Ausnahmesituationen: Chemikalienhavarie

Chemikalien laufen aus, Gase entweichen

Etwas ungeschickt gearbeitet und schon ist ein Becherglas umgestoßen, eine kleine Unachtsamkeit und ein Haarriss im Glas wurde übersehen, was beim späteren Gebrauch gefüllt zu Bruch geht, ein offenes Chemikaliengefäß nicht richtig angepackt und schon kann sich der Inhalt auf dem Boden oder der Arbeitsfläche ausbereiten ...
Fehler passieren, auch im Labor. Daher muss man praktisch und mental darauf vorbereitet sein, dass auch an diesem Arbeitsplatz immer mal wieder etwas herunterfallen oder auslaufen kann, auch Gefahrstoffe.

Zu den Schutzmaßnahmen, die durch §13 GefStoffV und TRGS 526  (Laboratorien; Punkt 4.3.9.) vorgeschrieben sind, gehört es daher auch, adäquate Notallmaßnahmen für den Fall einer „Chemikalienhavarie“ festzulegen und vorzubereiten. Sie werden sich nach ausgetretener (oder noch austretender) Stoffmenge, den gefährlichen Eigenschaften der Chemikalie und dem Ort des Geschehens unterscheiden.

Allen gemein ist, dass drei Hauptziele im Fokus stehen werden, um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten auch im Falle des Auslaufens oder Austretens von Chemikalien zu schützen:

  1. Information der unmittelbar betroffenen Personen über die durch das Ereignis hervorgerufene Gefahrensituation,
  2. Minderung der Auswirkungen des Ereignisses und
  3. Wiederherstellung eines normalen Betriebsablaufs.

Um in solchen Ausnahmesituationen weder die eigene Gesundheit noch die der LaborkollegInnen zu gefährden, dürfen nur Personen (entsprechend unterwiesene Beschäftigte, Rettungskräfte) im Gefahrenbereich verbleiben, die die Ausbreitung des Schadens abwenden.

Gegenmaßnahmen

Je schneller und gezielter die Stoffausbreitung unterbunden werden kann, desto effektiver ist die Gegenmaßnahme.
Bitte verstehen Sie die nachfolgenden Tipps und Informationen als allgemeine Hinweise. - Sie entbinden nicht von der Verantwortung, eine konkret vorgefundene Gefahrensituation selbst zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen.

Dennoch kann das Verhalten bei Gegenmaßnahmen im Fall verschütteter Chemikalien z. B. für die im Labor üblichen Kleinmengen der Stoffe, die nach einem Verschütten ein erhebliches Gefahrenpotential entfalten, spezifisch festlegt sowie organisatorisch und praktisch vorbereitet werden. Tipps dazu findet man beispielsweise hier: