Dezernat Hochschulentwicklungsplanung: Hochschulstrategiepläne

Hochschulvereinbarung 2026 mit dem Land NRW

Gem. § 6 HG entwickelt das Land zur Steuerung des Hochschulwesens strategische Ziele. Auf der Grundlage dieser Ziele werden sowohl hochschulübergreifende Aufgabenverteilungen und Schwerpunktsetzungen als auch die hochschulindividuelle Profilbildung abgestimmt. Vereinbart werden diese gem. § 6 Abs. 2 HG in Hochschulverträgen, die mit jeder Hochschule abgeschlossen werden sollen.

Während für die Jahre 2015/16 auch zu allgemeinen Zielen und Schwerpunktsetzungen noch individuelle Verträge mit den Hochschulen geschlossen wurden, wechselte das Land 2021 zum Instrument einer Hochschulvereinbarung mit fünfjähriger Laufzeit, die zwischen dem Ministerium einerseits und allen Hochschulen anderseits vereinbart werden und mittelfristig Ziele und wechselseitige Leistungen festlegen. Zu den Leistungen des Landes zählen dabei insbesondere die Festlegung der Finanzierung der Hochschulen, woraus für letztere eine mehrjährige Planungssicherheit resultiert. Durch die Zusammenfassung der Inhalte in einem für fünf Jahre gültigen Dokument werden die zu vereinbarenden Ziele transparent und für alle Hochschulen in NRW vergleichbar geregelt. Inzwischen gilt die Hochschulvereinbarung 2026.

Sonder-Hochschulverträge mit dem Land NRW

Zur Umsetzung individueller Ziele und zur Profilbildung dienen Sonder-Hochschulverträge, die zwischen der UDE und dem Wissenschaftsministerium abgeschlossen werden. An der UDE laufen derzeit die Sonder-Hochschulverträge zur Lehramts-Ausbildung und zur Psychotherapie-Ausbildung, in denen jeweils für den Masterbereich die zur Verfügung zu stellenden Studienplätze nach Schulformen (inkl. der neu einzurichtenden Sonderpädagogik) bzw. für die Psychotherapie vereinbart wurden.

Weiterhin wurde der Sonder-Hochschulvertrag zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken – dem Nachfolgeprogramm des Hochschulpakts 2020 – abgeschlossen. Anders als beim Hochschulpakt steht beim ZSL nicht die bloße Anzahl zusätzlich zu schaffender Studienplätze im Fokus, sondern vielmehr die Qualität der Lehre über eine adäquate Auslastung, die Betreuung der eingeschriebenen Studierenden in der Regelstudienzeit plus zwei Semester sowie die erfolgreichen Studienabschlüsse. Wie auch beim Hochschulpakt wurden für den Studiengang Humanmedizin eigene Ziele separat vereinbart.

Hochschulpakt 2020

Mit den drei Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020 werden die Ziele verfolgt, „die Chancen der jungen Generation zur Aufnahme eines Studiums zu wahren und den notwendigen wissenschaftlichen Nachwuchs zu sichern.“ (Präambel der Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 III).

Die Universität Duisburg-Essen hat sich im Rahmen des Hochschulpakts 2020 III verpflichtet, in den Jahren 2016 bis 2020 insgesamt 5.238 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufzunehmen. Weiterhin hat die Universität Duisburg-Essen eine Zusatzvereinbarung mit dem Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zur zusätzlichen Aufnahme von jährlich 45 Studienanfängerinnen und Studienanfängern im Studiengang Humanmedizin geschlossen.

Die dritte Vereinbarung ist zum 31.12.2020 ausgelaufen; die restlichen Mittel sind bis zum 31.12.2023 zu verausgaben.

Kontakt

Frau Hohmann

Mitarbeiterin des Dezernats
Hochschulentwicklungsplanung

T01 S05 B36
Universitätsstr. 2
45141 Essen

Telefon: 0201 183-2102
E-Mail: annika.hohmann [at] uni-due.de

 

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