Promotionsausschuss Maschinenbau - Promotion mit dem Abschluss Master

Informationen zur Promotion in Deutschland mit universitärem ausländischem Abschluss als M.Sc. / M. Eng.

In Deutschland besitzen alle Fakultäten der wissenschaftlichen Hochschulen (Universitäten, Technischen Universitäten) das Recht zur Promotion und zur entsprechenden Verleihung eines akademischen Grades. Diese sind an Voraussetzungen geknüpft, die mit zuvor erworbenen Qualifikationen und Noten verbunden sind.

Ausländische Abschlüsse und Titel werden zunächst auf ihre Gleichwertigkeit geprüft. Für die Prüfung bedient sich der Promotionsausschuss der Angaben des akademischen Auslandsamtes wie auch der Zentralstelle für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei der ständigen Kommission der Kultusministerkonferenz. Liegt eine individuelle Bescheinung des Promotionsausschusses über die Gleichwertigkeit vor, da nachgewiesen werden konnte, dass das absolvierte Studium inhaltlich einschlägig oder fachnah ist, kann eine Promotion in Duisburg erfolgen. Bei einem Studium im Ausland muss immer der erfolgreiche Abschluss einer Masterarbeit nachgewiesen werden.

Die entsprechenden Prüfungsunterlagen (bei ausländischen Zeugnissen sowohl in Originalsprache beglaubigt wie auch in die deutsche oder englische Sprache amtlich beglaubigt übersetzt) sind über die betreuenden Professorinnen oder Professoren beim Promotionsausschuss einzureichen.

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