Zusatzurlaub / Arbeitszeit

Wir möchten alle schwerbehinderten Beschäftigten (ab einem GdB von 50) bitten, die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises sowie eine Erhöhung des GdB`s der Personalabteilung und der Schwerbehindertenvertretung anzuzeigen, damit Ihnen die Nachteilsausgleiche, wie Zusatzurlaub und Arbeitszeitreduzierung, auch weiterhin gewährt werden können. Ebenso ist eine Herabsetzung des GbB`s anzuzeigen, um die Daten anzupassen.

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte sollte im laufenden Kalenderjahr genommen werden und ist als Sonderurlaub G 2 zu beantragen.

Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet im November 2026.

Die regelmäßigen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung finden gem. § 177 Sozialgesetzbuch - IX Buch - Teil 3 in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. November 2026 statt.

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