Klinische Prüfungen mit Arzneimitteln

Die Ethik-Kommission ist für die Bewertung von Forschungsvorhaben mit Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert.

 

Anträge zur Bewertung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln sind ab 31.01.2023 elektronisch über das Clinical Trials Information System (CTIS) zu stellen.
Es gelten die Regelungen der europäischen Verordnung 536/2014 in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz (AMG).

 

Alle relevanten europäischen und deutschen gesetzlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte.