Publikationen
Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechtssprache
AutorIn
Landesregierung NRW
Jahr
2008
Untertitel
Hinweise, Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele
Typ der Publikation
Paper
Schlagworte
Geschlechtergerechte Sprache
Internetseite
http://www.lakofnrw.de/download/20080401_Leitfaden_Gleichstellung_Sprache_080526.pdf
Datum des letzten Aufrufs
26.04.2012
Abstract
Eine Gesellschaft, die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel hat, erfordert auch eine
gleichstellungsgerechte Rechtssprache. Diesen Grundsatz hat die Landesregierung bereits mit dem
Gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien
vom 24. März 1993 "Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechts- und Amtssprache" (MBl.
NRW. S. 780/SMBl. NRW. 20020) festgeschrieben. 1999 wurde er in § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes
für dessen Geltungsbereich auch gesetzlich verankert. Aus den Verwaltungsvorschriften zu
§ 4 ergibt sich für Gesetze, Verordnungen, Satzungen etc., dass diese spätestens dann unter dem
Gleichstellungsaspekt sprachlich überarbeitet werden sollen, wenn sie neu erlassen oder in weiten
Teilen novelliert werden. § 85 GGO enthält ebenfalls Aussagen zur sprachlichen Fassung von Gesetzen:
Sie sollen allgemein verständlich sein und dabei der Gleichstellung von Frau und Mann
Rechnung tragen.
Vorschriften geschlechtergerecht und zugleich fachlich und sprachlich einwandfrei zu formulieren,
erweist sich jedoch in der Praxis häufig als schwierige Aufgabe.
Der vorliegende Leitfaden soll den Ressorts deshalb Möglichkeiten aufzeigen, wie mit vielen verschiedenen
sprachüblichen Formen die sprachliche Gleichbehandlung in Übereinstimmung mit den
Anforderungen an Verständlichkeit und Übersichtlichkeit umgesetzt werden kann. Hinweise zu einzelnen
anzuwendenden Kriterien werden dabei durch ausgewählte Beispiele aus dem nordrheinwestfälischen
Landesrecht ergänzt. Im Anhang finden Sie Vorschläge, wie bestehende Gesetze im
Sinne einer geschlechtergerechten Sprache verändert werden könnten, sei es zur Umgehung von
bislang verwendeten Paarformeln oder zur Vermeidung des generischen Maskulinums. Bislang umgesetzt
ist allein der Gemeinsame Runderlass zur Schöffenwahl.