Ihre Anmeldung zum berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang „Automotive Engineering & Management Executive“ erfordert vier Schritte:

  1. Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
  2. Bescheid des Prüfungsausschusses
  3. Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstudierende/r und Antrag auf Einschreibung
  4. Bestätigung der Einschreibung

(Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen unter "IHR STUDIUM")

1. Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie bitte einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen beim Prüfungsausschuss ein. Bitte richten Sie Ihren Antrag per E-Mail an AEM-e@uni-due.de

Folgende Nachweise werden benötigt (hierfür genügen zunächst Scans der Originale):

  • Kurzer tabellarischer Lebenslauf (vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, postalische Adresse sowie E-Mailadresse, erworbener höchster Schulabschluss, alle bisherigen (abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen) Studiengänge, beruflicher Werdegang inkl. Verantwortungsbereich (Personal / Budget))
  • Abschlussurkunde und Abschlusszeugnis des für den Masterstudiengang AEMe qualifizierenden Studiengangs. Falls darin nicht die Noten und Credits aller einzelnen Fachprüfungen ersichtlich sind, sind entsprechende Unterlagen beizufügen (z.B. Transcipt of Records oder Notenspiegel). Außerdem ist die Regelstudiendauer und ggf. die Anzahl enthaltener Praxissemester anzugeben.
  • Im Fall von weiteren (abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen) Studiengängen: Notenspiegel mit den Noten aller bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen.

HINWEIS: Bei ausländischen Studienabschlüssen gehen Sie bitte wie unter "Allgemeine Informationen" zum Einschreibungsverfahren (uni-due.de) beschrieben vor. Sie benötigen zunächst die Rückmeldung des Akademischen Auslandsamts (LINK). Diese Rückmeldung ergänzen Sie dann bitte bei den einzureichenden Unterlagen an aem-e@uni-due.de.  

For foreign degrees, please proceed as described under "General information" on the enrolment procedure (uni-due.de). You first need the confirmation from the International Office (LINK). Please then add this confirmation to the documents to be submitted to aem-e@uni-due.de.

2. Bescheid des Prüfungsausschusses

Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag. Eventuell kann der Prüfungsausschuss weitere Information über die früheren Studienzeiten und deren fachliche Inhalte anfordern. In jedem Fall erfolgt eine Mitteilung über die Entscheidung und gegebenenfalls über die erteilten Auflagen (technisches bzw. betriebswirtschaftliches Vormodul).

3. Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstudierende/r und Antrag auf Einschreibung

Nach einem positiven Bescheid des Prüfungsausschusses können Sie den Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstudierende/r stellen und sich in den Studiengang AEMe einschreiben. Ein persönliches Erscheinen ist Duisburg ist nicht erforderlich, die Einschreibung erfolgt postalisch an folgende Adresse:

     Universität Duisburg-Essen 

     Lehrstuhls für Mechatronik MD223b

     Frau Leoni Wortberg, MBA

     Lotharstraße 1

     47057 Duisburg

Link Antrag auf Einschreibung: Antrag auf Einschreibung

Link Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstudierender: Antrag auf Zulassung

 

Beizufügen sind:

  • Der vollständig ausgefüllte Vordruck „Antrag auf Einschreibung“.
  • Der vollständig ausgefüllte Vordruck „Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstudierende/r“.
  • Beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des schulischen Abschlusszeugnisses (Abiturzeugnis bzw. Zeugnis der FH-Reife).
  • Beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des Abschlusszeugnisses des für das Master-Studium qualifizierenden vorhergehenden Studiums.
  • Exmatrikulationsbescheinigung, falls Sie an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Aus dieser Bescheinigung muss der Immatrikulationszeitraum hervorgehen. Die Bescheinigung wird auch dann benötigt, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und/oder die Exmatrikulation längere Zeit zurück liegt.
  • Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die studentische Krankenversicherung: Wegen der Vorlage der entsprechenden Bescheinigung wenden Sie sich bitte in jedem Fall an Ihre Krankenkasse. Privatversicherten stellt die AOK (sofern man noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war), bzw. die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren, eine Bescheinigung über die Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht aus. Wir benötigen keine Bescheinigung der privaten Krankenkasse, sondern nur die Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Versicherungskarte kann ebenfalls nicht akzeptiert werden!
  • Beglaubigte Kopie von Personalausweis oder Reisepass (Ausländische Studienbewerber benötigen in jedem Fall ihren Reisepass).
  • Passfoto (bitte in das entsprechende Feld auf der ersten Seite des „Antrag auf Einschreibung“ einkleben)
  • Sofern Sie bereits an einer bundesdeutschen Hochschule Prüfungen endgültig nicht bestanden bzw. Maluspunkte erworben haben, sind ein offizieller Notenspiegel / Transcipt of Records (inklusive der negativen Prüfungsleistungen), die Prüfungsordnung sowie entsprechende Auszüge des Modulhandbuchs vorzulegen.
  • Sofern Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (Bachelor, Diplom o.ä.) nicht innerhalb Deutschlands (Ausnahme: Schweiz / Österreich) erworben haben: Nachweis einer DSH-Sprachprüfung (Niveaustufe DSH 2).
  • Sofern Sie gleichzeitig an einer anderen Hochschule studieren und Sie sich an der Universität Duisburg-Essen als Zweithörer einschreiben wollen: Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs der Ersthochschule.

4. Bestätigung der Einschreibung

Der Studiengangsbüro AEMe vollzieht zusammen mit dem Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen der Universität Duisburg-Essen die Zulassung und Einschreibung und informiert die Studierenden über die Daten zur Zahlung der Teilnehmergebühren und des Studierendenbeitrags, die dann innerhalb von zwei Wochen zu überweisen sind. Nach Eingang und Verbuchung der Teilnehmergebühren erhalten die neuen Studierenden einen Studierendenausweis sowie eine Uni-Kennung, die ihnen den Zugang zu den Lehrinhalten des Studiengangs AEMe, zum Intranet (VPN) und zu den elektronischen Diensten der Universität Duisburg-Essen ermöglicht.