Anerkennung der Studienleistungen für Studiengang Medizin ("Einstufung")
Per E-Mail eingereichte Anträge und Nachweise können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht gestellt.
Wenn Sie bereits in Deutschland für den Studiengang Humanmedizin immatrikuliert sind oder waren und Ihre bisher erbrachten Leistungen für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester anrechnen lassen möchten, sind wir als Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Ihr Ansprechpartner.
Wir prüfen Ihre Leistungsnachweise und nehmen eine Einstufung in ein Fachsemester vor. Ohne Einstufungsbescheid ist eine Bewerbung im Sachgebiet Einschreibewesen nicht möglich.
Ziel der Einstufung
Das Ziel der Einstufung ist die Ermittlung des Semesters, in dem Sie das Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen ohne Nachholen der Fächer unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der aktuellen Studienordnung für den Studiengang Medizin fortsetzen können. Dabei ist es Ihnen nicht möglich, sich eigenständig für ein Semester zu entscheiden, für das Sie sich bewerben möchten. Sie dürfen eine Bewerbung ausschließlich für das im Einstufungsbescheid von uns festgelegte Semester vornehmen.
Sie benötigen keinen Einstufungsbescheid, wenn…
Eine Prüfung Ihrer Leistungen ist nicht erforderlich, wenn Sie sich für folgende Semester bewerben möchten:
- für das 1. Fachsemester:
Hier erfolgt die Bewerbung und Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung, hochschulstart.de
- für das 1. klinische Semester bzw. 5. Fachsemester:
Sofern Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in Deutschland im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, also im laufenden Physikumsprozess, befinden, ist die vom Landesprüfungsamt ausgestellte Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („Ladung“) erforderlich. Der Einstufungsbescheid des Studiendekanats der Medizinischen Fakultät wird in diesem Fall nicht benötigt.
Falls Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in Deutschland erfolgreich abgelegt haben und anschließend nicht mehr in Deutschland immatrikuliert waren, ist ebenfalls kein Einstufungsbescheid des Studiendekanats der Medizinischen Fakultät erforderlich. In diesem Fall laden Sie im Online-Bewerbungsportal Ihre Exmatrikulationsbescheinigung hoch.
Wenn Sie aber nach dem Bestehen (ob im In- oder Ausland) des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bereits in Deutschland klinisch immatrikuliert sind, aber keine Leistungen in diesem Abschnitt erbracht haben (z. B. Urlaubssemester, Freisemester), muss ein Antrag auf Einstufung gestellt werden.
- für das Praktische Jahr bzw. 11. Fachsemester / 7. klinisches Semester:
Melden Sie sich diesbezüglich bitte bei Frau Bischoff, Studiendekanat Medizin.
- Sie direkt aus einem medizinverwandten Studiengang oder aus dem ausländischen Medizinstudium zu uns in die Medizin wechseln wollen:
Sowohl Leistungen aus einem medizinverwandten Studiengang (Inland/Ausland) als auch Leistungen aus einem ausländischen Medizinstudium dürfen ausschließlich vom Landesprüfungsamt anerkannt werden (§ 12 ÄApprO). Eine ersatzweise Anerkennung dieser erbrachten Studienleistungen durch uns ist nicht möglich. Sobald Ihnen ein Anerkennungsbescheid vom LPA über mindestens ein vollständiges Fachsemester vorliegt, können Sie sich direkt online – ohne einen Einstufungsbescheid – für einen Platz im nächsthöheren Fachsemester bewerben.
Hinweise für Studierende in einem Modellstudiengang
Für Studierende, die aus einem Modellstudiengang zu uns in den Regelstudiengang wechseln möchten, ist zu jedem Zeitpunkt des Studiums ein Einstufungsbescheid zwingend zu beantragen. Dabei können die Leistungen aus einem Modellstudiengang nur dann angerechnet werden, wenn Sie eine Bescheinigung über die Äquivalenz der Leistungsnachweise aus dem Modellstudiengang Medizin für den Regelstudiengang Medizin vorlegen können (§ 41 Abs. 2 Nr. 8 ÄApprO). Dies gilt auch für das Physikumsäquivalent. Die den Modellstudiengang durchführende Medizinische Fakultät muss Ihnen diese Bescheinigung ausstellen.
Falls Sie sich im Bewerbungszeitraum noch im Prozess des Ablegens eines Physikums-Äquivalents befinden und/oder Ergebnisse noch ausstehen, so muss auch hierzu eine genaue Auflistung der ggf. noch ausstehenden Prüfungen bzw. mitzuteilenden Ergebnisse von Ihrer Medizinischen Fakultät dokumentiert werden. Eine Einstufung kann dann ggf. „unter Vorbehalt“ vorgenommen werden.
Eingangsbestätigung und aktueller Bearbeitungsstand
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung per E-Mail. Darin informieren wir Sie darüber, ob Ihre Unterlagen fristgerecht eingegangen sind und ob diese vollständig prüf- und bearbeitbar sind. So erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung zum aktuellen Stand Ihres Antrags.
Brauchen Sie überhaupt einen Einstufungsbescheid?
Sie benötigen KEINEN Einstufungsbescheid, wenn Sie:
- sich für das 1. Fachsemester bewerben
- sich für das Praktische Jahr bewerben
- in Deutschland noch im Physikumsprozess sind, also die Ladung zum Ersten Abschnitt haben
- das Physikum in Deutschland bestanden haben und danach exmatrikuliert waren
- direkt aus einem medizinverwandten Studiengang oder einem ausländischen Medizinstudium wechseln
Faustregel: Sobald Sie in Deutschland schon einmal klinisch immatrikuliert waren, brauchen Sie einen Einstufungsbescheid – auch dann, wenn Sie dort keine Leistungen erbracht haben (z. B. Urlaubs- oder Freisemester).
Antrag ausfüllen & PDF generieren
Die benötigten Nachweise unterscheiden sich je nachdem, ob Sie eine Einstufung für die Vorklinik oder für den klinischen Studienabschnitt beantragen.
Hinweis: Sie können den Antrag bequem hier am Bildschirm ausfüllen und anschließend als fertiges PDF herunterladen (Ihre Daten werden nicht gespeichert und nicht an uns übermittelt). Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Dazu gehören Ihre persönlichen Daten, die Angaben zu den eingereichten Dokumenten sowie alle bisher vollständig erworbenen Leistungen, für die Sie offizielle Nachweise beifügen. Alternativ können Sie sich am Ende dieses Abschnitts einen leeren, am Rechner ausfüllbaren Antrag herunterladen.
I. Persönliche Daten
II. Beigefügte Unterlagen
Bitte kreuzen Sie an, welche Dokumente Sie dem postalischen Antrag beifügen werden. Der Antrag muss nach dem Ausdruck eigenhändig unterschrieben werden. Fügen Sie anschließend die entsprechenden offiziellen Bescheinigungen als beglaubigte Kopien bei. Bitte senden Sie keine Originale ein, da keine Rücksendung erfolgt.
- beglaubigte Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Fakultät
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung – hier genügt der Original-Ausdruck aus Ihrem Studierendenportal, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich
III. Bestandene Leistungen
Wählen Sie alle Kurse aus, für die Sie einen offiziellen Nachweis einreichen. Auf dem finalen PDF werden zur besseren Übersicht alle Fächer tabellarisch abgedruckt und Ihre Auswahl markiert. Wenn Sie in dem beantragten Abschnitt noch keine Leistungen erbracht haben, lassen Sie die Auswahl leer.
IV. Verbindliche Erklärungen
Es gibt keine Online-Einreichung
Sie füllen den Antrag hier nur aus. Es wird nichts an uns übermittelt und es gibt keinen Absende-Button. Ihre Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.
Der Weg ist immer: PDF herunterladen → ausdrucken → eigenhändig unterschreiben → zusammen mit allen Nachweisen per Post an das Studiendekanat schicken (Adresse siehe Schritt 3). Ein Versand per E-Mail ist nicht möglich.
Wichtig: Drucken Sie das heruntergeladene PDF einseitig aus – bitte nicht doppelseitig. Unterschreiben Sie es anschließend zwingend eigenhändig.
Was passiert nach dem Download? Ihre Checkliste
- Antrag, Seite 1 des PDFs, einseitig ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
- Alle erforderlichen offiziellen Nachweise der Heimatuniversität als beglaubigte Kopien beilegen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung als beglaubigte Kopie beilegen.
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beilegen (Portal-Ausdruck genügt).
- Unterlagen postalisch versenden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Posteingang im Dekanat.
Hinweis: Diese Checkliste wird auch als zweite Seite Ihres PDFs generiert.
Offizielle Nachweise zusammenstellen
Sämtliche Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind als beglaubigte Kopien einzureichen – auch dann, wenn im Text an einer Stelle „oder“ steht. Einzige Ausnahme ist die Immatrikulationsbescheinigung: Da diese in der Regel nur elektronisch bereitgestellt wird, genügt hier der Original-Ausdruck aus Ihrem Studierendenportal. Die zugrunde liegenden Bescheinigungen müssen gestempelt und händisch unterschrieben sein, es sei denn, sie wurden maschinell erstellt und enthalten einen entsprechenden Hinweis. Elektronische Unterschriften und/oder elektronische Stempel werden nicht akzeptiert.
Formvorschriften: Es werden ausschließlich offizielle Nachweise der Heimatuniversität akzeptiert. Screenshots, Notenübersichten aus Studierendenkonten, Ausdrucke aus Online-Portalen oder vergleichbare inoffizielle Nachweise können als Leistungsnachweis nicht berücksichtigt werden. Davon unberührt bleibt die Immatrikulationsbescheinigung, die als Portal-Ausdruck eingereicht werden darf.
Die Nachweise müssen gestempelt und händisch unterschrieben sein, es sei denn, sie wurden maschinell erstellt und enthalten einen entsprechenden Hinweis. Elektronische Unterschriften und/oder elektronische Stempel werden nicht akzeptiert.
Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und ausreichend aussagekräftig sind. Unvollständige Anträge gehen zu Lasten der Antragstellenden.
Einhaltung der Eingangsfristen & Versand
SoSe: Anfang Februar – 08.03. WiSe: Anfang August - 08.09.
Versenden Sie alle Unterlagen postalisch so zeitig an die folgende Adresse, dass die o.g. Eingangsfristen auch über den Postweg unbedingt eingehalten werden können. Maßgeblich ist das Eingangsdatum im Studiendekanat.
Ein persönliches Einwerfen der Unterlagen in den Hausbriefkasten des Dekanatsgebäudes ist innerhalb der Frist ebenfalls möglich sowie eine persönliche Abgabe nach vorheriger Terminabstimmung.
Entscheidung & Weiteres Vorgehen
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung per E-Mail. Darin informieren wir Sie darüber, ob Ihre Unterlagen fristgerecht eingegangen sind und ob sie vollständig prüf- und bearbeitbar sind.
Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Entscheidung über das ggf. für Sie zutreffende Semester getroffen. Wir bitten Sie hier um etwas Geduld, da nicht täglich Einstufungsgespräche mit den Studienfachberatern geführt werden.
Bei Anträgen auf Einstufung, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen eingereicht werden, kann leider nicht gewährleistet werden, dass der Einstufungsbescheid rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Online-Bewerbung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Medizin vorliegt.
- Die Information erfolgt vorab per E-Mail als elektronischer Bescheid.
- Anschließend erhalten Sie den Bescheid zusätzlich postalisch für Ihre Akten.
- Den elektronischen Bescheid laden Sie anschließend mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bei Ihrer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester hoch.
Häufige Fragen
Die folgenden Fragen erreichen uns besonders oft. Bitte lesen Sie sie vor einer Anfrage per E-Mail.
Muss ich den Antrag online abschicken?
Nein. Es gibt keine Online-Einreichung und keinen Absende-Button. Das Formular auf dieser Seite dient ausschließlich dazu, Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern und daraus ein PDF zu erzeugen. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und nicht an uns übermittelt.
Der vollständige Antrag muss ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und zusammen mit allen Nachweisen per Post eingereicht werden.
Ich finde auf der Website kein Antragsformular zum Herunterladen.
Es gibt kein separates Dokument an anderer Stelle. Das Formular wird auf dieser Seite erzeugt:
- Studienabschnitt in Schritt 1 auswählen (Vorklinik oder Klinik).
- Entweder die Felder ausfüllen und „Ausgefüllten Antrag als PDF herunterladen“ wählen,
- oder direkt „Leeren Antrag als PDF herunterladen“ wählen und das PDF am Rechner bzw. von Hand ausfüllen.
Beide Wege führen zum selben, gültigen Antrag. Der leere Antrag enthält ausfüllbare Felder.
Kann ich den Antrag per E-Mail schicken?
Nein. Der Antrag ist nur postalisch gültig, weil er Ihre eigenhändige Unterschrift und beglaubigte Kopien der Nachweise erfordert. Beides lässt sich per E-Mail nicht einreichen.
Möglich sind außerdem das Einwerfen in den Hausbriefkasten des Dekanatsgebäudes innerhalb der Frist sowie die persönliche Abgabe nach vorheriger Terminabstimmung.
Ich habe nach dem Physikum keine Leistungen mehr erbracht. Brauche ich trotzdem einen Antrag?
Ja, sofern Sie nach dem Physikum an einer deutschen Fakultät klinisch immatrikuliert waren – auch dann, wenn Sie dort keine einzige Leistung erbracht haben (z. B. Urlaubs- oder Freisemester). Nur wenn Sie nach bestandenem Physikum exmatrikuliert waren, benötigen Sie keinen Einstufungsbescheid.
In diesem Fall füllen Sie den Antrag ganz normal aus und lassen die Tabelle der bestandenen klinischen Leistungen einfach leer. Dass Sie keine klinischen Leistungen erbracht haben, weisen Sie nicht durch ein zusätzliches Schreiben nach, sondern durch die regulären Unterlagen:
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung,
- beglaubigte Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer aktuellen Fakultät,
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Portal-Ausdruck genügt).
Ich wechsle innerhalb Deutschlands. Gelten für mich dieselben Regeln?
Ja. Entscheidend ist nicht, aus welchem Bundesland Sie kommen, sondern ob Sie in Deutschland bereits klinisch immatrikuliert waren. Ist das der Fall, benötigen Sie einen Einstufungsbescheid und reichen dieselben Unterlagen ein wie alle anderen Antragstellenden.
Reicht mein Notenauszug oder ein Ausdruck aus dem Studierendenportal als Leistungsnachweis?
Nein. Als Leistungsnachweis werden ausschließlich offizielle Bescheinigungen Ihrer Heimatuniversität als beglaubigte Kopie akzeptiert. Screenshots, Notenübersichten aus dem Studierendenkonto und Online-Ausdrucke können nicht berücksichtigt werden.
Ausnahme ist allein die Immatrikulationsbescheinigung: Hier genügt der Original-Ausdruck aus Ihrem Studierendenportal, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Was bedeutet das „oder“ bei den einzureichenden Unterlagen?
Das „oder“ bezieht sich ausschließlich auf die Art des Dokuments, nicht auf die Beglaubigung. Sie können also zwischen den genannten Nachweisarten wählen – aber jede davon muss als beglaubigte Kopie eingereicht werden.
Welche Form der Beglaubigung wird benötigt?
Die Beglaubigung der geforderten Dokumente durch eine amtliche Behörde (z. B. Rathaus/Bürgeramt, kirchliche Institution o. Ä.) ist vollkommen ausreichend.
Es werden keine notariell beglaubigten Nachweise benötigt.
Ich habe im Ausland studiert. Soll ich die Bescheinigungen meiner ausländischen Universität mitschicken?
Nein, bitte nicht. Leistungen aus einem ausländischen Medizinstudium und aus medizinverwandten Studiengängen darf ausschließlich das Landesprüfungsamt anerkennen (§ 12 ÄApprO). Wir dürfen diese Unterlagen nicht bewerten.
Maßgeblich ist allein der Anerkennungsbescheid des Landesprüfungsamtes – diesen reichen Sie als beglaubigte Kopie ein. Zeugnisse, Transcripts, Übersetzungen oder sonstige Bescheinigungen der ausländischen Hochschule benötigen wir nicht und können wir nicht berücksichtigen.
Ich brauche laut Übersicht keinen Einstufungsbescheid. Was mache ich jetzt?
Dann wenden Sie sich bitte zwingend und ausschließlich an die Universität Duisburg-Essen, nicht an das Studiendekanat. Wir können in diesen Fällen weder beraten noch tätig werden.
Alle Informationen zur Bewerbung, zu den erforderlichen Unterlagen und zum Ablauf finden Sie im Bewerbungsportal HISinOne sowie beim Sachgebiet Einschreibewesen.
Darf ich den Antrag doppelseitig ausdrucken?
Bitte nicht. Drucken Sie den Antrag und alle Anlagen einseitig aus. Doppelseitige Ausdrucke lassen sich in der Bearbeitung und beim Einscannen nur schlecht verarbeiten.
Muss ich den Antrag handschriftlich ausfüllen?
Nein. Sie können ihn hier am Bildschirm ausfüllen oder das leere PDF am Rechner bearbeiten. Nur die Unterschrift muss eigenhändig auf dem Ausdruck erfolgen – eine elektronische Unterschrift wird nicht akzeptiert.