FAQ
FAQ
Da sowohl bei den studentischen Beratern, beim Fachschaftsrat als auch bei den Fachberatern häufig sich wiederholende Fragen auf den Schreibtisch gelangen, gibt es an dieser Stelle eine Sammlung der häufig gestellten Fragen: Frequently Asked Questions (kurz FAQ).
Für Fragen, die hier nicht beatnwortet werden, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Ansprechpartner aus dem Kontakt-Bereich oder nutzen Sie die folgenden Dokumente:
Zulassung/Bewerbung:
- Kann ich mit einem Bachelorabschluss FH im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zugelassen werden?
- Ich habe in einem anderen Bachelor- oder Master-Studiengang oder an einer anderen Uni eine Prüfung endgültig nicht bestanden, die auch Teil des Curriculums Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Duisburg-Essen ist. Darf ich mich trotzdem für den Studiengang bewerben?
- Wo wird der Orts-Numerus-Clausus für den Bachelor-Studiengang im kommenden Wintersemester liegen?
- Ich habe kein Abitur, kann ich trotzdem Wirtschaftsingenieurwesen studieren?
Studium:
- Ich würde mir gerne Veranstaltungen anerkennen lassen, die ich im Rahmen eines anderen Studiengangs oder an einer anderen Uni bereits erfolgreich absolviert habe. Wie muss ich hierbei vorgehen?
- Ich habe an einem Wirtschaftsgymnasium mein Abitur gemacht, kann ich mir einzelne Fächer anerkennen lassen?
- Wo finde ich Informationen zu den in der Prüfungsordnung aufgeführten Fächern und Modulen?
- Wo finde ich die Studienordnung von 2009?
- Wann muss ich mich für Prüfungen anmelden?
- Was kann ich tun, wenn sich meine Prüfungen zeitlich überschneiden?
- Darf ich mir aussuchen, ob ich eine WiWi Prüfung bei der MSM oder bei den WiIng-Lehrstühlen schreibe?
- Wie kann ich die im Bachelorstudiengang vorgesehenen ECTS-Credits im Bereich "Soft Skills" erwerben?
- Müssen alle Studierenden im Bachelor PO2009 und PO2019 eine Seminararbeit schreiben?
Abschlussarbeiten:
- Wann muss ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?
- Wann darf ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?
- Bei welchen Lehrstühlen/Instituten darf die Arbeit geschrieben werden? Kann die Arbeit auch in einem Grundlagenfach angefertigt werden oder muss sie in einem Vertiefungsfach geschrieben werden?
- Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich mit einem Professor/Lehrstuhl über ein Thema für die Bachelor-Arbeit und die jeweiligen Rahmenbedingungen zu unterhalten?
- Wie läuft die Anmeldung, wenn die Bachelorarbeit im Ausland, bei einem Unternehmen oder in Verbindung mit einer anderen Institution geschrieben wird?
- Wie lange darf die Bearbeitung der Arbeit dauern und was ist, wenn diese Zeit nicht ausreicht?
- Wo muss ich die Bachelorarbeit abgeben?
- Was passiert nach Abgabe der Bachelorarbeit?
Praktikum:
- Ich habe während meiner Schulzeit ein einwöchiges Praktikum absolviert. Kann dieses anerkannt werden?
- Wie lang muss das während des Bachelor-Studiums abgelegte Praktikum mindestens sein?
- Kann das Grundpraktikum auch noch während des Bachelorstudiums absolviert werden?
- Wie lange muss das während des Master-Studiums abgelegte Praktikum mindestens sein?
- Ich habe mein Grundpraktikum vor Beginn des Studiums absolviert. Muss ich trotzdem einen Bericht schreiben?
- Darf ich im Unternehmen xyz mein Praktikum absolvieren? Welche Voraussetzungen sind an das Unternehmen zu stellen?
Zulassung/Bewerbung:
Kann ich mit einem Bachelorabschluss FH im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zugelassen werden?
Ja, das ist möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. In der Regel werden jedoch zur inhaltlich-fachlichen Angleichung je nach Fall zusätzliche Fächer als Auflagenkatalog zugewiesen.
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Ich habe in einem anderen Bachelor- oder Master-Studiengang oder an einer anderen Uni eine Prüfung endgültig nicht bestanden, die auch Teil des Curriculums Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Duisburg-Essen ist. Darf ich mich trotzdem für den Studiengang bewerben?
Nein, in diesem Fall kann leider keine Zulassung zum Studiengang erfolgen. Eine Zulassung kann ggf. erfolgen, wenn es sich dabei um eine Wahlpflichtveranstaltung bei uns handelt.
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Wo wird der Orts-Numerus-Clausus für den Bachelor-Studiengang im kommenden Wintersemester liegen?
Das lässt sich leider nicht vorab abschätzen, da die Höhe des Orts-NC von den angebotenen Studienplätzen und der Bewerberzahl abhängt.
Detailierte Informationen über Ablauf und Ergebnisse vergangener NC-Verfahren gibt es auf den Seiten des Studierendensekretariates.
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Ich habe kein Abitur, kann ich trotzdem Wirtschaftsingenieurwesen studieren?
Ja, allerdings bedarf es dazu einer besonderen studiengangbezogenen fachlichen Eignung und einer den Anforderungen der Universität Duisburg-Essen entsprechenden Allgemeinbildung. Diese können im Rahmen einer Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung nachgewiesen werden. Dazu ist ein Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen bis zum 15. Juni des Jahres nötig. Weitere Informationen sind unter Formulare bereitgestellt.
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Studium:
Ich würde mir gerne Veranstaltungen anerkennen lassen, die ich im Rahmen eines anderen Studiengangs oder an einer anderen Uni bereits erfolgreich absolviert habe. Wie muss ich hierbei vorgehen?
Informationen zum Anerkennungsverfahren und die Formulare finden Sie unter Formulare. Fragen dazu beantworten Frau Hoffmann und Frau Steiner von SCIES.
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Ich habe an einem Wirtschaftsgymnasium mein Abitur gemacht, kann ich mir einzelne Fächer anerkennen lassen?
Das ist leider nicht möglich, da sich das Anspruchsniveau von schulischen und universitären Veranstaltungen zu sehr unterscheidet.
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Wo finde ich Informationen zu den in der Prüfungsordnung aufgeführten Fächern und Modulen?
Informationen zum Inhalt der Veranstaltungen findet man im Modulhandbuch des Studiengangs, das hier im Bereich Prüfungsordnung hinterlegt ist, in der Veranstaltungsdatenbank und auf den Homepages des jeweiligen Lehrstuhls. Um diese Homepages zu finden, bietet sich die Nutzung einer Suchmaschine mit z.B. diesen Suchworten an: „Uni“ + „Duisburg“ + „[Name der Veranstaltung]“
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Wo finde ich die Studienordnung von 2009?
Nach dem aktuell gültigen Hochschulrecht gibt es keine Studienordnungen mehr. Die neuen Prüfungsordnungen beinhalten alle relevanten Informationen grundsätzlicher Art. Die Übersichten und ggf. Detailinformationen, die zuvor in den Studienordnungen enthalten waren, werden in der Regel als Anhänge in den Prüfungsordnungen aufgeführt. Die alten Studienordnungen behalten für die jeweiligen Studierenden ihre Gültigkeit bis zum Ende ihres Studiums bzw einer bestimmten Übergangsfrist.
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Wann muss ich mich für Prüfungen anmelden?
Die Anmeldung zu den Prüfungen kann von den Studierenden während der Anmeldezeit online in HISinOne (evtl. Ausnahmen für Masterstudierende und bei Zusatzfächern) durchgeführt werden. Seit dem Wintersemester 2010/11 liegt die Anmeldephase für Prüfungen i.d.R. immer in der 5. und 6. Vorlesungswoche eines Semesters.
Für die Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten gibt es hingegen keine Anmeldefrist (möglicherweise gelten an einzelnen Lehrstühlen an der MSM abweichende Regelungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den entsprechenden Lehrstühlen). Es wird individuell in Absprache mit dem Betreuer der Abschlussarbeit festgelegt, wann die Anmeldung durchgeführt wird. Das Prüfungsamt berechnet dann den spätestmöglichen Abgabetermin.
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Was kann ich tun, wenn sich meine Prüfungen zeitlich überschneiden?
Bei der Planung der Prüfungstermine wird darauf geachtet, dass innerhalb eines Fachsemesters für Pflichtklausuren terminliche Überschneidungsfreiheit gegeben ist sowie für die Nachschreibetermine der Pflichtfächer des jeweils vorhergehenden Semesters. Sollten bei Pflichtveranstaltungen Ihres aktuellen Regelstudienplansemesters dennoch Kollisionen auftreten, sind auf Nachfrage bei den Studiengangsverantwortlichen terminliche Sonderregelungen möglich.
Für Klausuren im Wahlpflichtbereich wird ebenfalls versucht Überschneidungsfreiheit umzusetzen, was jedoch aufgrund der großen Anzahl an angebotenen Veranstaltungen (und Wahlmöglichkeiten) und unter Beachtung von deren Wechselwirkungen mit den grundständigen Studiengängen (z.B. Maschinenbau, Elektrotechnik oder BWL) nicht immer erfolgen kann. (Dies grundsätzlich zu gewährleisten würde zwangsweise eine drastische Einschränkung Ihrer Wahlmöglichkeiten zur Folge haben).
Für sich überschneidende Pflichtklausuren aus weit auseinanderliegenden Semesterzahlen nach Regelstudienplan (bspw. 1 und 7. Fachsemester) werden solche Regelungen aus Gründen des hohen Zusatzaufwands für Planung und Durchführung sowie die geringe Annahme solcher Kulanzlösungen durch die Studierenden in der Vergangenheit, grundsätzlich nicht mehr angeboten.
Darf ich mir aussuchen, ob ich eine WiWi Prüfung bei der MSM oder bei den WiIng-Lehrstühlen schreibe?
Nein, es besteht keine Wahlmöglichkeit, sondern es gibt eine feste Zuordnung der WiWi-Prüfungen zu einem bestimmten Dozenten/Prüfer; Angaben dazu finden Sie in LSF und der Veranstaltungsdatenbank.
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Wie kann ich die im Bachelorstudiengang vorgesehenen ECTS-Credits im Bereich "Soft Skills" erwerben?
Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens müssen drei Credits im Bereich „Soft Skills“ erwerben.
Einen dieser drei Credits erhalten die Studierenden über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtveranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten für Wirtschaftsingenieure“; diese Veranstaltung muss von jedem Bachelor WiIng-Student absolviert werden (Nachweis über erfolgreiche Teilnahme erfolgt über Unterschrift auf Anwesenheitsliste und bestandenem Test) und findet jedes Semester einmalig als Blockveranstaltung statt.
Die zwei weiteren Credits müssen durch Teilnahme an Veranstaltungen im sog. "Ergänzungsbereich 1 - Schlüsselkompetenzen" oder "E1-Bereich" der UDE absolviert werden. Bei diesen Veranstaltungen handelt es sich z.B. um Sprachkurse, Kurse über korrektes Präsentieren bei Vorträgen oder Rhetorikkurse. Derartige Kurse werden unter anderem vom IOS (Institut für Optionale Studien) angeboten. Auf keinen Fall können diese Credits durch Veranstaltungen des IOS im E3-Bereich "Studium liberale" erworben werden!
Die Kurse im E1-Beriech sind unterschiedlich strukturiert und je nachdem wie viel Workload sie beinhalten gibt es Kurse mit nur einen Credit, aber auch Kurse mit zwei oder mehr als zwei Credits.
Es können also beispielsweise ein Kurs mit mindestens zwei Credits, oder aber auch auch zwei Kurse mit jeweils einem Credit absolviert werden. Wichtig ist dass insgesamt zwei Credits durch die belegten Kurse erzielt werden.
Die Kurse des Soft Skills-Bereichs werden beim Prüfungsamt jedoch nicht automatisch verbucht! Sie müssen dies nach bestehen des Kurses beim beim Prüfungsamt veranlassen, z.B. per Email von ihrer Universitäts-Emailadresse. Dabei sind Ihre Matrikelnummer sowie der genaue Titel und das Semester des jeweiligen IOS-Kurses anzugeben.
Die Credits aus dem E1-Bereich für die Soft Skills werden mit Note im System des Prüfungsamts verbucht, es sei denn, der Dozent bewertet die Prüfungsleistung nur entweder mit "bestanden" oder "nicht bestanden".
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Müssen alle Studierenden im Bachelor PO2009 und PO2019 eine Seminararbeit schreiben?
Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Vertiefung wird jeweils in einer bestimmten Veranstaltung eine Seminararbeit geschrieben. Eine Ausnahme bilden dabei die Schwerpunkte an der MSM (Mercator School of Management), wo keine Seminararbeit anzufertigen ist
Bachelorarbeit:
Wann muss ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?
Für die Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten gibt es - anders als bei den Anmeldungen zu Klausuren - keine festen Anmeldezeiträume. (Möglicherweise gelten an einzelnen Lehrstühlen an der MSM abweichende Regelungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den entsprechenden Lehrstühlen.) Es wird individuell in Absprache mit dem Betreuer der Abschlussarbeit festgelegt, wann die Anmeldung durchgeführt wird. Das Prüfungsamt berechnet dann den spätestmöglichen Abgabe-termin.
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Wann darf ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?
Um sich für die Bachelorarbeit anmelden zu können, werden folgende Sachen vorausgesetzt:
PO 2009:
- die 20 Wochen Praktikum absolviert und im System des Prüfungsamts verbucht worden sein,
- mindestens 180 Credits im Studienprogramm erzielt worden sein (s. PO 2008/09).
PO 2019:
- es müssen mindestens 150 Credits aus dem Bachelorstudium erworben und im Systems des Prüfungsamts verbucht worden sein
Sollten Sie knapp (!) unter den geforderten Credits liegen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden (gerichtet per Mail an Frau Dr. Katharina Jörges-Süß) zu stellen, dennoch bereits mit der Bachelorarbeit beginnen zu dürfen. Auch gibt es hier ggf. möglicherweise flexible Regelungen in Abstimmung mit den Themenstellern.
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Bei welchen Lehrstühlen/Instituten darf die Arbeit geschrieben werden? Kann die Arbeit auch in einem Grundlagenfach angefertigt werden oder muss sie in einem Vertiefungsfach geschrieben werden?
Abschlussarbeiten werden entweder im technischen Vertiefungsbereich Maschinenbau bzw. in den technischen Vertiefungsfächern der elektr. Energietechnik oder IT oder im BWL-Vertiefungsbereich geschrieben, d.h. bei den Dozenten, die vertiefende Veranstaltungen im Bachelorprogramm WiIng anbieten. Die Grundlagenfächer sind hierfür zunächst nicht geeignet, weil dort kein spezielles und vertieftes Wissen vermittelt wurde. Es kann aber sein, dass auch Themen mit Verbindung zu den Grundlagenfächern für eine Bachelor-Arbeit möglich sind. Ggf. müssen Sie sich dazu mit den potenziellen Themenstellern in Verbindung setzen. Grundsatz ist, dass für ein Thema ein zugelassener Prüfer sein Einverständnis geben muss.
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Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich mit einem Professor/Lehrstuhl über ein Thema für die Bachelor-Arbeit und die jeweiligen Rahmenbedingungen zu unterhalten?
Wichtig ist eine frühzeitige Planung. Da nach der Korrektur der Bachelorarbeit ja erst das Kolloquium stattfinden kann, muss - ausgehend vom Zeitpunkt, wann die Studierenden das Bachelorstudium erfolgreich beendet haben möchten - zurückgerechnet werden. Sinnvoll ist es, sich früh Gedanken darüber zu machen, bei wem man die Arbeit schreiben möchte, da es sein kann, dass aus Kapazitätsgründen der präferierte Dozent die Arbeit nicht betreuen kann. Außerdem kann es bei verschiedenen Dozenten leicht variieren, zu welchem Zeitpunkt die Arbeit angemeldet werden kann.
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Wie läuft die Anmeldung, wenn die Bachelorarbeit im Ausland, bei einem Unternehmen oder in Verbindung mit einer anderen Institution geschrieben wird?
In diesen Fällen wird die Anmeldung auf postalischem Weg zwischen Student/in, Prüfer und Prüfungsamt organisiert (ggf. auch per Email). Wichtig ist auch in diesem Fall, dass der/die Themensteller/in bzw. Prüfer/in an der UDE als Prüfer zugelassen ist. Eine externe (außerhalb der UDE) Hauptbetreuung ist nicht möglich. Auch bei Arbeiten, die in Verbindung mit Unternehmen und/oder anderen Universitäten geschrieben werden sollen, muss ein/e Prüfer/in der UDE die Verantwortung übernehmen.
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Wie lange darf die Bearbeitung der Arbeit dauern und was ist, wenn diese Zeit nicht ausreicht?
Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate (PO 2009) bzw. 12 Wochen (PO 2019). Vorher wird es nicht selten eine Einarbeitungs- bzw. Datensammlungszeit geben. In der PO steht dazu außerdem:
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag der oder des Studierenden und, sofern die Gründe für die Verlängerung nicht krankheitsbedingter Art sind, mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers um bis zu einen Monat verlängern.
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Wo muss ich die Bachelorarbeit abgeben?
Ab dem 18.11.2019 wird es neue Terminbriefkästen an beiden Campi geben. Informationen können Sie aus dem Link entnehmen.
Was passiert nach Abgabe der Bachelorarbeit?
Nach Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Sollte es sich bei dem Kolloquium um die letzte Prüfungsleistung im Rahmen des Bachelorstudiums handeln, wird im Notenspiegel festgehalten werden, dass am Tag des Kolloquiums das Bachelorstudium erfolgreich beendet wurde. (Allgemein ist der Termin der jeweils letzten Prüfung der Termin des Studien-abschlusses.)
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Praktikum:
Ich habe während meiner Schulzeit ein einwöchiges Praktikum absolviert. Kann dieses anerkannt werden?
„Schulpraktika“ und Praktika mit einer Dauer von weniger als zwei Wochen werden prinzipiell nicht anerkannt.
Es wird generell empfohlen, zeitlich möglichst große Abschnitte für die Praktika zu wählen.
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Wie lang muss das während des Bachelor-Studiums abgelegte Praktikum mindestens sein?
(Hinweis: Die folgende Regelung gilt für Studierende, die das Bachelor-Studium ab dem WS 08/09 oder später begonnen haben/beginnen.) Generell sind laut Bachelor-Prüfungsordnung mindestens 20 Wochen zu absolvieren. Von diesen 20 vorgeschriebenen Praktikumswochen sollten acht vor Studienbeginn absolviert werden (Grundpraktikum) und 12 während des Studiums (Fachpraktikum). Sowohl im kaufmännischen als auch im technischen Bereich müssen jeweils (mindestens) sechs Wochen Praktikum geleistet werden, die übrigen acht Wochen können nach eigener Wahl und Aufteilung im kaufmännischen oder im technischen Bereich absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Praktikum. Dort befindet sich auch die Praktikumsordnung, in der alle Einzelheiten aufgeführt sind.
Nach der PO 2019 muss ein technisches Industriepraktikum von mindestens 8 Wochen geleistet werden. Zusätzliche kaufmännische Praktika sind dennoch sehr zu empfehlen. Das Grundpraktikum muss hier nicht absolviert werden.
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Kann das Grundpraktikum auch noch während des Bachelorstudiums absolviert werden?
Gemäß § 1 Abs. 3 der Prüfungsordnung 2008/09 für den Bachelor Studiengang Wirtschafts-ingenieurwesen, handelt es sich bei dem 8-wöchigen Grundpraktikum um eine Voraussetzung für das Studium. Das Grundpraktikum ist nicht Bestandteil des Studiums und kann auch noch während des Studiums nachgeholt werden. Es ist spätestens bei der Anmeldung zu den Prüfungen des zweiten Studienjahres nachzuweisen und ergibt keine ECTS-Credits.
Näheres regelt die Praktikumsordnung.
!!! Änderung !!!:
Das 8-wöchige Grundpraktikum muss spätestens bei der Anmeldung zu den Prüfungen des fünften Semesters nachgewiesen sein. Eine Anmeldung für die Prüfungen aus den ersten vier Semestern ist zu dem Zeitpunkt weiterhin online möglich.
Diese Regelung ist aus Kulanz getroffen worden; es besteht kein Anspruch darauf und es handelt sich um eine Regelung, die momentan gilt. Daraus leitet sich kein Anspruch ab, dass diese Regelung dauerhaft gelten wird.
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Wie lange muss das während des Master-Studiums abgelegte Praktikum mindestens sein?
Während des Master-Studiums gibt es kein Praktikum. (Hinweis: Diese Regelung gilt für Studierende, die das Master-Studium ab dem WS 08/09 oder später begonnen haben/beginnen.)
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Ich habe mein Grundpraktikum vor Beginn des Studiums absolviert. Muss ich trotzdem einen Bericht schreiben?
Für das 8-wöchige Grundpraktikum vor dem Studium sind keine Berichte zu verfassen. Hier reicht ein Zeugnis oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers aus. Das Zeugnis oder die Bescheinigung muss die Bezeichnung des Ausbildungsbetriebs, die Abteilung, den Ausbildungsort, Angaben zur Person, die Tätigkeitsbereiche und deren Dauer sowie bei einem Zeugnis eine Bewertung der Praktikantentätigkeit enthalten.
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Darf ich im Unternehmen xyz mein Praktikum absolvieren? Welche Voraussetzungen sind an das Unternehmen zu stellen?
Praktika können in Industrieunternehmen oder in Betrieben, die industrienahe Dienstleistungen erbringen, absolviert werden; die Unternehmen müssen zudem als Ausbildungsbetrieb von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt sein (Lediglich die Zugehörigkeit eines Unternehmens zur IHK reicht nicht aus!).
Weitere Fragen bzw. Details zum Praktikum werden in der Praktikumsordnung des Studiengangs geregelt, die Sie im Bereich Praktikum herunterladen können.
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