Studentenvisum

EU-Bürger
 
EU-Bürger brauchen kein Visum zur Einreise nach Deutschland. Allerdings müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei den lokalen Behörden (Einwohnermeldeamt) anmelden.

Nicht-EU-Staatsangehörige

Nicht-EU-Staatsangehörige, benötigen- bis auf einige Ausnahmen - für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses können Sie bei der deutschen Botschaft / Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen, sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid von der Universität Duisburg-Essen erhalten haben. Studienbewerber, die noch keine Zulassung für eine deutsche Hochschule oder für ein Studienkolleg haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Bitte kontaktieren Sie die deutsche Botschaft oder das Konsulat, um herauszufinden, was die beste Lösung für Sie ist.

In der Regel erhalten Sie ein Studentenvisum für drei Monate welches nach Ihrer Ankunft in Deutschland verlängert werden muss. Bitte kontaktieren Sie die Ausländerbehörde in den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Sie müssen auch dann zur Ausländerbehörde gehen, wenn Sie mit einem Studienbewerber-Visum kommen.

Die Aufnahme eines Studiums ohne Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ist ausgeschlossen. Ein Touristenvisum reicht nicht aus!