DSH-Bewerbungsverfahren
Vergabe von Prüfungsplätzen
Wir akzeptieren sowohl interne Bewerber:innen* als auch externe Bewerber:innen.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen höher sein als die Anzahl der verfügbaren Prüfungsplätze, können nicht alle Bewerber:innen für die DSH zugelassen werden. In dem Fall werden interne Bewerber:innen priorisiert.
Die Vergabe von Prüfungsplätzen findet erst nach Ende der jeweiligen Anmeldefrist statt. Eine vorzeitige Reservierung von einem Prüfungsplatz ist nicht möglich.
Anforderung an Sprachnachweise
Bewerber:innen mit C1-Zeugnissen werden zur Prüfung bevorzugt zugelassen.
Sollten Sie sich mit anderen Sprachnachweisen anmelden, ist eine Zusage abhängig von der Platzkapazität.
* Als "intern" gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Zulassung der Universität Duisburg-Essen vorlegen können):
- Bewerber:innen mit einer Zulassung zum Fachstudium an der Universität Duisburg-Essen für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
- Bewerber:innen mit einer Immatrikulationsbescheinigung der Universität Duisburg-Essen für das letzte/aktuelle/kommende Semester.
- Bewerber:innen mit einem vom Akademischen Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen ausgestellten Zugangsbescheid zum Sprachkurs.
Nachteilsausgleich
Um Chancengleichheit für alle Teilnehmer zu gewährleisten, kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Dieser wird gewährt, wenn vor Beginn der Anmeldung ein entsprechender Antrag eingereicht wird. Bitte fügen Sie dem Antrag ein medizinisches Attest bei, das die Notwendigkeit des Nachteilsausgleichs bestätigt.
Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.