Ein Workshop an der Universität Duisburg-Essen

Nach dem geistigen Eigentum? Digitale Literatur, die Literaturwissenschaft und das Immaterialgüterrecht

10. Januar 2014, 13-19 Uhr, Campus Essen, Bibliothekssaal

Organisiert von Dr. Thomas Ernst (Germanistik/Literatur- und Medienwissenschaft)
mit Mitteln des Rektorats der Universität Duisburg-Essen aus dem
Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

„Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes“ – so lautet der erste Satz des deutschen Urheberrechts. Der digitale Wandel stellt jedoch einige zentrale Größen dieses Satzes in Frage. Wie lassen sich eigenständige ‚Werke‘ noch als solche abgrenzen, wenn z.B. Texte intermediale Verbindungen eingehen, durch Hyperlinks in einen sich wandelnden Raum über sich hinausverweisen, User Generated Content integrieren oder auf ihre kontinuierliche Modifikation angelegt sind? Wie sinnvoll ist der Schutz von ‚Werken‘ noch, wenn die digitale Kopie ungekannte Potenziale zur schnellen und identischen Vervielfältigung von Inhalten bereithält und jeder heutige ‚Schutz‘ morgen schon wieder umgangen werden kann? Inwiefern ist die Rede vom ‚Urheber‘ angesichts einer neuen Intensität der kollektiven Textproduktion noch zeitgemäß und die Grenze zwischen ‚Urheber‘ und ‚Leser‘ z.B. in Crowdsourcing-Projekten nicht ohnehin bereits aufgelöst?

Heute sind immer mehr Autoren, Bibliothekare, Verlage und nicht zuletzt auch Wissenschaftler mit dem Problem konfrontiert, dass der bestehende Schutz des ‚geistigen Eigentums’ und die verschiedenen neuen Vertragsvarianten ihre digitale Textproduktion und -distribution eher behindern als schützen. Dies wird offensichtlich, wenn beispielsweise Wissenschaftler ihre Online-Semesterapparate bestücken oder ihre Texte im Sinne des Open Access frei verfügbar machen wollen, wenn Autoren Crowdfunding-Plattformen oder CC-Lizenzen nutzen oder Bibliotheken E-Books mit diversen Beschränkungen erwerben.

Vor diesen Hintergründen hat der Workshop zwei Ziele: Erstens geht es ihm darum, ausgewählte Beispiele der Literatur in digitalen Medien zu sammeln und zu diskutieren, die literatur- und rechtswissenschaftliche Probleme aufwerfen. Hier wird Dirk von Gehlen (Leiter Social Media/Innovation, Süddeutsche Zeitung) darüber berichten, warum er nach Mashup. Lob der Kopie (2011), das beim Suhrkamp Verlag erschien, sein zweites Buch Eine neue Version ist verfügbar (2013) als Crowdfunding-Projekt angelegt hat und welche Potenziale und Probleme diese Form digitaler Textproduktion und -distribution mit sich bringt. Danach wird Klaus-Peter Böttger (Vorsitzender EBLIDA – European Bureau of Library, Information and Documentation Associations) anhand zahlreicher Probleme der Onleihe, also der Ausleihe von E-Books, darstellen, inwiefern die aktuellen rechtlichen Einschränkungen von Verlags-, Autoren- und E-Reader-Vertreiber-Seite die Potenziale digitaler Textformen – beispielsweise im Sinne des Social Reading – in problematischer Weise beschränken und welche Lösungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene diskutiert werden.

Nach diesen Präsentationen über die Probleme und Potenziale digitaler Textproduktion, -distribution und/oder -rezeption wird sich der Workshop in einem zweiten Schritt der Frage widmen, auf welchen Wegen sich die Literaturwissenschaft mit diesen Themenfeldern produktiv beschäftigen könnte. Im Zentrum steht dabei die interdisziplinäre Befruchtung der literaturwissenschaftlichen Debatten. Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. für Bürgerliches Recht) schlägt aus rechtswissenschaftlicher Perspektive vor, den Begriff des ‚geistigen Eigentums’ stärker zu problematisieren und eher neutral vom Immaterialgüterrecht zu sprechen. Im Anschluss appliziert sie diese Perspektive auf die von den Praktikern aufgeworfenen Problemfelder. In einer abschließenden Podiumsdiskussion werden sich mit Prof. Dr. Hermann Cölfen (Universität Duisburg-Essen), Dorothee Graf (Universitätsbibliothek der Universität Duisburg-Essen), Matthias Spielkamp (iRights.info) und Dorothee Werner (Börsenverein des Deutschen Buchhandels) – teilweise in Personalunion – ein Vertreter eines Wissenschaftsverlags, ein Germanistik-Professor, eine Germanistik-Fachreferentin einer großen Universitätsbibliothek, ein Journalist, der viele der aktuellen Regelungen zur digitalen Werkdistribution für überholt hält, sowie eine führende Interessensvertreterin der Verlage und des (Zwischen-)Buchhandels miteinander die Präsentationen und die beschriebenen Probleme diskutieren.

Ziel ist es somit, verschiedene Geschäftsmodelle digitaler Autorschaft (für die Felder Journalismus, Literatur und Wissenschaft) herauszuarbeiten und zu diskutieren, den Blick auf das Verhältnis des bestehenden Urheberrechts zu verschiedenen Entwicklungen der Literatur in digitalen Medien zu weiten sowie danach zu fragen, ob es sich bei journalistischen, literarischen und wissenschaftlichen Texten letztlich nicht doch um sehr spezifische kulturelle Artefakte handelt, die andere Probleme aufwerfen als mp3-Musik-Dateien oder gezippte Filmordner. An die Ergebnisse dieses ersten Workshops sollen sich dann weitere Forschungsarbeiten anschließen.

Livestream und Hashtag #ndge

Am Freitag, 10.1.2014, können Sie sich ab 13:00 Uhr in den Livestream des Workshops einschalten. Sie erreichen ihn unter http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-28422/NdgE_Live.asx und können ihn in einem üblichen Media Player (z.B. VLC Player) abspielen. Beteiligen Sie sich unter dem Hashtag #ndge gerne mit Fragen oder Kommentaren an der Diskussion.

Wiss. Leitung und Presseanfragen

 

Dr. Thomas Ernst
Universität Duisburg-Essen
Fakultät für Geisteswissenschaften
Germanistik
Literatur und Medienwissenschaft
Universitätsstr. 12
D-45141 Essen

thomas.ernst@uni-due.de
Telefon:     +49(0)201-183-2291
Fax:           +49(0)201-183-3347
Zimmer:     R12 R05 A30

Anmeldungen und Organisatorisches

 

Katharina Graef
Adressdaten: siehe oben
ndge@uni-due.de

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos. Da der Platz jedoch begrenzt ist, müssen Sie sich so frühzeitig wie möglich und unter Angabe Ihres Namens und Ihrer institutionellen Anbindung verbindlich zur Teilnahme anmelden.

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