Um die Hochschule verdient gemacht I
Ehrensenatoren
Zu Ehrensenatorinnen oder Ehrensenatoren der Universität können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich hohe Verdienste um die Hochschule im Bereich von Forschung und Lehre oder der Künste erworben haben oder ihre besondere Anteilnahme an der Hochschule fortdauernd bekunden und betätigen.
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