Informationen zum Vergabeschema, höhere Fachsemester

Vergabeschema für das höhere Fachsemester

Grundlage für die Vergabe der Studienplätze in höheren Fachsemestern ist die „Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein Westfalen“ (VergabeVO NRW). Aber auch die hochschuleigenen Zulassungordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für Medizin finden Anwendung.

Vergabeverordnung NRW
Zulassungsordnung für Bachelorstudiengänge (eine aktualisierte Version wird in Kürze veröffentlicht)
Zulassungsordnung für Masterstudiengänge (eine aktualisierte Version wird in Kürze veröffentlicht)
Zulassungsordnung für Medizin

Bei den höheren Fachsemestern kann es vorkommen, dass aufgrund fehlender Kapazität kein Vergabeverfahren durchgführt werden kann. Es steht für jedes zulassungsbeschränkte Fach und für jedes entsprechende Fachsemester eine festgesetzte Zahl, die sogenannte Auffüllgrenze, zur Verfügung. Von dieser Auffüllgrenze wird die Zahl derer abgezogen, die sich bereits in diesem Fach in dem entsprechenden Fachsemester befinden (Rückmelder). Die daraus resultierende Differenz ist die Anzahl der Studienplätze, die für das Verfahren im entsprechenden Fach und Fachsemester zur Verfügung stehen.
Dadurch besteht auch die Möglichkeit, dass die Auffüllgrenze allein durch die Rückmelder belegt ist und somit keine Studienplätze für die Vergabe zur Verfügung stehen.

Wenn Studienplätze im entsprechenden Fachsemester vorhanden sind, erfolgt die Vergabe der Studienplätze nach einer Rangfolge bestimmter Bewerbergruppen. Welcher Bewerbergruppe die Bewerber zugeordnet werden, hängt von den gegebenen Voraussetzungen ab. Jeder Bewerber kann nur einer Bewerbergruppe zugeordnet werden.

Bewerbergruppen

Vorab werden Bewerber*innen zugelassen, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, Teamsport- oder Nachwuchskader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören (Spitzensportler) und Bewerber*innen, die gemäß § 49 Absatz 12 Hochschulgesetz für die Erlangung einer Hochschulzugangsberechtigung eine Einstufungsprüfung absolviert haben.

Danach werden die Studienplätze in folgender Rangfolge vergeben:

1. Bewerbergruppe Höherstufung

In diese Gruppe werden Bewerber*innen einsortiert, die in dem gewählten Studiengang für das 1. Fachsemester an unserer Universität zugelassen oder in einem niedrigeren Fachsemester eingeschrieben sind und gleichzeitig anrechenbare Leistungen haben, um in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden.

2. Bewerbergruppe Ortswechsel

Bewerber*innen, die in dem gewählten Studiengang bereits in Deutschland oder einem EU-Land eingeschrieben sind oder waren und das Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten oder das Studium im gleichen Studiengang wieder aufnehmen möchten, werden dieser Bewerbergruppe zugeordnet.

Für den Studiengang Medizin werden Bewerber*innen innerhalb dieser Bewerbergruppe nach folgenden Kriterien ausgewählt:

a) Amtlich festgestellte Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).

b) Einzige Wohnung oder Hauptwohnung mit der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner, den Kindern oder der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in den der Universität Duisburg-Essen zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten gemäß Anlage 8 der VergabeVO NRW,

c) Bevorzugte Berücksichtigung für den Studienort Duisburg-Essen. Dem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn die Zulassung an einem anderen Studienort unter Anlegung eines strengen Maßstabs mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre. Hierbei kommen insbesondere eigene gesundheitliche, soziale, familiäre, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Gründe in Betracht,

d) keiner der vorgenannten Gründe

Bei Ranggleichheit innerhalb dieser Gruppen bildet die Durchschnittsnote des Abiturs bzw. die Abschlussnote eines bereits abgeschlossenem Studiums die Rangfolge. Im Übrigen entscheidet das Los.

Für die übrigen Studiengänge wird innerhalb der Bewerbergruppe Ortwechsler ausschließlich gelost.

3. Bewerbergruppe Quereinstieg

In diese Bewerbergruppe werden Bewerber*innen einsortiert, die für den gewählten Studiengang anrechenbare Leistungen aus einem anderen Studiengang haben. Hierzu zählen auch Leistungen, die aus dem Studium außerhalb der EU angerechnet wurden. Auch Bewerber*innen, die einen Wechsel der Schulstufe unter Beibehaltung der Fächer anstreben, werden dieser Bewerbergruppe zugeordnet.

Innerhalb dieser Bewerbergruppe werden Bewerber*innen nachrangig berücksichtigt, die

  • bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben,
  • als Studienanfänger*in in einem Studiengang in Deutschland eingeschrieben sind, für den ein Auswahlverfahren durchgeführt wurde,
  • in einem höheren Fachsemester in einem anderen Studiengang eingeschrieben, für das eine Zulassungsbeschränkung besteht.