Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudium Cyber Physical Systems erfolgt nach den Kriterien der Prüfungsordnung. Nach dieser Prüfungsordnung werden Absolventinnen und Absolventen folgender Studiengänge ohne Auflage und ohne weitere inhaltliche Prüfung zugelassen, wenn die Bachelorabschlussnote mindestens 2,9 oder besser ist:
- eines Bachelorstudiengangs „Angewandte Informatik“ an der Universität Duisburg-Essen oder
- des Bachelorstudiengangs „Elektrotechnik und Informationstechnik“ an der Universität Duisburg-Essen oder
- des Bachelorstudiengangs „Maschinenbau“ an der Universität Duisburg-Essen
Absolventinnen und Absolventen mit Bachelor-Abschluss in inhaltlich gleichwertigen Studiengängen sind ebenfalls herzlich willkommen. Sie müssen sich formal um die Zulassung bewerben. Der Prüfungsausschuss prüft die inhaltiche Gleichwertigkeit des Bachelor-Abschlusses. Die Zulassung erfolgt nach Feststellung ausreichender Vorkenntnisse durch den Prüfungsausschuss (ggf. unter Auflagen), wenn die Bachelorabschlussnote mindestens 2,9 oder besser ist.
Alle Interessierten, deren Bachelor-Abschluss nicht „Angewandte Informatik“ ist, aber dennoch einen signifikanten Anteil Informatik enthält (z.B. Komedia) sind explizit aufgerufen, sich für den Master-Studiengang CPS zu bewerben, ebenso alle Interessierten mit Abschlüssen anderer Ingenieursfächer (z.B. Mechatronik, Medizintechnik, Fahrzeugtechnik, Energietechnik und viele andere).
Je nach Vorkenntnissen erfolgt die Zulassung in einem der beiden Einstiegsschwerpunkte für Informatikerinnen und Informatiker oder für Ingenieurinnen und Ingenieure.