Hinweise zur Hausarbeit

Hinweise zum Anfertigen einer systematisch-theologischen Hausarbeit (Modulabschlussprüfung Modul 6 BA Lehramt)

1. Grundsätzlich:
Die systematisch-theologische Hausarbeit muss als Modulabschlussprüfung im Modul 6 von allen Lehramtsstudierenden geschrieben werden. Der Inhalt der Hausarbeit kann bzw. soll sich entsprechend den in Modul 6 besuchten Seminaren auf Themen aus der Fundamentaltheologie, Dogmatik, der Ethik oder der Religionsphilosophie beziehen. Die in dem Einführungsmodul in der Systematischen Theologie erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen (Berücksichtigung der Theologie- und Dogmengeschichte, Verwendung von Literatur, Prüfung von Argumenten im Kontext der systematischen Tradition, Heranziehung spezifischer Sekundärliteratur aus der gegenwärtigen Forschungsdebatte) werden dabei notwendigerweise durchgängig als Rahmen vorausgesetzt.

2. Formal:
Die Hausarbeit umfasst je nach Studiengang und den der Modulabschlussprüfung zugeordneten Credit Points entweder 20 Seiten (Gy/Ge, BK, HRG) oder 15 Seiten (GS). Darin ist die Zusammenfassung der (beiden – GY/Ge und BK) Lehrveranstaltung(en) von Modul 6 enthalten (s. Punkt 3.).

3. Einbindung in die Lehrveranstaltungen von Modul 6:
Jede systematische Hausarbeit hat auch die Funktion, den zu bearbeitenden Text (s. ab Punkt 3.) in die Fragestellung und den Aufbau der besuchten Lehrveranstaltung einzuordnen. Die Arbeit beginnt deshalb mit einer Zusammenfassung der Lehrveranstaltung(en), die notwendigerweise Bestandteil von Modul 6 gewesen ist (sind). Dies geschieht anhand einer kurzen Skizzierung des Inhaltes von drei Texten (bzw. Textabschnitten) aus dem jeweiligen Seminar, wie sie in den Sitzungen des Seminars erarbeitet wurden. Diese drei kurzen Inhaltsangaben sind einzuordnen in eine kurze Beschreibung des Gesamtduktus bzw. der Intention des Seminars. Dieser Teil der Arbeit soll höchstens 11/2-2 (HRG, GS) oder 2-3 Seiten (Gy/Ge, BK) umfassen.

4. Mögliche Themen:
Texte, Textzusammenstellungen oder Inhalte der systematischen Theologie (s.o. 1.). Das Thema kann an einem Autor orientiert sein (z.B. Kants Religionsschrift), an einem Debattenkomplex (z.B. staatsethische Texte der 1960er Jahre) oder an einer inhaltlichen Fragestellung (z.B. das theologische Verständnis des Todes).
Themenbestimmung im engeren Sinn: Auch bei Texten braucht man eine präzisere Fragestellung (z.B. wie stellt sich Kant die Entstehung des Bösen in seiner Religionsschrift vor, oder: wie kommt es zur Demokratisierung des Staatsverständnis in der evangelischen Ethik der Nachkriegszeit), auf der anderen Seite muß jede Fragestellung sich auf bestimmte Texte beziehen (also z.B. das Todesverständnis bei Eberhard Jüngel)
Die präzise Themen- und Fragestellung der Hausarbeit sollte sich aus den Texten einer der systematisch-theologischen Veranstaltungen, die man (im BA Lehramt in Modul 5 und 6) besucht hat, ergeben. Achtung: Sie sollte auf jeden Fall mit der für die Korrektur der MAP verantwortlichen Lehrperson vor dem Beginn mit der eigentlichen Arbeit abgesprochen werden! Die Themenstellung kann sich selbstverständlich aus einem Referat, einer Vorleistung, einer Prüfungsvorbereitung ableiten, sie kann auch von eigenem Interesse bestimmt sein und damit möglicherweise (und zu begründen!) außerhalb der Themen der Lehrveranstaltungen erfolgen.
Theorie- oder Textvergleiche: Hier muß die Vergleichbarkeit oder das Erkenntnisinteresse des Vergleichs mit dargestellt werden.

5. Vorgehen und Aufbau der Arbeit:
a) theologiegeschichtliche Einordnung: Im Kontext der genaueren Themenpräzisierung sollte auch der Rahmen für die Analyse des Problems abgesprochen werden. So kann es bei Kant ausreichen, sich auf die Abgrenzung zum aufklärerischen, verstandesbezogenen Religionsverständnis oder auch nur auf Kants eigene Kritik daran in der theoretischen Philosophie zu konzentrieren. Bei der Demokratisierung der Staatsvorstellung wäre auf jeden Fall die Herkunft der neuzeitlichen Staatsauffassung des Protestantismus und sein Wandel im 19. und frühen 20. Jahrhundert mit zu bedenken. Diese Abgrenzungen gehören in die Bestimmung des Ziels der Arbeit mit hinein.
b) biographische Einordnung: Bei einer Arbeit über Kant z.B. ist die Person kurz in die Ideengeschichte einzuordnen – Lehrer, Probleme und Interessen, Zugehörigkeit zu (Denk-)Strömungen der Theologie(- bzw. Philosophie)geschichte
c) bei einem mehr problembezogenen Thema wäre die Herkunft des Problems und die möglichen Alternativen der Problembehandlung zu referieren. Also bei dem Thema Jüngels Verständnis des Todes wäre kurz auf die Veränderung der Eschatologie im 20. Jahrhundert einzugehen.
d) bei einem Vergleich von zwei Positionen bzw. Texten ist die Einordnung entsprechend verkürzt vorzunehmen, sodann der (mögliche) Zusammenhang kurz zu nennen.

Hinweis für M.Ed.-Studierende: Bei den Modulabschlussprüfungen im Master-Studium (Portfolio, Referat etc.) muss nach einer biographischen und theologiegeschichtlichen Einordnung außer der Rekonstruktion einer Position auch ein konstuktiver Teil (z.B. eine kritische Würdigung, eine Anknüpfung an gegenwärtige Diskurse oder eine didaktische Perspektive) erfolgen.

6. Textarbeit:
Die Interpretation des Textes dient dazu, mit eigenen Worten zu zeigen, wie der Autor/die Autorin zu seinem Ergebnis kommt. Lange Zitate sind deshalb zu vermeiden, auch eine Referat dessen, was im Text steht, in indirekter Rede oder nur leichten Umformungen ist nicht zielführend. Der Text sollte (im Hinblick auf sein Ergebnis oder eine entsprechende Interpretation, die etwas bestimmtes als das eigentliche Ziel des Textes hinstellen will) analysiert werden – Begriffsdefinitionen können genannt werden, aber wichtig sind die Denkvoraussetzungen und Argumente, mit denen der Text zu dem herausgearbeiteten Ergebnis kommt.
Bitte beachten: Einführende, aufzählende oder referierende Formulierungen („Und dann…“, in beliebter Form: „Schlussendlich kommt xy (der Verfasser, die Autorin) darauf zu sprechen, dass…“) grundsätzlich vermeiden! Da der Text bekannt ist, um den es geht, hat diese Formulierung keinerlei eigenen Informationsgehalt. Sie verhindert zudem, die logischen Sachzusammenhänge durchsichtig zu machen.

7. Eigene Stellungnahme:
Am Ende kann eine eigene Stellungnahme stehen. Eine solche sollte aber immer von den Argumenten des Textes ausgehen, niemals vom Ergebnis. Die eigene Stellungnahme hat auch nichts mit dem eigenen Glauben, Meinen, Für-gut-halten, mit eigenen Wertüberzeugungen oder Einschätzungen zu tun. Vielmehr geht es um das Abwägen von Argumenten. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der Text sinnvoll ist und überzeugende Gründe für seine Ansicht nennt. Wenn man nur zum Ausdruck bringen will, dass man das Vorgehen des Autors überzeugend findet, kann man auf die Stellungnahme besser verzichten. Genauso, wenn man nur sagen will, dass man anderer Meinung ist. Es geht bei beidem um Gründe, um gute Argumente, die an bestimmten Stellen des Gedankengangs ein anderes Ergebnis der Argumentation wahrscheinlich machen können. Bei der eigenen Stellungnahme wird eine Orientierung an Ohly 2019, 211ff. (s. Grundlagenliteratur) empfohlen.

8. Formalia:
Jeder Bezug auf einen anderen Autor muß mit einem entsprechenden Text des Autors belegt werden, oder einer Sekundärliteratur, die das Behauptete ebenfalls enthält.
Lexikonartikel können nur dann quellenmäßig zitiert werden, wenn sie ein eigener Beitrag zur Forschung sind. Sonst reicht ein summarischer Verweis (z.B. bei Namensartikeln). Es ist zu überlegen, ob ein Verweis auf Lexikonartikel wirklich weiterführend ist. In jedem größeren Lexikon (aus dem Bereich der Religion bzw. Theologie) wird sich z.B. zu Kant etwas finden. Sinnvoller ist (z.B. bei so wichtigen Personen wie Kant) der Bezug auf Biographien, monographische Darstellungen, Werkinterpretationen etc.
Häufige Zitate aus einem Werk oder Text können im Text der Hausarbeit in Klammern mit Nennung der Seitenzahl belegt werden, allerdings muß dann am Anfang ein entsprechender Hinweis in den Fußnoten stehen.
Zitierweise und andere Formalia (Seiteneinrichtung etc.) sind den entsprechenden Hinweisen auf der Homepage der Historischen Theologie zu entnehmen.