Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die  Schwerbehindertenvertretung an der Universität Duisburg-Essen vertritt die Interessen der Schwerbehinderten, der mit den Schwerbehinderten gleichgestellten Beschäftigten und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben oder beabsichtigen, einen Antrag zu stellen. Dies gilt sowohl für die weiteren, als auch für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten einschließlich der Professoren und Professorinnen. Sie können die Schwerbehindertenvertretung ebenso wie die Personalvertretungen während der Dienstzeit aufsuchen. Versäumnisse der Arbeitszeit die zur Inanspruchnahme   der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind, haben keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge. Die Gespräche mit der Schwerbehindertenvertretung sind selbstverständlich vertraulich.

 

Was ist eine Schwerbehinderung?

Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 2 ist Behinderung so definiert:
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderungen bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Wer ist Schwerbehindert?

Das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung stellen die (Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig.) Städte und Kommunen (ehem. Versorgungsämter) fest. Der  Grad der Behinderung wird in Zehner graden  zwischen 10 und 100 festgesetzt.
Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr.

 

Was bedeutet einem "Schwerbehinderten gleichgestellt" ?

Personen  mit einem  Grad der Behinderung  zwischen  30 und 50 können sich auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Diesen  Antrag gibt  die Agentur für Arbeit statt,  wenn der behinderte  Mensch infolge  seiner Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten  Arbeitsplatz  nicht  erlangen oder  behalten kann.

 

Was sind die Auswirkungen der Anerkennung als schwerbehinderter Mensch?

- sie sind durch besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen zusätzlich geschützt

- sie erhalten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Nachteilsausgleiche wie etwa Steuerfreibeträge oder Freifahrt bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

- aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe können unter bestimmten Voraussetzungen technische Hilfen (z.B. behindertengerechter Arbeitsstuhl, Hebe- und Tragehilfen) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen über die Schwerbehindertenvertretung beim zuständigen Integrationsamt beantragt werden