Zuständigkeit

Der Senat ist gemäß § 22 Abs. 1 HG für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  1. die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
  2. Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;
  3. Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz nichts anderes bestimmt;
  4. Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Abs. 1a Satz 1 HG;
  5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Abs. 1a HG und des Hochschulvertrags nach § 6 Abs. 3 HG, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3 HG, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der medizinischen Einrichtungen;
  6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre, und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Stimmberechtigte Mitglieder

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind grundsätzlich dreizehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie je vier Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.

Der Senat in der oben genannten Stimmrechtsverteilung ist zuständig für:

  1. Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme ihrer Bewertung, die Forschung, Kunst und Berufung von Professorinnen und Professoren unmittelbar betreffen,
  2. Angelegenheiten, die die Forschungsförderung und -finanzierung betreffen,
  3. die Zustimmung zum Berufungsvorschlag zur Besetzung einer Professur,
  4. den Erlass und die Änderung von Ordnungen, die inhaltliche Rahmenbedingungen der Forschung regeln,
  5. den Erlass und die Änderung von Rahmenprüfungsordnungen,
  6. den Erlass und die Änderung von Muster-Promotions- und Muster-Habilitationsordnungen, der Berufungsordnung, der Verfahrensordnung für die Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßige Professorin" und "außerplanmäßiger Professor", der Ordnung zur Evaluation von Juniorprofessorinnen und -professoren im Laufe des dritten Jahres, der Ordnung über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen und von Forschungs- und Lehrzulagen sowie die Rahmenordnung für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen,
  7. den Erlass und die Änderung der Ordnung zur Errichtung einer Stiftung zur Förderung von Forschung, Lehre oder Wissenstransfer gemäß § 77a HG,
  8. die Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Abs. 1a Satz 1 HG,
  9. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags,
  10. die Wahl der Mitglieder des Senats in der Findungskommission nach § 17 Abs. 3 HG,
  11. die Mitwirkung des Senats in der Hochschulwahlversammlung gemäß § 22a Abs. 1 Satz 1 HG,
  12. die Wahl der Mitglieder des Senats in das Auswahlgremium zur Auswahl der Mitglieder des Hochschulrats und die Bestätigung der vom Auswahlgremium beschlossenen Liste der Mitglieder des Hochschulrats gemäß § 21 Abs. 4 HG sowie das Vorschlagsrecht zur Abberufung von Mitgliedern des Hochschulrats gemäß § 21 Abs. 4a Satz 1 HG
  13. den Beschluss über die Aufforderung nach § 17 Abs. 1 Satz 6 HG.

In allen anderen Angelegenheiten haben acht der dreizehn Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Stimmrecht, die übrigen fünf Mitglieder wirken beratend mit.

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder des Senats beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.

Informationen & Kontakt

Vorsitz

Prof. Dr. Anja Steinbach
Tel.: 0203 / 379 - 1344
anja.steinbach@uni-due.de

Yves Landes
Tel.: 0201/ 183 - 6042
yves.landes@uni-due.de

 

Geschäftsstelle des Senats
(Sachgebiet Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten)

Günter van den Boom
Tel.: 0201 / 183 - 3939

Patricia Duda
Tel.: 0201 / 183 - 3259


senat@uni-due.de