Teilnahmevoraussetzungen für die Anmeldung zur DSH

An der DSH der Universität Duisburg-Essen (UDE) können nur Personen teilnehmen:

  • die sich erfolgreich mit gültigen Nachweisen angemeldet haben,
  • die sich fristgerecht anmelden und eine Zulassungsbestätigung vom DSH-Büro erhalten,
  • die das Prüfungsentgelt nach Aufforderung fristgerecht überweisen.

Es werden folgende Nachweise benötigt:

1. Dokument (Sprachnachweis):

Bewerber mit C1-Zeugnissen werden zur Prüfung bevorzugt zugelassen.

Sollten Sie sich mit anderen Sprachnachweisen anmelden, ist eine Zusage abhängig von der Platzkapazität.

2. Dokument (Statusnachweis: Zulassung der UDE):

Wir akzeptieren sowohl interne Bewerber:innen* als auch externe Bewerber:innen.

Sollte die Anzahl der Anmeldungen höher sein als die Anzahl der verfügbaren Prüfungsplätze, können nicht alle Bewerber:innen für die DSH zugelassen werden. In dem Fall werden interne Bewerber priorisiert.

Bei der Anmeldung können Bewerber:innen ihren Status erklären und einen Statusnachweis hochladen, wodurch sie bei der Vergabe von Prüfungsplätzen priorisiert behandelt werden.

* Als "intern" gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Zulassung der Universität Duisburg-Essen vorlegen können):

  1. Bewerber:innen mit einer Zulassung zum Fachstudium an der Universität Duisburg-Essen  für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
  2. Bewerber:innen mit einer Immatrikulationsbescheinigung der Universität Duisburg-Essen für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
  3. Bewerber:innen mit einem vom Akademischen Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen ausgestellten Zugangsbescheid zum Sprachkurs.