Zusatzurlaub / Arbeitszeit

Wir möchten alle schwerbehinderten Beschäftigten (ab einem GdB von 50) bitten, die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises sowie eine Erhöhung des GdB`s der Personalabteilung und der Schwerbehindertenvertretung anzuzeigen, damit Ihnen die Nachteilsausgleiche, wie Zusatzurlaub und Arbeitszeitreduzierung, auch weiterhin gewährt werden können. Ebenso ist eine Herabsetzung des GbB`s anzuzeigen, um die Daten anzupassen.

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte sollte im laufenden Kalenderjahr genommen werden und ist als Sonderurlaub G 2 zu beantragen.

Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet im November 2026.