Zulassung und Einschreibung

Zulassungsvoraussetzungen Wer kann zugelassen werden?

Die Zulassung zum Masterstudium Cyber Physical Systems erfolgt nach den Kriterien der Prüfungsordnung. Nach dieser Prüfungsordnung werden Absolventinnen und Absolventen folgender Studiengänge  ohne Auflage und ohne weitere inhaltliche Prüfung zugelassen, wenn die Bachelorabschlussnote mindestens 2,9 oder besser ist:

  1. eines Bachelorstudiengangs „Angewandte Informatik“ an der Universität Duisburg-Essen oder
  2. des Bachelorstudiengangs „Elektrotechnik und Informationstechnik“ an der Universität Duisburg-Essen oder
  3. des Bachelorstudiengangs „Maschinenbau“ an der Universität Duisburg-Essen

Absolventinnen und Absolventen mit Bachelor-Abschluss in inhaltlich gleichwertigen Studiengängen sind ebenfalls herzlich willkommen. Sie müssen sich formal um die Zulassung bewerben. Der Prüfungsausschuss prüft die inhaltiche Gleichwertigkeit des Bachelor-Abschlusses. Die Zulassung erfolgt nach Feststellung ausreichender Vorkenntnisse durch den Prüfungsausschuss (ggf. unter Auflagen), wenn die Bachelorabschlussnote mindestens 2,9 oder besser ist.

Alle Interessierten, deren Bachelor-Abschluss nicht „Angewandte Informatik“ ist, aber dennoch einen signifikanten Anteil Informatik enthält (z.B. Mipsy/Komedia oder Wirtschaftsinformatik) sind explizit aufgerufen, sich für den Master-Studiengang CPS zu bewerben, ebenso alle Interessierten mit Abschlüssen anderer Ingenieursfächer (z.B. Mechatronik, Medizintechnik, Fahrzeugtechnik, Energietechnik und viele andere). Ein Abschluss im Studiengang "Software Engineering" der Fakultät Informatik wird automatisch als gleichwertig anerkannt.

Je nach Vorkenntnissen erfolgt die Zulassung in einem der beiden Einstiegsschwerpunkte für Informatikerinnen und Informatiker oder für Ingenieurinnen und Ingenieure.

Weitere Informationen Wie schreibe ich mich ein?

Der Master CPS ist ein zulassungsfreier Studiengang.

Zudem handelt es sich um einen deutschsprachigen Studiengang. Wer bisher keinen deutschen Bildungsabschluss besitzt, muss vor Beginn des Studiums ggf. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.