Unterschiedliche Aufgabenstellungen, Rollen und Funktionen stellen unterschiedliche Anforderungen an die jeweilige Einarbeitung.

Führungskräfte

Bei der Einarbeitung neuer Führungskräfte ist die Einführung in die Führungskultur der UDE ein wesentlicher Bestandteil. Die Führungskultur spiegelt sich beispielsweise in den „Führungsleitsätze der Verwaltung“  wieder; die dort verankerten Werte sollen im Führungsalltag gelebt und in konkretes Führungshandeln umgesetzt werden. Neue Führungskräfte verfügen über unterschiedliche berufliche Erfahrung: Sie sind manchmal schon ge-wohnt, komplexe Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen und manche haben den Prozess der Einarbeitung und Integration in einen neuen Arbeitsbereich schon an anderer Stelle durchlaufen.

Diese Gruppe benötigt in erster Linie klare Zielvorgaben, damit sie wissen, was von ihnen erwartet wird und genügend Freiräume, um ihren neuen Verantwortungsbereich im Sinne der Ziele und Werte gestalten zu können. Eine Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch, die bisher als gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen tätig waren und die erstmals eine Führungsaufgabe übernehmen, stellt deren Vorge-setzte vor besondere Herausforderungen. Speziell für Beschäftigte, die eine Führungsposition erst seit kurzem bekleiden oder diese Position zukünftig einnehmen sollen, entwickelte die Personalentwicklung exklusiv ein Programm mit aufeinander abgestimmten Seminar.

Wiedereinsteiger:innen

 

Um einen Wiedereinstieg in eine (veränderte) Tätigkeit zu erleichtern, sind folgende Maßnahmen besonders geeignet:

  • Rückkehrgespräche zur Vorbereitung der Planung des Wiedereinstiegs
  • Teilnahme an Informationsangeboten und an Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung;
  • individuelle Beratung durch die Personalentwicklung
  • Angebote zur Hospitation
  • Kontakthalteangebote

Teilzeitkräfte

Zu den Stärken des öffentlichen Dienstes gehört seine Familienfreundlichkeit. Gerade um der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden, werden Stellen in Teilzeit häufig mit Berufsrückkehrer:innen (nach)besetzt. Die eingeschränkten Anwesenheitszeiten von Teilzeitbeschäftigten sollten Vorgesetzte und Kolleg:innen bei der Planung der Einarbeitung bedacht werden. Dazu gehören die Abstimmung der dienstlich notwendigen Anwesenheitszeiten mit den Bedürfnissen der Beschäftigten und die angemessene Vereinbarung der Einarbeitungsschritte, aber auch die Überlegung, ob die Einarbeitungszeit angemessen verlängert werden muss.

Teilen sich zwei Teilzeitkräfte einen Arbeitsplatz, ist es ratsam, in der Einarbeitungszeit überlappende Arbeitszeiten zu vereinbaren, um die gemeinsame Einarbeitung der Teilzeitkräfte zu gewährleisten.Teilzeitkräfte sollten genauso in den Teamalltag einbezogen werden und sich als vollwertiges Teammitglied angenommen fühlen können wie alle übrigen Beschäftigten. Der Mehraufwand für die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Teilzeitkräften in die Planung der Arbeitsabläufe und Termine ist Ausdruck von Wertschätzung und Akzeptanz. Eine rechtzeitige Vorausplanung und Vorbereitung des Wiedereinstiegs mit den aufnehmenden Dienststellen bietet Chancen für alle Beteiligten, die Rückkehr in die Berufstätigkeit zügig und effektiv zu gestalten.

Quereinsteiger:innen

Nach wie vor verbinden die meisten Menschen mit einer Beschäftigung im Öffentlichen Dienst vor allem Sicherheit und geregelte Arbeitsprozesse. Aus Sicht der UDE bedeutet die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben aber mehr: Das Handeln der Verwaltung basiert auf Gesetzesgrundlagen und Vor-schriften und in der Ausführung ist die UDE dem Gemeinwohl verpflichtet. Transparentes und effizientes Verwaltungshandeln – d. h. ausreichende Dokumentation (aufbewahren und nutzen) – ist dazu die notwendige Voraussetzung. Beschäftigte, die beispielsweise von privatwirtschaftlichen Unternehmen an die UDE wechseln, müssen deshalb insbesondere Verständnis für den rechtlichen Aufbau und die Abläufe einer Hochschulverwaltung gewinnen, sie müssen Grundlagen des Verwaltungshandelns verstehen.

Führungskräfte können unterstützen, indem sie ihr Wissen weitergeben: Die/der neue Beschäftigte sollte die Geschäftsordnungen der UDE – besonders die der Verwaltung – kennen. Außerdem bietet die Personalentwicklung zum Thema Einarbeitung in die Hochschule (als Körperschaft des öffentlichen Rechts) Schulungen mit Titeln wie „Wie funktioniert Hochschule?“ und „Grundlagen des Verwaltungshandelns – Verwaltungsrecht für Quereinsteiger:innen“ an.