Promotionsausschuss Maschinenbau - Einreise in Deutschland zum Zwecke der Promotion

Informationen zur Einreise in Deutschland zum Zwecke der Promotion

Ausländische Promotionsinteressierte haben grundsätzlich dieselben Vorbereitungen zu treffen wie deutsche Promotionsinteressierte: Der erste Schritt auf dem Weg zur Promotion ist die Suche nach einer betreuenden Professorin bzw. einem betreuenden Professor.

Ist dieser Schritt erfolgt, müssen von der Hochschule die notwendigen Voraussetzungen geprüft werden. Liegt ein nichtdeutscher Studienabschluss vor, muss dieser im Einzelfall unter Beachtung des gesamten Bildungsweges (Bachelor und Master) nachgewiesen werden. Die Unterlagen sind dem Promotionsausschuss vollständig einzureichen, der diese in Kooperation mit dem akademischen Auslandsamt prüft.

Nach erfolgreicher Prüfung stellt der Promotionsauschuss (nicht das akademische Auslandsamt!) eine Bescheinigung aus, die ggf. das Erfüllen der Auflagen zur Promotion bescheinigt oder aber die Maßnahmen zur Erfüllung der Auflagen zur Promotion detailliert aufführt.
Diese Bescheinigung in Verbindung mit der Betreuungszusage der Professorin oder des Professors sind der Visastelle des jeweiligen Konsulats oder der jeweiligen Botschaft vorzulegen. In der Regel erfolgt daraufhin die Aussstellung eines 3-Monatsvisums zum Zwecke der Einreise. In Duisburg angekommen, können dieselben Unterlagen verwendet werden, um bei der Stadt Duisburg oder dem Ausländeramt einen Aufenthaltstitel zu beantragen.

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