Um die Hochschule verdient gemacht I

Ehrensenatoren

Zu Ehrensenatorinnen oder Ehrensenatoren der Universität können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich hohe Verdienste um die Hochschule im Bereich von Forschung und Lehre oder der Künste erworben haben oder ihre besondere Anteilnahme an der Hochschule fortdauernd bekunden und betätigen.

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Um die Hochschule verdient gemacht II

Ehrenbürger

Zu Ehrenbürgerinnen oder Ehrenbürgern der Universität können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich besondere Verdienste um die Förderung der Hochschule, einer ihrer Fachbereiche oder Einrichtungen oder ihrer Studierenden erworben haben.

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