Termine und Anfragen bei der Ausländerbehörde

Wichtige Informationen

Das Akademische Auslandsamt der UDE hat keinen Einfluss auf Entscheidungen der Ausländerbehörden oder die dortigen Bearbeitungszeiten. Wir können internationale UDE-Studierende lediglich bei ihren Anliegen unterstützen, indem wir die entsprechenden Informationen bereitstellen.

Die Zuständigkeit der Ausländerbehörden richtet sich immer nach dem aktuellen Wohnort.

Weiter unten finden Sie thematisch sortierte FAQ und einen alphabetischen Index.

Sollten Sie zu Ihrem Anliegen auf dieser Seite keine Informationen finden oder sollte ein akuter Notfall vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Sprechstunde für internationale Studierende oder senden Sie eine E-Mail an support-immigrationoffice@uni-due.de.

Bitte den richtigen Wohnort/die richtige Ausländerbehörde auswählen

Duisburg

Termine

Termine (z. B. zur Aufenthaltsverlängerung) können hier vereinbart werden.

UDE-Studierende können die Ausländerbehörde Duisburg auch direkt in der Sprechstunde kontaktieren. Diese findet immer dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.

  • Online-Sprechstunde am 09.04., 23.04., 14.05. und 28.05. Bitte klicken Sie auf diesen Link
  • Die Sprechstunde am Campus im Raum SG 144 muss leider momentan ausfallen.

Das Talent Center der Stadt Duisburg erreichen Sie über die folgende E-Mail-Adresse: talent-center@stadt-duisburg.de

Anmeldung

Wer nach Deutschland zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt melden, in der er wohnt. Wenn die Stadt Duisburg innerhalb von 14 Tagen keine Termine zur Verfügung stellt, vereinbaren Sie einfach den nächstmöglichen Termin. Für die Anmeldung bei der Stadt Duisburg benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  1. Pass
  2. Wohnungsgeberbescheinigung, vom Vermieter zu unterschrieben (siehe "Links und Downloads")
  3. aktuelle Studienbescheinigung 

Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten können über das Online-Formular unter "Meldeangelegenheiten > Anmeldungen (Einwohner mit EU Staatsangehörigkeit)" einen Termin vereinbaren. Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt, muss hier unter "Meldewesen" einen Termin in der Ausländerbehörde Mitte-Süd (Sittardsberger Allee 14) vereinbaren.

Essen

Termine

Termine (z. B. zur Aufenthaltsverlängerung) können über das Kontaktformular vereinbart werden.

Ansonsten ist die Ausländerbehörde Essen für Studierende unter der folgenden E-Mail-Adresse zu erreichen:

studententermine@abh.essen.de

Anmeldung

Wer nach Deutschland zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt melden, in der er wohnt. Wenn die Stadt Essen innerhalb von 14 Tagen keine Termine zur Verfügung stellt, vereinbaren Sie einfach den nächstmöglichen Termin. Für die Anmeldung bei der Stadt Essen benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  1. Pass
  2. Wohngeberbescheinigung, vom Vermieter unterschrieben
  3. aktuelle Studienbescheinigung

Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten können sich in jedem Bürgeramt anmelden. Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt, muss sich bei der Ausländerbehörde melden.

Mülheim an der Ruhr

Termine

Termine (z. B. zur Aufenthaltsverlängerung) können über die folgende E-Mail-Adresse vereinbart werden: studententeam-abh@muelheim-ruhr.de

Auf dieser Seite hat die Ausländerbehörde Mülheim an der Ruhr allgemeine Informationen für internationale Studierende zusammengestellt.

Anmeldung

Wer nach Deutschland zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt melden, in der er wohnt. Wenn die Stadt Mülheim an der Ruhr innerhalb von 14 Tagen keine Termine zur Verfügung stellt, vereinbaren Sie einfach den nächstmöglichen Termin. Für die Anmeldung bei der Stadt Mülheim an der Ruhr benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  1. Pass
  2. Wohngeberbescheinigung, vom Vermieter unterschrieben
  3. aktuelle Studienbescheinigung

Termine zur Anmeldung können über die folgende E-Mail-Adresse vereinbart werden: abh.meldewesen@muelheim-ruhr.de

Auf dieser Seite hat die Ausländerbehörde Mülheim an der Ruhr allgemeine Informationen zur Anmeldung zusammengestellt.

FAQ

Hier finden Sie eine umfangreiche Sammlung an häufig gestellten Fragen.

Die Fragen sind nach Themen sortiert.

Alternativ können Sie auch den alphabetischen Index am Ende der Website nutzen.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde?

Bitte wählen Sie oben die richtige Stadt aus und befolgen Sie die Hinweise unter Termine.

Ich bin neu in Deutschland. Wo muss ich mich melden?

Bitte wählen Sie oben die richtige Stadt aus und befolgen Sie die Anweisungen unter Anmeldung.

Kann ich arbeiten, um mein Studium zu finanzieren?

Allgemein haben internationale Studierende das Recht, während des Studiums zu arbeiten. Die Arbeitserlaubnis steht im Aufenthaltstitel.

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit arbeiten. In den Semesterferien können Sie uneingeschränkt arbeiten.

Studierende aus Drittstaaten dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten. Außerdem dürfen sie ab März 2024 auch 20 Stunden in der Woche als Werkstudierende tätig sein.

Für Sprachkursstudierende gelten ab März 2024 in Bezug auf Nebentätigkeiten die gleichen Regelungen wie für Vollzeitstudierende. 

Wo bekomme ich eine Studienverlaufsprognose zur Vorlage bei der Ausländerbehörde?

Für die Erstellung einer Studienverlaufsprognose benötigt die UDE die folgenden Unterlagen:

  1. Formular der Ausländerbehörde
  2. aktuelle Studienbescheinigung
  3. aktuelle Leistungsübersicht (transcript of records)

ISE-Studierende wenden sich mit ihrem Anliegen bitte an die Zulassung, alle anderen internationalen Studierenden an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt.

 Was ist ein Sperrkonto? Wie viel Geld muss dort hinterlegt sein?

Viele internationale Studierende müssen für Ihr Studierendenvisum vor ihrer Einreise nach Deutschland ein sogenanntes Sperrkonto einrichten. Auf diesem Konto müssen 11.208 EUR hinterlegt sein. Mit dieser Summe weisen Sie ausreichend finanzielle Mittel für ein Jahr nach.

Wenn Sie die Verlängerung Ihres Visums um ein Jahr bei der Ausländerbehörde beantragen, müssen Sie daher wieder eine Gesamtsumme von 11.208 EUR auf Ihrem Sperrkonto nachweisen.

Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

Was muss ich bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt beachten?

Wer innerhalb derselben Stadt umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Duisburg: Termine zur Ummeldung können online unter "Meldeangelegenheiten" vereinbart werden.

Essen: Termine zur Ummeldung können online unter "Ummeldung innerhalb Essen" vereinbart werden.

Mülheim: Termine zur Ummeldung können per E-Mail vereinbart werden.

Außerdem müssen alle deutschen Behörden und Institutionen, bei denen die eigenen Adresse hinterlegt wurde, über den Adresswechsel informiert werden. Dazu zählen u. a. Versicherungen, Banken, die Universität und die Ausländerbehörde.

Was muss ich beachten, wenn ich in eine andere Stadt ziehe?

Wer in eine andere Stadt zieht, sollte dringend Folgendes beachten.

Mit einem Umzug in eine andere Stadt ist eine andere Ausländerbehörde für Ihre Anliegen zuständig, da sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort richtet. Daher muss Ihre alte Ausländerbehörde Ihre Akte an die neue Ausländerbehörde schicken. Dies kann viele Monate dauern. Solange der neuen Ausländerbehörde Ihre Akte nicht vorliegt, kann diese nicht für Sie tätig werden. Die vorherige Ausländerbehörde ist nicht mehr zuständig und kann daher auch nichts für Sie tun.

Daher wird dringend empfohlen immer dann in eine andere Stadt zu ziehen, wenn Ihr Visum gerade erst um mehrere Monate verlängert wurde. Ihre Aufenhaltserlaubnis und die damit einhergehende Arbeits- und/oder Reiseerlaubnis bleibt gültig.

Natürlich müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort bei der Stadt melden. Oft ist dies jedoch erst möglich, wenn Ihre Akte vorliegt. Weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

Außerdem müssen alle deutschen Behörden und Institutionen, bei denen die eigenen Adresse hinterlegt wurde, über den Adresswechsel informiert werden. Dazu zählen u. a. Versicherungen, Banken und die Universität.

Was muss ich beachten, wenn ich Deutschland wieder verlasse?

Wer Deutschland endgültig verlässt, muss sich abmelden. Dies ist frühestens 14 (Essen) bzw. 7 Tage (Duisburg und Mülheim) vor Umzug möglich.

Duisburg:

  • Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten können Termine zur Abmeldung online unter "Meldeangelegenheiten" und "Abmeldungen" vereinbaren.
  • Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt, muss hier unter "Meldewesen" einen Termin bei der Ausländerbehörde Mitte-Süd (Sittardsberger Allee 14) vereinbaren.

Essen: Termine zur Abmeldung können online unter "Abmeldung Wohnsitz (KEIN KFZ)" vereinbart werden. Alternativ kann die Abmeldung schriftlich erfolgen. Informationen finden Sie hier, das Abmeldeformular finden Sie rechts unter "Downloads".

Mülheim: Termine zur Abmeldung können per E-Mail vereinbart werden.

 

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung wird als eine Übergangs-/Interimslösung von der Ausländerbehörde ausgestellt, wenn Sie keinen zeitnahen Termin zu Aufenthaltsverlängerung erhalten. Mit der Fiktionsbescheinigung wird der Status Ihres Aufenthaltstitels aufrechterhalten.

Es gibt zwei verschiedene Fiktionsbescheinigungen:

  1. Fiktionsbescheinigung per E-Mail
  2. grüne Fiktionsbescheinigung, wird bei einem Termin vor Ort ausgestellt

Darf ich mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten?

Wenn Ihre letzte (abgelaufene) Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis beinhaltet, dürfen Sie auch mit der Ihnen ausgestellten FIktionsbescheinigung arbeiten. Dabei ist es egal, ob diese Ihnen per E-Mail oder bei einem Termin vor Ort ausgestellt wurde.

Darf ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

Mit einer grünen Fiktionsbescheinigung dürfen Sie reisen, wenn der Aufenthaltstitel als fortbestehend gilt (nach § 81 Abs. 4 ist angekreuzt). Wenn Sie alternativ von der Ausländerbehörde ein Klebeetikett im Pass erhalten haben, dürfen Sie in der Regel auch ein- und ausreisen.

Mit einer per E-Mail ausgestellten Fiktionsbescheinigung dürfen Sie Deutschland nicht verlassen, bis Ihre Aufenthaltserlaubnis offiziell verlängert wurde und Sie hierüber eine Bescheinigung haben.

Sollten Sie Deutschland trotzdem verlassen, können Sie nicht wieder einreisen. In einem solchen Fall müssen Sie im Heimatland ein neues Visum beantragen.

Ich habe mein Visum beantragt, habe es jedoch noch nicht erhalten. Was kann ich tun?

Damit Sie rechtzeitig zu Semesterbeginn einreisen können, müssen Sie frühzeitig im Heimatland ein Visum beantragen. Zwischen Antrag und Ausstellung des Visums können mehrere Monate vergehen.

Das Akademische Auslandsamt der UDE pflegt keinen Kontakt zu den deutschen Auslandsvertretungen. Sollte die Bearbeitung Ihres Visumsantrags lange dauern, wenden Sie sich daher bitte direkt an die Botschaft bzw. das Konsulat, in dem Sie Ihr Visum beantragt haben.

Ich befinde mich in einer persönlichen Notlage (z. B. Krankheit, Todesfall, Finanzierung). Wo kann ich mich beraten lassen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde für internationale Studierende oder senden Sie eine E-Mail an support-immigrationoffice@uni-due.de.

Ich benötige eine Bescheinigung für das Militär in meinem Heimatland. Was muss ich tun?

Bitte kommen Sie zu den Sprechzeiten des Zulassungsbereichs zum Campus und bringen Sie eine aktuelle Studienbescheinigung mit.

Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie hier unter "Erstberatung internationaler Studierender".

Ich habe eine gültige Aufenthaltserlaubnis und möchte einige Wochen in meinem Heimatland verbringen. Was muss ich beachten?

Wenn Sie sich länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufhalten, erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis, egal wie lange die Aufenthaltserlaubnis eigentlich gültig gewesen wäre. In jedem Fall müssen Sie nach 6 Monaten ein neues Visum im Heimatland beantragen, wenn Sie wieder nach Deutschland einreisen möchten.

Wo erhalte ich eine Bescheinigung über meine Ausgaben/Kosten?

Bitte senden Sie eine E-Mail an das Support Center for (International) Engineering Students und fügen Sie Ihre aktuelle Studienbescheinigung hinzu.

Studierende am Campus Duisburg: scies@uni-due.de

Studierende am Campus Essen: scies-essen@uni-due.de