Anerkennung der Studienleistungen für Studiengang Medizin
Wenn Sie bereits in Deutschland für den Studiengang Humanmedizin immatrikuliert sind oder waren und Ihre bisher erbrachten Leistungen für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester anrechnen lassen möchten, sind wir als Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Ihr Ansprechpartner.
Wir prüfen Ihre Leistungsnachweise und nehmen eine Einstufung in ein Fachsemester vor. Ohne Einstufungsbescheid ist eine Bewerbung im Sachgebiet Einschreibewesen nicht möglich
Ziel der Einstufung
Das Ziel der Einstufung ist die Ermittlung des Semesters, in dem Sie das Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen ohne Nachholen der Fächer unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der aktuellen Studienordnung für den Studiengang Medizin fortsetzen können.
Sie benötigen keinen Einstufungsbescheid, wenn…
Eine Prüfung Ihrer Leistungen ist nicht erforderlich, wenn Sie sich für folgende Semester bewerben möchten:
- für das 1. Fachsemester:
Hier erfolgt die Bewerbung und Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung, hochschulstart.de
- für das 1. klinische Semester bzw. 5. Fachsemester:
Sofern Sie nach dem Physikum noch nicht im 2. Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung („Klinik“) eingeschrieben sind oder waren, ist lediglich eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder die Ladung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorzulegen. Das Physikumsäquivalent aus einem Modellstudiengang Medizin ist hiervon ausgenommen.
Besonderheit für das 1. klinische Semester bzw. 5. Fachsemester:
Sollten Sie bereits im 2. Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung („Klinik“) eingeschrieben sein, ist hingegen ein Einstufungsbescheid auch dann zwingend vorzulegen, wenn Sie beurlaubt sind oder waren und noch keine Leistung(en) im klinischen Abschnitt erbracht haben.
- für das Praktische Jahr bzw. 11. Fachsemester / 7. klinisches Semester:
Melden Sie sich diesbezüglich bitte bei Frau Bischoff, Studiendekanat Medizin.
- Wechsel aus anderen Studiengängen und/oder aus dem Ausland zur Universität Duisburg-Essen:
Hier erfolgt die Anerkennung Ihrer Leistungen ausschließlich beim Landesprüfungsamt NRW. Eine ersatzweise Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen durch uns ist nicht möglich.
Hinweise für Studierende in einem Modellstudiengang
Wir können die Leistungen aus dem Modellstudiengang nur dann anrechnen, wenn Sie eine Bescheinigung über die Äquivalenz von Leistungsnachweisen aus dem Modellstudiengang Medizin für den Regelstudiengang Medizin vorlegen können, siehe § 41 Abs. 2 Nr. 8 der Approbationsordnung für Ärzte. Dies gilt auch für das Physikumsäquivalent.
Eingangsbestätigung und aktueller Bearbeitungsstand
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung per E-Mail. Darin informieren wir Sie darüber, ob Ihre Unterlagen fristgerecht eingegangen sind und ob diese vollständig prüf- und bearbeitbar sind. So erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung zum aktuellen Stand Ihres Antrags.
Brauchen Sie überhaupt einen Einstufungsbescheid?
Sie benötigen KEINEN Einstufungsbescheid, wenn Sie:
- sich für das 1. Fachsemester bewerben
- sich für das Praktische Jahr bewerben
- sich gerade noch im Physikumsprozess befinden
- direkt aus einem medizinverwandten Studiengang in die Medizin wechseln wollen
Treffen diese Punkte NICHT auf Sie zu? Dann benötigen Sie zwingend einen Einstufungsbescheid. Bitte folgen Sie den nachstehenden Schritten.
Antrag ausfüllen & PDF generieren
Hinweis: Sie können den Antrag bequem hier online ausfüllen und anschließend als fertiges PDF generieren (Ihre Daten werden nicht gespeichert). Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Dazu gehören Ihre persönlichen Daten, die Angaben zu den eingereichten Dokumenten sowie alle bisher vollständig erworbenen Leistungen, für die Sie offizielle Nachweise beifügen. Alternativ können Sie sich am Ende dieser Seite direkt einen bearbeitbaren Blanko-Antrag zum digitalen Ausfüllen herunterladen.
I. Persönliche Daten
II. Beigefügte Unterlagen
Bitte kreuzen Sie an, welche Dokumente Sie dem postalischen Antrag beifügen werden. Der Antrag muss nach dem Ausdruck eigenhändig unterschrieben werden. Fügen Sie anschließend die entsprechenden offiziellen Bescheinigungen als beglaubigte Kopien bei. Bitte senden Sie keine Originale ein, da keine Rücksendung erfolgt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Fakultät
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
III. Bestandene Leistungen
Wählen Sie alle Kurse aus, für die Sie einen offiziellen Nachweis einreichen. Auf dem finalen PDF werden zur besseren Übersicht alle Fächer tabellarisch abgedruckt und Ihre Auswahl markiert.
IV. Verbindliche Erklärungen
Wichtig: Drucken Sie das generierte PDF aus und unterschreiben Sie es zwingend eigenhändig.
Was passiert nach dem Download? (Ihre Checkliste)
- Antrag (Seite 1 des PDFs) ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
- Alle erforderlichen offiziellen Nachweise der Heimatuniversität als beglaubigte Kopien beilegen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung und aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beilegen.
- Unterlagen postalisch versenden (maßgeblich ist der rechtzeitige Posteingang im Dekanat).
Hinweis: Diese Checkliste wird auch als zweite Seite Ihres PDFs generiert.
Offizielle Nachweise zusammenstellen
Offizielle Nachweise sind als beglaubigte Kopien einzureichen. Die zugrunde liegenden Bescheinigungen müssen gestempelt und händisch unterschrieben sein, es sei denn, sie wurden maschinell erstellt und enthalten einen entsprechenden Hinweis. Elektronische Unterschriften und/oder elektronische Stempel werden nicht akzeptiert.
Formvorschriften: Es werden ausschließlich offizielle Nachweise der Heimatuniversität akzeptiert. Screenshots, Notenübersichten aus Studierendenkonten, Ausdrucke aus Online-Portalen oder vergleichbare inoffizielle Nachweise können nicht berücksichtigt werden.
Die Nachweise müssen gestempelt und händisch unterschrieben sein, es sei denn, sie wurden maschinell erstellt und enthalten einen entsprechenden Hinweis. Elektronische Unterschriften und/oder elektronische Stempel werden nicht akzeptiert.
Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und ausreichend aussagekräftig sind. Unvollständige Anträge gehen zu Lasten der Antragstellenden.
Einhaltung der Eingangsfristen & Versand
SoSe: 15.01. – 08.03. WiSe: 15.07. – 08.09.
Versenden Sie alle Unterlagen postalisch so zeitig an die folgende Adresse, dass die o.g. Eingangsfristen auch über den Postweg unbedingt eingehalten werden können. Maßgeblich ist das Eingangsdatum im Studiendekanat.
Ein persönliches Einwerfen der Unterlagen in den Hausbriefkasten des Dekanatsgebäudes ist innerhalb der Frist ebenfalls möglich sowie eine persönliche Abgabe nach vorheriger Terminabstimmung.
Entscheidung & Weiteres Vorgehen
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung per E-Mail. Darin informieren wir Sie darüber, ob Ihre Unterlagen fristgerecht eingegangen sind und ob sie vollständig prüf- und bearbeitbar sind.
Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Entscheidung über das ggf. für Sie zutreffende Semester getroffen. Wir bitten Sie hier um etwas Geduld, da nicht täglich Einstufungsgespräche mit den Studienfachberatern geführt werden.
Solange Sie die Frist eingehalten haben, garantieren wir Ihnen eine Übermittlung des Einstufungsergebnisses bis zum letzten Werktag innerhalb der Bewerbungsfrist.
- Die Information erfolgt vorab per E-Mail als elektronischer Bescheid.
- Anschließend erhalten Sie den Bescheid zusätzlich postalisch für Ihre Akten.
- Den elektronischen Bescheid laden Sie anschließend mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bei Ihrer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester hoch.