Einschreibungsvoraussetzungen
Einschreibungsvoraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang „Urbane Kultur, Gesellschaft und Raum“ ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Bachelor-Prüfung in einem Studiengang der Geistes-, Sozial- oder Bildungswissenschaften oder der Geographie an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Es kann auch ein vergleichbarer Abschluss nachgewiesen werden, soweit der Prüfungsausschuss Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit des Studiums und des Abschlusses festgestellt hat (vgl. hier auch die Prüfungsordnung des Studiengangs). Darüber hinaus muss die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten über den Prüfungsausschuss festgestellt worden sein (siehe Näheres unter Bewerbung auf dieser Homepage). Außerdem müssen sehr ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
Einschreibungsvoraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang „Sustainable Urban Technologies“ ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Bachelor-Prüfung in einem Studiengang der Natur-, Ingenieur- oder Planungswissenschaften an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Es kann auch ein vergleichbarer Abschluss nachgewiesen werden, soweit der Prüfungsausschuss Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit des Studiums und des Abschlusses festgestellt hat. Darüber hinaus muss die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten über den Prüfungsausschuss festgestellt worden sein (siehe Näheres unter Bewerbung auf dieser Homepage). Außerdem müssen ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
Zu den Einschreibungsvoraussetzungen vgl. auch die Prüfungsordnungen der Studiengänge.
