Promotionsausschuss Maschinenbau - Einschreibung an der Universität Duisburg-Essen

Informationen zur Einschreibung als Promotionsstudent/in der Universität Duisburg-Essen

Der Status als Promotionsstudent (= Student/in) wird durch semesterweise Einschreibung als Promotionsstudent erreicht. Zuständig hierfür ist das Studierendensekretariat bzw. das Akademische Auslandsamt der Universität.

Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen der Voraussetzungen zur Promotion (dies wird separat geprüft), eine Bescheinigung der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors sowie ggf. eine Bescheinigung des Promotionsausschusses Maschinenbau.

Die Einschreibung als Promotionsstudent ist vollkommen unabhängig von der Promotion. Dies bedeutet, dass für die Promotion im Maschinenbau die Einschreibung als Student/in nicht notwendig ist. Der für den Maschinenbau typische promovierende Assistent/wiss. Mitarbeiter ist zwar Doktorandin bzw. Doktorand (= befindet sich in einem Betreuungsverhältnis mit dem Ziel eine Forschungspromotion zu erstellen, die er typischerweise zum Ende seiner Mitarbeitertätigkeit beim Promotionsausschuss einreicht), nicht aber Promotionsstudierender. Andererseits ist für die Erteilung von Forschungsstipendien z.B. für ausländische Doktoranden die mit einem DAAD-Stipendium zur Promotion nach Deutschland kommen, die Einschreibung als Promotionsstudent/in vorgeschrieben, z.B. auch um mindestens als Studentin bzw. Student abgesichert zu sein.

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