Die Interessen der Beschäftigten vertreten

Wir setzen uns kompetent für die Rechte der Beschäftigten ein. Dabei begleiten wir die durch die Hochschulfreiheit bedingten Veränderungen kritisch und konstruktiv und positionieren uns in allen hochschulinternen und hochschulpolitischen Fragen.

Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW:
Personalräte kümmern sich vom Gesetz her um die Belange der Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle.

 

Der Personalrat hat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte

Bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen darf die Dienststelle diese erst umsetzen, wenn der Personalrat zugestimmt hat. Mitwirkungsrechte sind bereits etwas schwächer. Hier wird der Personalrat beteiligt und es soll eine Verständigung zwischen Dienststelle und Personalrat erzielt werden. Die Dienststelle kann die Maßnahme jedoch auch bei nicht erfolgter Verständigung durchführen. Dabei hat sie eine Begründungspflicht. Die schwächste Form der Beteiligung ist die Anhörung. In ihr wird dem Personalrat nur Gelegenheit gegeben, sich zu äußern und so auf die Willensbildung der Dienststelle Einfluss zu nehmen.

Verfahren, bei denen der Personalrat mitbestimmt, sind unter anderem:

  • Einstellung
  • Versetzung an eine andere Dienststelle
  • Umsetzung innerhalb der Dienststelle
  • Eingruppierung
  • Beförderung
  • Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung
  • Ablehnung von Teilzeitbeschäftigungen
  • allgemeine Arbeitszeitregelungen
  • Versagung von Urlaub
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  • Unfallverhütung.

In Kontakt treten

Campus Essen
Universität Duisburg-Essen
Personalrat
Universitätsstr. 2
45117 Essen
V15 R04 G33
Tel: (0201) 183 - 2028  / 2772 / 3869
Sekretariat: (0201) 183 - 2027
Fax: (0201) 183 - 3028

Campus Duisburg
Universität Duisburg-Essen
Personalrat
Forsthausweg 2
47057 Duisburg
LG 007
Tel: (0203) 379 - 2128 / 1112
Fax: (0203) 379 - 1896

E-Mail: 
personalrat.nwm@uni-due.de

 

Sitzungstermine  im Februar / März 2021:

18. Februar

04. März

18. März

und weiter alle 14 Tage donnerstags