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Lehre

In den Semestern 15/16 und 16 werden keine Lehrveranstaltungen angeboten.

 

Prüfungen

Examensprüfungen können bei mir zu Themen aus den Bereichen meiner Forschungsinteressen (siehe dort) grundsätzlich mit folgenden Vorgaben abgelegt werden.

Im Staatsexamens- und Bachelor-Lehramt kann ich für TeilnehmerInnen meiner Lehrveranstaltungen als Erstprüfer/-gutachter. LPO 20023: Eine Berechtigung für Klausuren und mdl. Prüfungen liegt in allen Lehramtsstudiengängen bis einschl. 2019 vor. Für schriftliche Examensarbeiten besteht keine Prüfungsberechtigung.

In allen anderen Fällen kann ich als Zweitgutachter in enger Rücksprache mit dem Erstprüfer/-gutachter tätig werden.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie sich bei mir prüfen lassen wollen, sollten Sie mit der Form wissenschaftlichen Arbeitens genau vertraut sein. Etwaige Fehler werden bei mir in vollen Punktabzügen berücksichtigt.