Dezernat Hochschulentwicklungsplanung: An-Institute

An-Institute

Die Universität Duisburg-Essen kann nach § 29 Abs. 5 HG NRW einer eigenständige Einrichtung, die wissenschaftlichen Aufgaben erfüllt, nach einschlägigen Kriterien den Status eines An-Instituts der Universität Duisburg-Essen verleihen. Voraussetzung für den Erhalt des Status als An-Institut ist, dass die Einrichtung eine juristisch selbstständige Rechtspersönlichkeit ist und Aufgaben erfüllt, die nicht von einer Einrichtung der Hochschule erfüllt werden können. Darüber hinaus muss über die Zusammenarbeit mit der UDE ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden.

Das Dezernat Hochschulentwicklungsplanung berät und begleitet bei der Gründung von An-Instituten in Bezug auf alle erforderlichen Schritte. Dazu gehören – neben der Abstimmung mit der beantragenden wissenschaftlichen Einrichtung – die Rektorats- und Gremienbefassungen, die Koordination ressourcenbezogener und juristischer Prüfungen und die Erarbeitung eines maßgeschneiderten Kooperationsvertrags.

Das Anerkennungsverfahren und die Kriterien einer Anerkennung als An-Institut sind im hier hinterlegten Fahrplan zusammengefasst; bei Fragen können Sie sich jederzeit gern an die Ansprechperson rechts oben wenden.

Derzeit arbeitet die Universität Duisburg-Essen mit diesen An-Instituten zusammen (Stand Februar 2019).

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