Stipendien für in Not geratene Studierende

Wichtig: Eine individuelle Bewerbung ist ausgeschlossen.  Antragsberechtigt sind allein das Akademische Auslandsamt, das Studierendensekretariat und das Studierendenwerk, die ihrerseits Studierende vorschlagen.

Die Studienstipendien werden Studierenden in Notsituationen gewährt, die keine weiteren Fördermöglichkeiten wie etwa BAföG, Studienkredite o. Ä. mehr haben. Sie orientieren sich am BAföG-Höchstsatz von zurzeit 853 Euro pro Monat, wobei die Höhe auch den spezifischen Lebensumständen und der Möglichkeit, eine Beschäftigung auszuüben, Rechnung trägt.

Die Förderung wird in der Regel zunächst für ein Jahr gewährt, wobei Verlängerungen bis zum Studienabschluss möglich sind.

Bedingungen für die Förderungen:

  1. Grundsätzlich muss bei der oder dem Studierenden eine Bedürftigkeit bzw. eine unverschuldete Notsituation vorliegen. Diese wird durch die oben genannten Einrichtungen in ihren Beratungsgesprächen eingehend dokumentiert.
  2. Eine weitere Bedingung für die Gewährung des Stipendiums liegt in der Ausschöpfung sämtlicher Förderungsmöglichkeiten, die der oder dem Studierenden prinzipiell offenstehen.
  3. Wichtig ist darüber hinaus, dass die oder der Studierende dazu in der Lage ist, die Ernsthaftigkeit seines Studienabschlusses nachweisen zu können. Dies ist durch regelmäßige Leistungsnachweise zu belegen.

Ihre Ansprechpartner der Duisburg-Essener Universitäts-Stiftung

Svenja Weiß

Stiftungsmanagement
DSZ - Deutsches Stiftungszentrum GmbH
im Stifterverband
Barkhovenallee 1
45239 Essen
Telefon (0201) 84 01-231
Telefax (0201) 84 01-255
E-Mail: svenja.weiss@stifterverband.de

Rainer Lüdtke

Leiter des Teams "Wissenschaft und Umwelt"
DSZ - Deutsches Stiftungszentrum GmbH
im Stifterverband
Barkhovenallee 1
45239 Essen
Telefon (0201) 84 01-198
Telefax (0201) 84 01-255
E-Mail: rainer.luedtke@stifterverband.de