Problemen vertraut machen kann.

Welche Methode letztlich zur Desaktivierung geeignet ist, hängt natürlich von den chemischen Eigenschaften der jeweiligen Substanz ab. Hinweise und Tipps findet man daher in z. B. in chemischen Fachbüchern und Chemie-Praktikumsskripten. Eine Zusammenstellung gängiger Desaktivierungsverfahren finden Sie hier.

Sind reaktive Reste angefallen, sind sie '"stoffrein" und ihrem Gefährdungspotenzial angemessen sicher aufzubewahren. Ihre Desaktivierung sollte nicht aufgeschoben, sondern zeitnah fachgemäß zugeführt werden!

 

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UWOs

Graue Pulver, farblose Flüssigkeiten, weiße Feststoffe und das alles in unbeschrifteten Schutzgasgefäßen. UWOs - unknown waste objects – stellen ein Riesenproblem dar!

Derartige Behälter übernimmt grundsätzlich kein Entsorgungsunternehmen. Wie soll man diese Stoffe gezielt und unter kontrollierten Bedingungen desaktivieren, wenn man keine Ahnung hat, um was es sich dabei handelt?

Vermeiden Sie darum UWOs, indem Sie auf allen Gefäße, in denen Sie Chemikalien, Substanzreste oder -abfälle abfüllen, zuvor sorgfältig mit dem Namen der Chemikalie gut lesbar kennzeichnen. Entsorgen Sie Reste regelmäßig und kontrollieren Sie „Ihren“ Chemikalienbestand regelmäßig in Bezug auf eine intakte Kennzeichnung.

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Aufbewahrung bis zur Übergabe an die Sammelstelle

Gemeinsame Sammelbehälter stellen ein besonderes Gefährdungspotenzial dar, da in ihnen unterschiedliche Reste zusammengeführt werden und im Inneren des Kanisters, der Tonne, dem Fass oder der Flasche eine Black-Box-Chemie stattfindet. Daher sind Abfallsammelgefäße immer an einer geschützten Stelle zu befüllen und aufzubewahren.

Bei der Zugabe von Resten in ein Sammelgefäß muss man immer davon ausgehen, dass mit Chemikalien kontaminierte Luft aus dem Inneren des Sammelgefäßes entweicht. Das geschieht schon allein aus Gründen des Volumenausgleichs. Vielleicht erwärmt sich der Inhalt aber auch nach der Zugabe eines Chemikalienrestes oder es bilden sich Gase, die über die Öffnung entweichen.

In den Laboratorien gibt es i.d.R. eine ganze Reihe verschiedener Abfallsammelgefäße und es dauert üblicher Weise auch einige Zeit, bis sie soweit befüllt sind, dass sie an die Zentrale Entsorgungssammelstelle weitergegeben werden. Während des gesamten Ansammelzeitraumes sind alle Abfallbehälter so aufzubewahen, dass sie die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht gefährden. Für Lösungsmittelabfälle bedeutet dies beispielsweise, dass die Sammelbehälter an abgesaugter Stelle und, wenn ihr Volumen über 1 L ist, auch an brandgeschützter Stelle aufbewahrt werden. Besonders geeignet sind sog. Entsorgungsauszüge.

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Andere Entsorgungspfade

Im Labor fallen nicht nur gefährliche Abfälle an, die ausnahmslos gewerblichen Chemikalien-Entsorgungsunternehmen zugeführt werden müssen. Auch diese beiden Entsorgungspfade sind möglich:

Abwasser

Kleine Mengen nicht oder schwach wassergefährdender Stoffe können ins Abwasser gegeben werden. Dazu zählen z. B. Reste einer Titration von Natronlauge mit Salzsäure, schwache Säuren/Basen oder bestimmte Salzlösungen im niedrigen Millilitermaßstab. Ist der pH-Wert sehr klein (< 2 ) oder sehr groß (> 12,5), sollte die Substanz erst einmal mit Wasser verdünnt und bei größerer Menge auf einen pH-Wert um 7 eingestellt werden. Sicherheitshalber werden die Abwässer aus den Laboratorien i.d.R. erst über eine Neutralisationsanlage geführt, bevor sie in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Größere Mengen oder wassergefährdende Stoffe gehören definitiv nicht ins Abwasser. Dazu zählen die meisten organischen Verbindungen (Aliphaten, Aromaten...) aber auch auch Schwermetallsalze (Kupfer-Salzlösungen...) oder größere Mengen starke Basen oder Säuren, auch wenn sie nicht oder nur schwach wassergefährdend sind.

Hinweise auf die Wassergefährdungsklasse einer Substanz gibt das jeweilige Sicherheitsdatenblatt oder die Stoffliste Rigoletto des Umweltbundesamtes.

 

Labor-Hausmüll

In den meisten Laboratorien wird auch hausmüllartiger Abfall gesammelt, auch, weil z. B. die Hände häufig gewaschen und mit Papiertüchern getrocknet werden. Je nachdem, mit welchen Gefahrstoffen im Labor gearbeitet wird, können auch viele Einweghandschuhe auch auf diesem Weg entsorgt werden, vorausgesetzt man zieht sie so aus, dass dabei ihr Inneres nach außen gedreht wird. Ob dies möglich ist, hängt von der Kontamination der Handschuhe ab. Eine entsprechende Regelung sollte in der Betriebsanweisung des jeweiligen Bereichs zu finden sein!

Vorsicht: Mit Gefahrstoffen kontaminiertes Fließpapier oder spitze Gegenstände (Nadeln, Glasbruch), gehören jedoch definitiv nicht zum Labor-Hausmüll. Glasabfall wird im Labor separat gesammelt und gehört auch nicht in die „kommunale Glasabfallsammlung: Restentleerte Chemikalienflaschen sind meist nicht wirklich „leer“. Laborgeräte aus Glas sind aus Spezialglas gefertigt (Borosilkat, Duranglas….), stören in einer „Haushaltsglassammlung". Nadeln und andere spitze, mit Chemikalien kontaminierte Gegengstände werden in durchstichsicheren Einwegbehältern gesammelt. Der reguläre Entsorgungspfad führt über die UDE-Entsorgungs-Sammelstelle.

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