Teilnahmevoraussetzungen für die Anmeldung zur DSH
An der DSH der Universität Duisburg-Essen (UDE) können nur Personen teilnehmen:
- die sich erfolgreich mit gültigen Nachweisen angemeldet haben,
- die sich fristgerecht anmelden und eine Zulassungsbestätigung vom DSH-Büro erhalten,
- die das Prüfungsentgelt nach Aufforderung fristgerecht überweisen.
Melden Sie sich über das Anmeldeformular am Tag der Anmeldung an.
Es werden folgende Nachweise benötigt:
1. Dokument (Sprachnachweis):
Sprachnachweis: |
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Siehe Anforderungen an C1-Zeugnisse |
NICHT akzeptierte Sprachnachweise:
Unten stehende Dokumente werden als Sprachnachweis grundsätzlich NICHT akzeptiert:
- DSH-1 Zertifikat anderer Hochschulen
- TestDaF Zertifikat als DSH 1-Äquvalent mit TDN unter 4
- Anmeldebescheinigungen und reine Teilnahmebescheinigungen über B2-Kurse, C1-Kurse, DSH-Vorbereitungskurse
- Sprachzeugnisse bzw. Kursbescheinigungen aus dem Ausland
[Ausnahme: Goethe Zertifikate, beglaubigte Übersetzungen eines Deutschstudiums im Ausland] - Bescheide über eine bestimmte Anzahl an Deutschlernstunden
Ohne die geforderten Nachweise ist eine Zulassung zur DSH an der Universität Duisburg-Essen nicht möglich!
2. Dokument (Statusnachweis: Zulassung der UDE):
Bei der Anmeldung können Bewerber/-innen ihren Status erklären und einen Statusnachweis hochladen, wodurch sie bei der Vergabe von Prüfungsplätzen priorisiert behandelt werden.
Status / Statusnachweis: |
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Die Prüfungsplätze sind begrenzt und es ist nicht voraussehbar, wie viele Anmeldungen eingehen werden. Sollte die Anzahl der Anmeldungen höher sein als die Anzahl der verfügbaren Prüfungsplätze, können nicht alle Bewerber/-innen für die DSH zugelassen werden. Daher werden die Prüfungsplätze nach folgendem Prioritätensystem vergeben, sofern die sprachliche Voraussetzung erfüllt wird: 1. Interne Bewerber/-innen (Als "intern" gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Zulassung der Universität Duisburg-Essen vorlegen können):
2. Externe Bewerber/-innen (Als extern gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung keine der oben genannten Unterlagen vorlegen können.) Externe Kandidaten werden nur zugelassen, sofern freie Plätze verfügbar sind. Die Vergabe von Prüfungsplätzen findet erst nach Ende der jeweiligen Anmeldefrist statt. Eine vorzeitige Reservierung von einem Prüfungsplatz ist nicht möglich.
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Anforderungen an C1-Zeugnisse
Zeugnisse von Sprachschulen, die als Sprachnachweis zur DSH‐Anmeldung verwendet werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Niveaustufe C1
- Kursumfang 200 Unterrichtsstunden
Sprachzeugnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen, werden bevorzugt behandelt:
- Fertigkeiten mit DSH‐Gewichtung ausweisen!
- Insgesamt müssen mind. 60% erreicht werden!
- Nur eine Fertigkeit darf unter 60% liegen!
Beispiel für ein Zeugnis mit erforderlichen Informationen: