DSH-Startseite
Aktuelle Meldungen der Universität Duisburg-Essen
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) weisen Sie nach, dass Ihr Deutsch ausreicht, um an einer deutschsprachigen Hochschule zu studieren.
Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Fachstudiums Deutschkenntnisse auf DSH 2-Niveau (bis auf wenige studiengangsspezifische Ausnahmen) vorweisen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Wir führen die DSH-Prüfung im Auftrag der Universität Duisburg-Essen für Sie durch.
Nächste Prüfung
Die nächste DSH der Universität Duisburg-Essen findet voraussichtlich im Juni 2021 statt.
(Stand 15.02.2020):
Achtung: Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Maskenpflicht in den Gebäuden der Universität Duisburg-Essen besteht und eine Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Prüfungszeit getragen werden muss.
Der Anmeldezeitraum:
26.05.2021, 10.00 Uhr - 15.00 Uhr (durchgehend)
Das Anmeldeformular ist nur während der Anmeldefrist abrufbar.
Prüfungstermine: Änderungen möglich!
Schriftliche Prüfung: 12.06.2021
Mündliche Prüfung: 25.06.2021 und 26.06.2021
Bitte beachten:
Der Termin zur mündlichen Prüfung ist nicht frei auswählbar.
Die individuellen Termine für die mündliche Prüfung werden über eine Software automatisch vergeben.
Eine Verschiebung bzw. Verlegung der Prüfungstermine ist aus technischen Gründen NICHT möglich.
Zeugnisausgabe:
ab dem 28.06.2021
DSH-Bewerbungsverfahren: Achtung! Änderung
Die Prüfungsplätze sind begrenzt und es ist nicht voraussehbar, wie viele Anmeldungen eingehen werden. Sollte die Anzahl der Anmeldungen höher sein als die Anzanl der verfügbaren Prüfungsplätze, können nicht alle Bewerber/-innen für die DSH zugelassen werden.
Daher werden die Prüfungsplätze nach folgendem Prioritätensystem vergeben, sofern die sprachliche Voraussetzung erfüllt wird:
1. Interne Bewerber/-innen (Als intern gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Zulassung der Universität Duisburg-Essen vorlegen können):
- Bewerber/-innen mit einer Zulassung zum Fachstudium an der Universität Duisburg-Essen im aktuellen/kommenden Semester.
- Bewerber/-innen mit einer Immatrikulationsbescheinigung der Universität Duisburg-Essen für das aktuelle/kommende Semester.
- Bewerber/-innen mit einem vom Akademischen Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen ausgestellten Zugangsbescheid zum Sprachkurs (keine Sprachkursbescheinigung!).
2. Externe Bewerber/-innen (Als extern gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung keine der oben genannten Unterlagen vorlegen können.) Externe Kandidaten werden nur zugelassen, sofern freie Plätze verfügbar sind.
Die Vergabe von Prüfungsplätzen findet erst nach Ende der jeweiligen Anmeldefrist statt. Eine vorzeitige Reservierung von einem Prüfungsplatz ist nicht möglich.
Anforderung an C1-Zeugnisse
Zeugnisse von Sprachschulen, die als Sprachnachweis zur DSH‐Anmeldung verwendet werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Niveaustufe C1
- Kursumfang 200 Unterrichtsstunden
Sprachzeugnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen, werden bevorzugt behandelt:
- Fertigkeiten mit DSH‐Gewichtung ausweisen!
- Insgesamt müssen mind. 60% erreicht werden!
- Nur eine Fertigkeit darf unter 60% liegen!
Beispiel für ein Zeugnis mit erforderlichen Informationen: