Promotionsausschuss - Informationen für Doktorand(inn)en

Als Doktorandin oder Doktorand verfügen Sie bereits über

  • ein bestehendes Betreuungsverhältnis mit einer hauptamlichen Professorin oder einem hauptamtlichen Professor des Maschinenbaus in Duisburg,
  • eine abgeschlossene Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Zulassung zur Promotion (wichtig bei Nichtregelzugängen (Regelzugang: Dipl.-Ing. Maschinenbau bzw. M.Sc. Maschinenbau einer deutschen Universität oder Fachhochschule).

Sollte dies nicht der Fall sein, prüfen Sie bitte die entsprechenden Passagen auf unseren Seiten mit Informationen für Promotionsinteressierte.

 

Promotionsordnungen / Gültigkeit der Promotionsordnungen

Das Promotionsverfahren sowie die Promotionsprüfung wird durch eine Promotionsordnung geregelt.

Promovierende die den Eröffnungsantrag nach dem 6. August 2015 gestellt haben, promovieren nach der Promotionsordnung 2015.

Promovierende, die mit ihrer Promotionsarbeit nach dem 9. Juni 2009 begonnen haben, promovieren nach der Promotionsordnung der Fakultät für Ingenieurwissenschaften vom 9. Juni 2009.

Promovierende, die sich zum 9. Juni 2009 bereits in einem dokumentierten Betreuungsverhältnis befanden, entscheiden sich bis 31.12.2009, ob sie nach der bisher gültigen Promotionsordnung der Abteilung Maschinenbau vom 21. Dez. 2000 promovieren möchten oder nach der Promotionsordnung der Fakultät für Ingenieurwissenschaften vom 9. Juni 2009.

 

 

Im passwortgeschützten Bereich finden Doktorandinnen und Doktoranden Informationen zur

  • Anwendung/Gültigkeit der alten und der neuen Promotionsordnung
  • Darstellung der wesentlichen Unterschiede zwischen der alten und der neuen Promotionsordnung
  • Zahlung von Studiengebühren
  • Einschreibung als Promotionsstudent an der Universität
  • formalen Voraussetzung zur Zulassung zur Promotionsprüfung (das sog. 'Einreichen der Arbeit')
  • inhaltlichen Voraussetzung zur Gestaltung der Promotionsschrift sowie des Promotionsvortrages
  • Vorgehensweise bei Problemen im Rahmen der Promotionsarbeit, die nicht mit der Betreuerin/dem Betreuer zu besprechen sind
  • Beantwortung von Fragen zu Promotionsvorhaben
  • Kontaktaufnahme mit dem Promotionsausschussvorsitzenden

Zudem steht eine FAQ-Liste mit Antworten auf folgende Fragen bereit:

  • Was muss ich alles einreichen?
  • Ist die Promotionsordnung/die Verfahrensweise bei der Einreichung im Netz abrufbar?
  • Gibt es Vordrucke für die Anträge?
  • Muss jede und jeder der geforderten Erklärungen auf eine separate Seite?
  • Müssen die Arbeiten in bestimmter Form/Farbe gebunden sein?
  • Muss das Diplomzeugnis oder die Diplomurkunde eingereicht werden?
  • Wie lange dauert es nach Einreichen der Arbeit, bis ich etwas über den Stand meines Verfahrens höre?
  • Kennen alle Mitglieder der Prüfungskommission die Dissertation?
  • Wer ist für die Terminfindung zur mündlichen Prüfung verantwortlich?
  • Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis meine mündliche Prüfung stattfinden kann?
  • Was ist bei der Veröffentlichung zu beachten?
  • Bin ich direkt nach der Prüfung promoviert und darf den Titel Dr.-Ing. tragen?

Detaillierte Informationen zu diesen Themen erhalten Sie in unserem passwortgeschützten Bereich für Doktorandinnen und Doktoranden. Loggen Sie sich bitte ein, wenn Sie bereits über Zugangsdaten verfügen.

Die Zugangsdaten zum geschützten Bereich stellt Ihnen Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer zur Verfügung. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schmelter.

Nicole Schmelter
Raum: MA 261
Tel.: +49 (0) 203 / 379-32 54
Mail: dekanat@ingenieurwissenschaften.uni-due.de