Weitere Informationen zur Zulassungsvoraussetzung „erfolgreicher Hochschulabschluss eines qualifizierten Studienganges (Fachrichtungen Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik oder vergleichbar)“:

  • Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 2,5 oder besser sein
  • Die Feststellung der Gleichwertigkeit zum Bachelor Wirtschafsingenieurwesen der UDE trifft der Prüfungsausschuss. Als gleichwertig angesehen wird in der Regel:   
    • ein mindestens dreieinhalbjähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 210 Credits im Bereich der Fachrichtung Wirtschaftsingenieurwesen an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder
    • ein einschlägiger Abschluss an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nachgewiesen werden kann
    • ein Bachelor-Abschluss im Bereich Ingenieurwesen oder Betriebswirtschaftslehre an der Universität Duisburg-Essen oder an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes ggf. unter Auflagen
    • Falls die Qualifikation nicht gegeben ist, insbesondere wenn ein erster berufsqualifizierender Abschluss mit weniger als 210 Credits vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung mit der Auflage verbinden, bestimmte Kompetenzen bis zur Anmeldung der Master-Arbeit nachzuweisen. Art und Umfang dieser Auflagen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des vorangegangenen Studienabschlusses absolvierten Studieninhalte festgelegt. Der Umfang der Auflagen beträgt bis zu 30 ECTS-Credits
  • Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH Niveaustufe 2) nachweisen   
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können