Aufbau der Prüfung und Prüfungsverlauf

WICHTIGE HINWEISE

Bitte bringen Sie die folgenden Sachen zur Prüfung mit:

  • Ihren Reisepass  oder elektronischen Aufenthaltstitel
    Ohne den Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel können Sie NICHT an der Prüfung teilnehmen.
    als Ausweis werden NICHT akzeptiert:
    Krankenversichertenkarte, Studierendenausweis, EC-Karte, Kreditkarte, Fotokopien vom Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel o.Ä.
     
  • Ihren Zahlungsbeleg
    Falls Sie ihn nicht vorher per E-Mail geschickt haben. 
     
  • Ein Deutsch-Deutsches-Wörterbuch
    Zweisprachige sowie elektronische Wörterbücher sind nicht zulässig.
    Es werden keine Wörterbücher von der Universität zur Verfügung gestellt.

  • Eine Uhr
    Alle Handys und ähnliche elektronische Geräte müssen während der gesamten
    Prüfung ausgeschaltet bleiben.

  • Mindestens zwei funktionierende schwarze oder blaue Kugelschreiber. Ausradierbare Stifte dürfen nicht verwendet werden.
    Mit Bleistift geschriebene Antworten werden nicht bewertet.

  •  Ausreichend Essen und Getränke

 

 

Aufbau der schriftlichen Prüfung

 Die DSH besteht aus schriftlichen Teilprüfungen und einer mündlichen Prüfung.

 Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

  • Hörverstehen (maximale Punktzahl: 200 Punkte)
  • Leseverstehen (maximale Punktzahl: 200 Punkte)
  • Wissenschaftssprachliche Strukturen (maximale Punktzahl: 100 Punkte)
  • Textproduktion nach einer Vorgabe (Grafik, Schaubild u. ä.)
      (maximale Punktzahl: 200 Punkte)
 
Gesamtpunktzahl der schriftlichen Prüfung: 700 Punkte
 

 

Ablauf der schriftlichen Prüfung

Die schriftliche Prüfung findet in folgender Reihenfolge statt:

  1. Hörverstehen (Bearbeitungszeit: 10 Minuten zwischen den zwei Vorträgen und
    40 Minuten nach dem zweiten Vortrag)

    Der Hörtext wird insgesamt zwei Mal vorgetragen. Beim ersten Vortrag dürfen die Prüflinge sich nur Notizen machen. Nach dem ersten Vortragen des Hörtextes haben die Prüflinge 10 Minuten Zeit, sich die Aufgaben zum Hörtext durchzulesen und diese mit ihren Notizen zu vergleichen. Danach wird der Hörtext ein zweites Mal vorgetragen.
     
  2. Leseverstehen + wissenschaftssprachliche Strukturen
    (Bearbeitungszeit: 90 Minuten; Wir empfehlen für die wissenschaftssprachlichen Strukturen eine Bearbeitungszeit von maximal 30 Minuten)

  3. Textproduktion (Bearbeitungszeit: 70 Minuten)

    Prüflinge dürfen die Aufgaben zu allen obengenannten Prüfungsteilen
    erst zur gleichen Zeit
    öffnen.

Überschreitet ein Prüfling die vorgegebene Bearbeitungszeit, wird seine Klausur nicht bewertet.

Nach Ende der Bearbeitungszeit jeden Prüfungsteils werden die Prüfungsunterlagen eingesammelt.

Während die Prüfungsteile eingesammelt bzw. ausgeteilt werden, sollten Prüflinge den Prüfungsraum NICHT verlassen.

Toilettengänge sind während der Bearbeitungszeit gestattet. Versäumte Prüfungszeit kann jedoch nicht nachgeholt werden.

 

Einlass zur schriftlichen Prüfung:

Der Einlass zur schriftlichen Prüfung beginnt in der Regel 90 Minuten
vor Prüfungsbeginn
 und endet ca. 30 Minuten davor.

Vor der Prüfung werden Identitätskontrollen durchgeführt. Prüfungsteilnehmende müssen sich am Prüfungstag mit einem gültigen Reisepass, Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel im Original ausweisen. Es werden KEINE Fotokopien oder andere Dokumente (Studentenausweis, Krankenversichertenkarte o.Ä.) akzeptiert.
Ohne einen gültigen Ausweis wird die/der Prüfungsteilnehmende nicht zur Prüfung zugelassen.

 

Nach der Identitätsfeststellung erhalten alle Prüflinge einen gelben Zettel mit ihrer eigenen Prüfungsregistriernummer und einen Zettel mit Informationen über Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung sowie Ort der mündlichen Prüfung. Prüflinge müssen beide Sachen sehr sorgfältig aufbewahren.

Die Registriernummer ist notwendig, um die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung
zu erfahren.

 

WICHTIGE REGELN FÜR DIE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG

  • Bei der Bearbeitung der Aufgaben sind einsprachige Wörterbücher zugelassen. Diese sind von Prüfungsteilnehmenden selbst mitzubringen.
  • Während der Prüfung werden die von Prüfungsteilnehmenden mitgebrachten
    Wörterbücher kontrolliert. Beschriftete Wörterbücher werden umgehend
    entnommen
    . Es wird kein Ersatzwörterbuch angeboten.
  • An Prüfungsteilnehmenden werden zu Beginn eines Prüfungsteils
    C4-Briefumschläge ausgehändigt, welche die entsprechenden Aufgaben-
    und Antwortbögen enthalten. Die Umschläge dürfen erst geöffnet werden, wenn die Prüfungsbeauftragten bzw. Aufsichtspersonen die Prüfungsteilnehmenden dazu auffordern.
  • Prüflinge müssen alle Antworten während der dafür vorgesehenen
    Bearbeitungszeit auf den Antwortbogen schreiben.
    Nur die Lösungen auf dem Antwortbogen werden bewertet. Aufzeichnungen
    auf Notizpapier
    werden nicht bewertet.
  • Auf dem Antwortbogen darf nur mit einem blauen oder schwarzen
    Kugelschreiber bzw. Füller
    geschrieben werden.
    Mit Bleistift oder ausradierbaren Stiften geschriebene Aufgaben werden nicht bewertet.
  • Sobald die Prüfungsbeauftragten das Ende eines Prüfungsteils anzeigen,
    müssen Prüflinge das Schreiben einstellen.
    Wenn sie danach weiter schreiben, können sie von der Prüfung ausgeschlossen werden.
    Die Entscheidung darüber liegt bei der DSH-Kommission.
  • Sämtliche Prüfungsunterlagen und Notizpapiere - auch unbeschriftete - müssen nach Beendigung jedes Prüfungsteils abgegeben werden.
  • Sobald ein Prüfungsteil eingesammelt ist, werden die Unterlagen für den nächsten Prüfungsteil ausgeteilt.
  • Während die Prüfungsteile eingesammelt bzw. ausgeteilt werden, sollten
    Prüflinge für einen reibungslosen Ablauf auf ihren Plätzen sitzen bleiben und
    den Raum NICHT verlassen.
  • Während der Bearbeitungszeit sind Toilettengänge und Rauchpausen
    (die Letzteren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson) erlaubt.
  • Versäumte Prüfungszeit kann jedoch nicht nachgeholt werden.
  • Auf die Toilette dürfen keine Handys, Jacken oder Taschen
    mitgenommen werden.
    Diese müssen entweder auf dem Prüfungsplatz bleiben oder vor der Toilette
    bei einer Aufsichtsperson abgegeben werden.

 

  • Alle elektronischen Geräte müssen während der gesamten Prüfung
    ausgeschaltet sein.  Versucht ein /eine Prüfungsteilnehmende während
    der Prüfung – innerhalb oder außerhalb des Prüfungsraumes – zu telefonieren,
    Nachrichten zu senden bzw. empfängt
    welche, wird er /sie von der Prüfung
    ausgeschlossen
    .
     
    • Sollten unerlaubte Hilfsmittel beim Prüfling gesichtet werden, wird dies als
      Täuschungsversuch gewertet. Dazu gehören Spickzettel jeglicher Art,
      eigene Notizen, zweisprachige/elektronische Wörterbücher,
      nicht ausgeschaltete elektronische Geräte o.Ä.

 

  • Bei jedem Täuschungsversuch (unerlaubte Hilfsmittel, Sprechen mit anderen
    Prüflingen während der Bearbeitungszeit, abschreiben o.ä.) wird der/dem
    Prüfungsteilnehmenden die Klausur umgehend entzogen und sie/er wird
    von der Prüfung ausgeschlossen. Die/Der Prüfungsteilnehmende muss daraufhin den Prüfungsort sofort verlassen. In diesem Fall wird das Prüfungsentgelt einbehalten. Die/Der Prüfungsteilnehmende erhält kein DSH-Zeugnis.

 

WICHTIGE HINWEISE ZUR MÜNDLICHEN PRÜFUNG

Prüflinge mit DSH-2 und DSH-3 sind automatisch zur mündlichen Prüfung
eingeladen.

Prüflinge mit DSH-1 erhalten nur auf Anfrage per E-Mail einen Termin für
eine mündliche Prüfung. Die Anfrage muss bis zu einem vom DSH-Büro festgelegten Termin eingehen.

Anfragen, die später eintreffen, können aus organisatorischen Gründen
nicht berücksichtigt werden.

Es werden den Prüflingen immer die Einlasstermine mitgeteilt.

Prüflinge müssen zu ihrem Einlasstermin pünktlich (weder zu früh noch zu spät)
erscheinen.

Der Prüfungstermin ist in der Regel 30 Minuten nach dem Einlasstermin.

 

 

Wichtiger Hinweis: Bei Personen, die nicht zur mündlichen Prüfung
antreten, ist das Gesamtergebnis „nicht bestanden“.

 

Aufbau und Ablauf der mündlichen Prüfung

 

Einlass:

Am Einlass müssen sich Prüflinge mit ihrem Reisepass oder elektronischen
Aufenthaltstitel ausweisen. Ohne eines dieser Dokumente wird die Teilnahme an der Prüfung verweigert.

Alle mitgebrachten Handys, Tablets, I-Pads, sowie andere elektronischen Geräte sind beim Einlass abzugeben. Diese erhalten die Prüflinge nach ihrer individuellen Prüfung im Warteraum zurück.
 

Die Prüfungsaufgabe:

Als Grundlage der mündlichen Prüfung dienen Grafiken, Schaubilder, kurze Texte u. ä. zu aktuellen bzw. aus dem akademischen Bereich stammenden Themen.

Prüflinge erhalten 2-3 Prüfungsvorlagen zur Auswahl.

Für die Auswahl haben sie nur wenige Minuten (ca. 2-3 Minuten) Zeit.


Vorbereitungsphase:

Nach der Auswahl begeben sich die Prüflinge in den Vorbereitungsraum.

Die Vorbereitungszeit beträgt 20 Minuten.
Bei der Vorbereitung ist die Benutzung eines deutsch-deutschen Wörterbuches
zulässig. Elektronische oder zweisprachige Wörterbücher sind nicht erlaubt.
Von der Aufsichtsperson erhalten die Prüflinge Notizpapier.
Es darf kein eigenes Notizpapier verwendet werden.

Die Teilnehmenden dürfen ihre in der Vorbereitungszeit  erstellten stichpunktartigen
Notizen während der mündlichen Prüfung verwenden.

Nach Beendigung der Vorbereitungszeit werden die Prüflinge zu dem Prüfungsraum begleitet.


Prüfung:

Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen:

1. Kurzvortrag:

Die Prüfung beginnt mit einer kurzen Vorstellungsrunde.
Dann halten die Prüflinge einen Kurzvortrag über das von ihnen
zuvor ausgewählte Thema. Vortragsdauer: maximal 5 Minuten

2. Gespräch mit den Prüfenden:

An den Kurzvortrag schließt sich ein weiterführendes Gespräch mit einer/einem oder beiden Prüfenden. Gesprächsdauer: maximal 10 Minuten.


Bekanntgabe des Ergebnisses:

Umgehend nach der mündlichen Prüfung werden die Prüfungsteilnehmenden
in einen Warteraum gebracht.
Nach einer Wartezeit von 30-45 Minuten wird das Gesamtergebnis (Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Prüfungen) verkündet.
Prüflinge erhalten einen Informationsbogen, auf dem die Aufschlüsselung
ihres Gesamtergebnisses sowie der Termin und Ort für die Zeugnisausgabe

angegeben sind.

 

 

ZEUGNISAUSGABE

 

Die Zeugnisausgabe findet in der Regel innerhalb von drei Werktagen
nach der mündlichen Prüfung
statt.
Das Zeugnis ist persönlich unter Vorlage des Reisepasses ODER
des Personalausweisses ODER des elektronischen Aufenthaltstitels
abzuholen. 
Diese Dokumente sind im Original vorzulegen.
Fotokopien, eingescannte Kopien, Fotos etc. werden NICHT akzeptiert.

Das Zeugnis kann auch durch eine/n Vertreter/-in abgeholt werden, wenn eine Vollmacht und der Originalausweis des Prüflings vorgelegt wird.

Zeugnisse können auch zu den Sprechzeiten des DSH-Büros abgeholt werden.