Über uns: Kompetent für Ihre Rechte
Die Interessen der Beschäftigten vertreten
Wir setzen uns kompetent für die Rechte der Beschäftigten ein. Dabei begleiten wir die durch die Hochschulfreiheit bedingten Veränderungen kritisch und konstruktiv und positionieren uns in allen hochschulinternen und hochschulpolitischen Fragen.
Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW:
Personalräte kümmern sich vom Gesetz her um die Belange der Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle.
Der Personalrat hat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte
Bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen darf die Dienststelle diese erst umsetzen, wenn der Personalrat zugestimmt hat. Mitwirkungsrechte sind bereits etwas schwächer. Hier wird der Personalrat beteiligt und es soll eine Verständigung zwischen Dienststelle und Personalrat erzielt werden. Die Dienststelle kann die Maßnahme jedoch auch bei nicht erfolgter Verständigung durchführen. Dabei hat sie eine Begründungspflicht. Die schwächste Form der Beteiligung ist die Anhörung. In ihr wird dem Personalrat nur Gelegenheit gegeben, sich zu äußern und so auf die Willensbildung der Dienststelle Einfluss zu nehmen.
Verfahren, bei denen der Personalrat mitbestimmt, sind unter anderem:
- Einstellung
- Versetzung an eine andere Dienststelle
- Umsetzung innerhalb der Dienststelle
- Eingruppierung
- Beförderung
- Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung
- Ablehnung von Teilzeitbeschäftigungen
- allgemeine Arbeitszeitregelungen
- Versagung von Urlaub
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
- Unfallverhütung.