Teilnahmevoraussetzungen für die Anmeldung zur DSH
An der DSH der Universität Duisburg-Essen (UDE) können nur Personen teilnehmen:
- die sich erfolgreich mit gültigen Nachweisen angemeldet haben,
- die sich fristgerecht anmelden und eine Zulassungsbestätigung vom DSH-Büro erhalten,
- die das Prüfungsentgelt nach Aufforderung fristgerecht überweisen.
Melden Sie sich über das Anmeldeformular am Tag der Anmeldung an.
Es werden folgende Nachweise benötigt:
1. Dokument (Sprachnachweis):
Sprachnachweis:
|
- C1-Zertifikat eines erfolgreich abgeschlossenen Kurses
|
NICHT akzeptierte Sprachnachweise:
Unten stehende Dokumente werden als Sprachnachweis grundsätzlich NICHT akzeptiert:
- DSH-1 Zertifikat anderer Hochschulen
- TestDaF Zertifikat als DSH 1-Äquvalent mit TDN unter 4
- Anmeldebescheinigungen und reine Teilnahmebescheinigungen über B2-Kurse, C1-Kurse, DSH-Vorbereitungskurse
- Sprachzeugnisse bzw. Kursbescheinigungen aus dem Ausland
[Ausnahme: Goethe Zertifikate, beglaubigte Übersetzungen eines Deutschstudiums im Ausland]
- Bescheide über eine bestimmte Anzahl an Deutschlernstunden
Ohne die geforderten Nachweise ist eine Zulassung zur DSH an der Universität Duisburg-Essen nicht möglich!
2. Dokument (Statusnachweis: Zulassung der UDE):
Bei der Anmeldung können Bewerber/-innen ihren Status erklären und einen Statusnachweis hochladen, wodurch sie bei der Vergabe von Prüfungsplätzen priorisiert behandelt werden.
Status / Statusnachweis:
|
Intern:
- Statusnachweis: Zulassungsbescheid der Universität Duisburg-Essen für das aktuelle/kommende Semester oder Zugangsbescheid zum Sprachkurs ausgestellt von der Universität Duisburg-Essen für das aktuelle/kommende Semester
ODER
- Extern (Als extern gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Zulassung der Universität Duisburg-Essen vorlegen können)
|
Anforderungen an C1-Zeugnisse
Zeugnisse von Sprachschulen, die als Sprachnachweis zur DSH‐Anmeldung verwendet werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Niveaustufe C1
- Kursumfang 200 Unterrichtsstunden
Sprachzeugnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen, werden bevorzugt behandelt:
- Fertigkeiten mit DSH‐Gewichtung ausweisen!
- Insgesamt müssen mind. 60% erreicht werden!
- Nur eine Fertigkeit darf unter 60% liegen!
Beispiel für ein Zeugnis mit erforderlichen Informationen:

Vergabe von Prüfungsplätzen
Die Prüfungsplätze werden nach folgendem Prioritätensystem vergeben, sofern die sprachliche Voraussetzung erfüllt wird:
1) Interne Bewerber/-innen: Personen, die eine Zulassung der Universität Duisburg-Essen im aktuellen/kommenden Semester vorlegen können.
2) Externe Bewerber/-innen: Personen, die keine Zulassung der Universität Duisburg-Essen vorlegen können.
Die Vergabe von Prüfungsplätzen findet erst nach Ende der jeweiligen Anmeldefrist statt. Eine vorzeitige Reservierung von einem Prüfungsplatz ist nicht möglich.