Vergaberichtlinien

Zum Nachlesen Vergaberichtlinien

Richtlinien zur Vergabe des Duisburg-Essener Lehrpreises an der Universität Duisburg-Essen für in der Lehre besonders engagierte Lehrende

1. Zweck und Ausstattung des Preises

1.1. Mit dem Preis sollen Engagement und Leistungen in der Lehre gewürdigt werden.

Ausgezeichnet werden können einzelne Lehrende und/oder (Arbeits-)Gruppen von Lehrenden der Universität Duisburg-Essen. In der Regel soll in einem Jahr nur eine Person und/oder Gruppe ausgezeichnet werden. 

Der Preis fördert insbesondere Personen oder Gruppen, die

  • qualitativ hochwertige und aktuelle Lehrinhalte vermitteln, Lehrveranstaltungen gut
    planen, adressatenbezogen durchführen (und evaluieren),
  • für neue Lehrmethoden, Förderung des Selbststudiums und Einbeziehung der Berufspraxis
    offen sind,
  • die Studierenden in besonderem Maße motivieren,
  • Lehrmaterialien klar strukturieren und methodisch vielfältig präsentieren,
  • sich bei der Studierendenbetreuung engagieren sowie studentische Forschungsprojekte
    anregen.

in internationaler Zusammenarbeit die Mobilität der Studierenden fördern.

1.2. Der Preis ist mit Euro 10.000 dotiert.

1.3. Sollte in einem Jahr sowohl eine (Arbeits-)Gruppe für ihre besondere Zusammenarbeit als auch eine Einzelperson als auszeichnungswürdig erachtet werden, so kann das Preisgeld geteilt und jeweils ein Preis vergeben werden.

1.4. Die Preisträgerinnen und Preisträger können über die Verwendung des Preisgeldes für
Maßnahmen auf dem Gebiet von Studium und Lehre frei verfügen.


2. Ausschreibung

2.1. Das Rektorat schreibt den Preis aus und setzt hierfür eine Frist von mindestens drei Monaten für die Einreichung von Vorschlägen.

2.2. Die Ausschreibung erfolgt hochschulöffentlich u. a. durch Rundschreiben an die Fakultäten und Fachschaftsräte, E-Mail an alle Studierenden, Bekanntmachung im Internetauftritt der Universität Duisburg-Essen sowie Veröffentlichung in Campus:Aktuell.

3. Preisvorschläge

Vorschlagsberechtigt sind Studierende und Fachschaftsräte. Selbstvorschläge sind nicht zulässig.
 
4. Vorschlagsverfahren

4.1. Die Studierenden legen der (Studien-)Dekanin oder dem (Studien-)Dekan den Vorschlag mit einer aussagekräftigen Begründung (max. 2 Seiten) sechs Wochen vor Ablauf der Ausschreibung vor.

4.2. Die (Studien-)Dekanin oder der (Studien-)Dekan bzw. das Dekanat leitet den Vorschlag zur Preisverleihung ergänzt um folgende Unterlagen an das Rektorat weiter:

  • Deckblatt mit Namen und Vita der oder des Vorgeschlagenen
  • Darstellung eines übergreifenden Gesamtkonzepts der eigenen Lehre durch die
    Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen (max. 6 Seiten). Die Darstellung orientiert
    sich an folgenden Leitlinien:

– Auf welche Weise werden hochwertige und aktuelle Lerninhalte mit fachlicher
und didaktischer Qualität vermittelt?

– Welche innovativen Lehrmethoden und -materialien werden zur Unterstützung
der Lernprozesse der Studierenden eingesetzt?

– Wie werden den Studierenden (Fach)-Kompetenzen vermittelt?

– Welches besondere Engagement wird bei der Betreuung von Studierenden
oder bei der Anregung und Förderung studentischer Forschungsprojekte gezeigt?

– Wie wird der Wissenstransfer über einzelne Lehrveranstaltungen hinaus gefördert?

  • aussagekräftige Begründung der oder des Studierenden bzw. des Fachschaftsrates
    (max. 2 Seiten)
  • optional: Ergebnisse einer externen Evaluation (z. B. Lehrevaluation)

5. Preisvergabe

Die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung wählt ein Preiskomitee. Dieses setzt sich zusammen aus

  • 1 Hochschullehrerin oder Hochschullehrer,
  • 1 akademischen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sowie
  • 4 Studierenden

der Universität Duisburg-Essen. Die Prorektorin oder der Prorektor für Studium und Lehre nimmt kraft Amtes stimmberechtigt an der Sitzung teil und leitet sie. Das Komitee schlägt dem Rektorat eine Kandidatin, einen Kandidaten und/oder eine Arbeits-)Gruppe für die Auszeichnung vor.

Außerdem erstellt das Komitee eine Shortlist aus den vorgeschlagenen Nominierungen unter Würdigung der Leistungen.

6. Preisverleihung

Die Rektorin oder der Rektor stellt den Preisträgern eine Urkunde aus und verleiht diese auf einer öffentlichen Veranstaltung. Ferner wird die Shortlist inklusive der Würdigungen veröffentlicht.

7. In-Kraft-Treten
   
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. März 2026 in Kraft.

Ausschreibung 2026

Auch im Jahr 2026 soll der “Duisburg-Essener-Lehrpreis für in der Lehre besonders engagierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ wieder vergeben werden:

Vergaberichtlinien

Ihr:e Dozent:in ist Spitze und hat eine außerordentliche Ehrung verdient? Sie wollen ihn/sie für den UDE-Lehrpreis vorschlagen? Wie Sie dafür vorgehen müssen, können Sie in den Vergaberichtlinien nachlesen, die wir Ihnen hier zum Download bereitstellen.

Ihr Ansprechpartner

Rafael Burnat
Tel.: (0201) 18-36972
rafael.burnat@uni-due.de