CAMPUS:AKTUELL - Newsletter der Universität

6.2/2015

Aus dem Senat vom 12. Juni

[16.06.2015] Die Diskussion über den Hochschulvertrag mit dem Land und der Bericht über die Arbeit der Vertrauenspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bestimmte die Senatssitzung.

Der Senatsvorsitzende kündigte an, dass die nächste Senatssitzung – gleichzeitig auch die letzte dieser Legislatur – am 4. September im Universitätsklinikum stattfindet. Im Anschluss bestehe auch die Möglichkeit zu einer Campusführung.

Forschungsprorektor Kaiser berichtete, dass die UDE hervorragend bei der Bewilligungsrunde neuer DFG-Graduiertenkollegs (GRK) abgeschnitten habe: Sämtliche Anträge (zwei eigene und eine Beteiligung) seien positiv beschieden worden. Damit stehe die UDE hinsichtlich der GRK-Gesamtzahl landesweit an zweiter Stelle.

Dass die UDE beim Bund zwei umfangreiche Förderanträge eingereicht hat, gab Studienprorektorin van Ackeren bekannt: eine Weiterförderung im Programm Bildungsgerechtigkeit im Fokus (https://www.uni-due.de/bif/) und einen im Bereich der Qualitätsoffensive Lehrerbildung (http://www.bmbf.de/de/26278.php). Außerdem berichtete sie, dass der Referentenentwurf zum Lehrerausbildungsgesetz (LABG) vorliegt und eine UDE-Stellungnahme vorbereitet wird. Sie hob hervor, dass sich die NRW-Studienprorektoren dafür aussprechen, die Anwendung der Härtefallregelung nicht zwingend vom Nachweis eines Urlaubsemesters abhängig zu machen.

Kanzler Ambrosy vermeldete, dass bald mit einem Entscheid des Wissenschaftsministeriums zum geplanten Mensaneubau am Campus Duisburg gerechnet werden könne (23 Mio. Euro, 3.200 Quadratmeter Nutzfläche). Leider habe es in jüngster Zeit am Duisburger Campus gehäufte Schadensfälle (Brand/Verpuffung) gegeben. Auch wenn betroffene Senatoren das rasche Eingreifen des Gebäudemanagements lobten, so gebe es doch Optimierungsbedarf im Krisenmanagement. Der Kanzler kündigte eine Aufarbeitung anhand der konkreten Vorfälle an.

Zu den TOPs

Aus ihrer Arbeit berichteten die Vertrauenspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die Professoren Törner und Zellner. Pro Jahr treten im Schnitt zehn Verdachtsfälle auf (Plagiate, Vernachlässigung des Betreuungsverhältnisses, Datenmanipulation oder Autorenkonflikte). In den vergangenen vier Jahren wurden insgesamt acht Fälle an die Untersuchungskommission zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis weitergeleitet. In vier Fällen stellte diese das Verfahren ein, da sich der Anfangsverdacht nicht erhärten ließ. In Einzelfällen ergaben sich juristische Verfahren oder es wurden die zuständigen Fakultäten gebeten, den Fall zu entscheiden. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der UDE-Dissertationen (419 in 2014) sind diese Zahlen vergleichsweise gering. Die Vertrauenspersonen empfehlen u.a. eine bessere Qualitätssicherung in der Forschung (standardisierte Kontrollen, mehr Prävention und Sensibilisierung für gute wissenschaftliche Praxis) und das Entwickeln strukturierter Lösungswege zur Behandlung typischer Fälle inklusive Sanktionen.

Nach kurzer Diskussion verabschiedeten die Senator/innen
- eine leicht geänderte Version des Hochschulvertrags, der eine Laufzeit von 18 Monaten hat und
- eine leicht geänderte Ordnung zur Evaluation von Juniorprofessuren im Laufe des dritten Jahres.

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