Formalitäten am Ende Ihres Studiums (Erasmus)

Am Ende Ihres Aufenthaltes an der Universität Duisburg-Essen müssen Sie sich mit Ihrem ERASMUS-Koordinator in Verbindung setzen, um eine Bestätigung Ihres Learning Agreement zu bekommen. Die Bestätigung Ihres Learning Agreement wird Transcript of Records genannt. Das Transcript of Records listet alle Kurse, die in Ihrem Learning Agreement genannt werden. Auch Details, ob Sie die Kurse bestanden haben und welche Noten Sie erhalten haben. Basierend auf dem Transcript of Records erfolgt die Anerkennung Ihrer Leistungen, die Sie an der Universität Duisburg-Essen erlangt haben, durch Ihre Heimathochschule.

Partielle Erstattung des Semesterbeitrags

Falls Sie kürzer als 6 Monate im laufenden Semester immatrikuliert waren, können Sie eine partielle Erstattung des Semesterbeitrages beantragen. Das kann insbesondere auf Austauschstudenten zutreffen, die für einen begrenzten Zeitraum kommen, auf diejenigen, die später im laufenden Semester ankommen um mit dem Studium zu beginnen oder jene, die ihr Studium vor dem Ende des Semesters beenden und sich exmatrikulieren.

Bewerbungsverfahren für die partielle Erstattung des Semesterbeitrages:
 
Dokumente und Informationen die Ihrem Antrag beigefügt werden sollen:

  • Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung
  • Kopie der Bescheinigung, aus welcher das Datum Ihrer späteren Einschreibung oder das der Exmatrikulation ersichtlich ist
  • Studienbescheinigung über das Semester, für welches Sie die partielle Erstattung des Semesterbeitrages beantragen
  • Markieren Sie Ihre Bewerbung mit dem Header "Mobilitätsbeitragserstattungen"


Die Vorlage des Antrags beim AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss):
https://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung/

Bewerbungen werden am Ende eines jeden Semesters bearbeitet.

Siehe auch: www.asta-due.de