Zulassungsvoraussetzungen
Qualifikation
Eine der folgenden Qualifikationen ist für eine Zulassung notwendig:
- allgemeine Hochschulreife (Abitur),
- fachgebundene Hochschulreife (nicht die Fachschulreife) oder
- ein als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis.
Internationale Bildungsabschlüsse können über die offizielle Datenbank anabin auf ihre Gleichwertigkeit geprüft werden.
Für beruflich Qualifizierte ohne eine oben genannte Qualifikation gilt die Verordnung über den Hochschulzugang für die in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 8. März 2010.
Die Zulassung zum ersten Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Numerus clausus
Für das Unterrichtsfach Informatik besteht derzeit keine örtliche Zulassungsbeschränkung.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache ist Deutsch. Einige Studierende müssen die Sprachkenntnisse vor der Aufnahme des Studiums nachweisen. Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH),
- den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF),
- den Prüfungsteil Deutsch oder
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
nachgewiesen werden (§ 2 RO-DT). Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit ist, wer entweder
- einen Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht,
- ein Goethe-Zertifikat der Stufe C2 (Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)),
- ein Österreichisches Sprachdiplom der Stufe C2 (ÖSD C2),
- ein ausländisches Zeugnis, das durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 zum Studium an deutschen Hochschulen berechtigt, oder
- ein "telc Deutsch C1 Hochschule"-Zeugnis
besitzt (§ 8 Abs. 2 RO-DT) oder durch die örtlichen Einschreibungs- oder Prüfungsordnungen von einem Nachweis freigestellt ist (§ 8 Abs. 3 RO-DT).
Gesonderte Zulassungsvoraussetzungen
Die folgenden gesonderten Zulassungsvoraussetzungen sind erforderlich:
SkaLa®
SkaLa® ist ein Online-Self-Assessment zur Schreibkompetenz für Lehramtsstudierende, das Ihnen eine genaue Rückmeldung zu Ihrer schriftsprachlichen Kompetenz, genauer Ihrer Lese- und Schreibfähigkeit, bietet.
Die Teilnahme ist für Lehramtsstudierende verpflichtend und vor der Einschreibung zu vollziehen. Es handelt sich nicht um eine Prüfung - Sie müssen lediglich teilgenommen haben. Die Teilnahmebescheinigung enthält zudem keine Ergebnisdaten.
Studienverlauf
Praktika
Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum ist das erste Praxiselement in der Lehramtsausbildung. Während dieser Praxisphase setzen Sie sich kritisch-analytisch mit der Schulpraxis auseinander, um Ihre Eignung für den Lehrberuf zu reflektieren und eine professionsorientierte Perspektive zu entwickeln.
- Credits:
- 24 ECTS
- Fachsemester:
- 1. oder 2. Semester
- Dauer:
- 90 Stunden, verteilt auf 5 Wochen
- Abschluss:
- Praktikumsportfolio
Berufsfeldpraktikum (BFP)
Das Praxismodul Berufsfeld stellt das zweite Praxiselement während der Lehramtsausbildung dar und wird im 1. oder 2. Fach abgeleistet. Das Berufsfeldpraktikum soll berufliche Perspektiven in verschiedenen Bereichen aufzeigen; entsprechend wird diese Praxisphase im außerschulischen Bereich absolviert.
- Credits:
- 6 ECTS
- Fachsemester:
- 5. Semester
- Dauer:
- 80 Stunden, verteilt auf 4 Wochen
- Abschluss:
- Posterpräsentation
- Abschlussbericht
Dokumente und Formulare
Informationsmaterial
-
Flyer des akademischen Beratungszentrums für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Dateityp: PDF
Studienverlaufspläne
-
Studienverlaufsplan nach der PO 2023, gültig ab dem Wintersemester
2023/2024
Dateityp: SVG -
Dateityp: SVGStudienverlaufsplan nach der PO 2014, gültig ab dem Wintersemester 2014/2015Auslauf und ÜbergangsbestimmungenDie Prüfungsordung 2014 ist zum 1. Oktober 2023 ausgelaufen. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/2024 aufgenommen haben, gelten folgende Übergangsbestimmungen (§ 35 PO 2023):
- Wenn Sie mit Ausnahme der Bachelorarbeit und des Berufsfeldpraktikums alle Leistungen nach der Prüfungsordnung 2014 erbracht haben, so legen Sie die Bachelorprüfung nach der Prüfungsordnung 2014 ab. Diese Übergangsbestimmung gilt bis zum Ende des Sommersemesters 2025.
- Alle gemäß der Prüfungsordnung 2014 erbrachten Leistungen werden nach Maßgabe der Anlage 2 der Prüfungsordnung 2023 übertragen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über alle Fälle, die nicht von der Anlage 2 erfasst sind. Alle noch nicht erbrachten Leistungen sind nach der Prüfungsordnung 2023 zu absolvieren.
Hinweis: Der Hinweis dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Regelungen und Wortlaute der jeweils einschlägigen Prüfungsordnungen.
Prüfungsordnungen
-
Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen
Dateityp: PDF -
Prüfungsordnung für das Studienfach Informatik im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und
Gesamtschulen 2023 (PO 2023)
Dateityp: PDF -
Prüfungsordnung für das Studienfach Informatik im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen 2014 (PO 2014)Auslauf und ÜbergangsbestimmungenDie Prüfungsordung 2014 ist zum 1. Oktober 2023 ausgelaufen. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/2024 aufgenommen haben, gelten folgende Übergangsbestimmungen (§ 35 PO 2023):
- Wenn Sie mit Ausnahme der Bachelorarbeit und des Berufsfeldpraktikums alle Leistungen nach der Prüfungsordnung 2014 erbracht haben, so legen Sie die Bachelorprüfung nach der Prüfungsordnung 2014 ab. Diese Übergangsbestimmung gilt bis zum Ende des Sommersemesters 2025.
- Alle gemäß der Prüfungsordnung 2014 erbrachten Leistungen werden nach Maßgabe der Anlage 2 der Prüfungsordnung 2023 übertragen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über alle Fälle, die nicht von der Anlage 2 erfasst sind. Alle noch nicht erbrachten Leistungen sind nach der Prüfungsordnung 2023 zu absolvieren.
Hinweis: Der Hinweis dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Regelungen und Wortlaute der jeweils einschlägigen Prüfungsordnungen.
Dateityp: PDF
Modulhandbücher
-
Modulhandbuch für das Studienfach Informatik im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und
Gesamtschulen (LA Info
GyGe Bachelor 2023;
PO 2023)
Dateityp: PDF -
Modulhandbuch für das Studienfach Informatik im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen (LA Info GyGe Bachelor 2014; PO 2014)Dateityp: PDFAuslauf und ÜbergangsbestimmungenDie Prüfungsordung 2014 ist zum 1. Oktober 2023 ausgelaufen. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/2024 aufgenommen haben, gelten folgende Übergangsbestimmungen (§ 35 PO 2023):
- Wenn Sie mit Ausnahme der Bachelorarbeit und des Berufsfeldpraktikums alle Leistungen nach der Prüfungsordnung 2014 erbracht haben, so legen Sie die Bachelorprüfung nach der Prüfungsordnung 2014 ab. Diese Übergangsbestimmung gilt bis zum Ende des Sommersemesters 2025.
- Alle gemäß der Prüfungsordnung 2014 erbrachten Leistungen werden nach Maßgabe der Anlage 2 der Prüfungsordnung 2023 übertragen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über alle Fälle, die nicht von der Anlage 2 erfasst sind. Alle noch nicht erbrachten Leistungen sind nach der Prüfungsordnung 2023 zu absolvieren.
Hinweis: Der Hinweis dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Regelungen und Wortlaute der jeweils einschlägigen Prüfungsordnungen.
Praktika
-
Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real-, Sekundar- und
Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs und sonderpädagogische Förderung
Dateityp: PDF -
Checkliste zum Ablauf des Praktikums
Dateityp: PDF -
Formular zur Anmledung zum Praxismodul Berufsfeld
Dateityp: PDF -
Bereitschaftserklärung zur Bereitstellung eines Praktikumsplatzes im Rahmen des Praxismoduls Berufsfeld
Dateityp: PDF -
Fragebogen für das Praktikumsunternehmen bzw. die Praktikumseinrichtung zum Berufsfeldpraktikum in Informatik
Dateityp: PDF -
Nachweis der Präsenzzeit für das Begleitseminar
Dateityp: PDF -
Tätigkeitsnachweis im Praxismodul Berufsfeld für das Begleitseminar
Dateityp: PDF -
Nachweis über das Berufsfeldpraktikum für das
ZLB
Dateityp: PDF
Abschlussarbeiten
-
Informationsblatt zur Anmeldung von Abschlussarbeiten
Dateityp: PDF -
Antrag auf Anmeldung einer Abschlussarbeit
Dateityp: PDF -
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Abschlussarbeit
Dateityp: PDF
Sonstige Dokumente und Formulare
Kontakt
Torsten Brinda
- Anschrift:
- Schützenbahn 70, 45127 Essen
- Raum:
- S-A 222
- Telefon:
- +49 (0) 201 183-7248
- Fax:
- +49 (0) 201 183-6897
- E-Mail:
- torsten.brinda@uni-due.de
Felix Ziemann
- Anschrift:
- Schützenbahn 70, 45127 Essen
- Raum:
- S-A 223
- Telefon:
- +49 (0) 201 183-7246
- Fax:
- +49 (0) 201 183-6897
- E-Mail:
- felix.ziemann@uni-due.de