Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechtssprache

AutorIn
Landesregierung NRW

Jahr
2008

Untertitel
Hinweise, Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele

Typ der Publikation
Paper

Schlagworte
Geschlechtergerechte Sprache

Internetseite
http://www.lakofnrw.de/download/20080401_Leitfaden_Gleichstellung_Sprache_080526.pdf

Datum des letzten Aufrufs
26.04.2012

Abstract
Eine Gesellschaft, die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel hat, erfordert auch eine gleichstellungsgerechte Rechtssprache. Diesen Grundsatz hat die Landesregierung bereits mit dem Gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom 24. März 1993 "Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechts- und Amtssprache" (MBl. NRW. S. 780/SMBl. NRW. 20020) festgeschrieben. 1999 wurde er in § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes für dessen Geltungsbereich auch gesetzlich verankert. Aus den Verwaltungsvorschriften zu § 4 ergibt sich für Gesetze, Verordnungen, Satzungen etc., dass diese spätestens dann unter dem Gleichstellungsaspekt sprachlich überarbeitet werden sollen, wenn sie neu erlassen oder in weiten Teilen novelliert werden. § 85 GGO enthält ebenfalls Aussagen zur sprachlichen Fassung von Gesetzen: Sie sollen allgemein verständlich sein und dabei der Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung tragen.

Vorschriften geschlechtergerecht und zugleich fachlich und sprachlich einwandfrei zu formulieren, erweist sich jedoch in der Praxis häufig als schwierige Aufgabe.
Der vorliegende Leitfaden soll den Ressorts deshalb Möglichkeiten aufzeigen, wie mit vielen verschiedenen sprachüblichen Formen die sprachliche Gleichbehandlung in Übereinstimmung mit den Anforderungen an Verständlichkeit und Übersichtlichkeit umgesetzt werden kann. Hinweise zu einzelnen anzuwendenden Kriterien werden dabei durch ausgewählte Beispiele aus dem nordrheinwestfälischen Landesrecht ergänzt. Im Anhang finden Sie Vorschläge, wie bestehende Gesetze im Sinne einer geschlechtergerechten Sprache verändert werden könnten, sei es zur Umgehung von bislang verwendeten Paarformeln oder zur Vermeidung des generischen Maskulinums. Bislang umgesetzt ist allein der Gemeinsame Runderlass zur Schöffenwahl.

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