Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des privaten Fahrrades auf Dienstreisen
aktualisiert am 21.11.2022Dienstlich ein paar Gänge hochschalten
Mit der Novellierung des Landesreisekostengesetzes NRW zu Beginn dieses Jahres wurde die Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des privaten Fahrrades deutlich erhöht. Dienstreisende erhalten eine Entschädigung in Höhe von 20 Cent je gefahrenem Kilometer. Für Dienstreisen ab dem 01.01.2023 wird die Wegstreckenentschädigung sogar nochmals auf 23 Cent je gefahrenem Kilometer angehoben.
Warum also nicht einfach mal den eigenen Wagen stehen lassen, flexibel die lästige Parkplatzsuche umgehen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten?
Übrigens: Fahrten mit dem eigenen Fahrrad müssen reisekostenrechtlich nicht begründet werden. Zudem wird die Pauschale sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt gewährt.
Die Abrechnung der Wegstreckenentschädigung im Reisekostenmodul von SAP ist auch ganz einfach: Bei „Wegstrecke“ lediglich die Fahrzeugart und -klasse auf „Fahrrad“ umstellen und die Gesamtkilometer eintragen.