Gespräche zur Einarbeitung und zum Probezeitende

Die Kommunikation ist das wichtigste Instrument von Führungskräften. Sie vermitteln ihren Mitarbeitern, was es zu tun gilt und außerdem, wie zufrieden sie mit ihrer Leistung sind. Vorgesetzte und Mitarbeiter:innen sollten sich deshalb regelmäßig in einer ruhigen Atmosphäre und ohne Zeit- und Beurteilungsdruck zu Gesprächen treffen, so z. B. zu
•    dem Begrüßungsgespräch (Checkliste II),
•    zwei Feedback-Gesprächen (Checkliste III),
•    dem Probezeitgespräch (Checkliste IV).

Weitere Hinweise und „Allgemeine Tipps zur Gesprächsführung“ finden Interessierte im KFG-Leitfaden; besonders in der Anlage 4: Allgemeine Tipps zur Gesprächsführung.

Feedback-Gespräch

In den ersten Wochen soll mit Feedback-Gesprächen zwischen der neuen Mitarbeiterin/dem neuen Mitarbeiter und der Führungskraft die Möglichkeit für einen geplanten Austausch festgelegt werden. Diese Gespräche dienen der Rückkoppelung für beide Seiten: Die Führungskraft kann etwas über den Stand der Einarbeitung und die Befindlichkeit während der Einarbeitung erfahren und die neue Mitarbeiterin/der neue Mitarbeiter kann in Ruhe Fragen stellen. Auch Erwartungen, die an die/den Mitarbeiter:in gestellt werden, können hier noch einmal konkretisiert werden. Mitarbeiter:innen haben so die Möglichkeit, falsche Eindrücke zu korrigieren und ihre Kompetenzen ggf. besser als in den ersten Wochen darstellen zu können.

Probezeitgespräch

Bei Tarifbeschäftigten in der Probezeit kommt dem offiziellen Probezeitgespräch besondere Bedeutung zu, da es die Grundlage für die Entscheidung bietet, ob die Fortsetzung der Beschäftigung befürwortet wird.
Im Probezeitgespräch wird die Perspektive von der Einarbeitung hin zu einer langfristigen Perspektive gewechselt, so dass aus einer/einem „Neuen“ ein Mitglied des Teams geworden ist.
Für die Gruppe der Beamtinnen und Beamte in der Probezeit sieht § 7 I LVO NRW analog zum Probezeit-gespräch für Tarifbeschäftigte auch zwei Beurteilungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vor.