Fragen

nur für Studierende mit Studienbeginn vor WISe 16/17

Prüfungsorganisation

Anerkennungsverfahren

Bachelorarbeit

Antworten

Berufskolleg

Können die Module A und B im Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Berufskolleg parallel studiert werden?

Ja. Sie können die einzelnen Lehrveranstaltungen so wie es in ihrem Stundenplan passt entsprechend über das Erste bis Zweite Semester verteilen/belegen. Sie sollten hier nur beachten, dass sie die Lehrangebote der folgenden Module ab dem dritten Semester nur dann wahrnehmen können wenn das Modul A und B abgeschlossen d.h. die Prüfungsleistungen bestanden worden sind.

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Wann und wie müssen die Module A und B im Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Berufskolleg belegt werden und die Prüfungsleistungen erbracht werden?

Bei der Belegung der Lehrveranstaltungen in diesen beiden Modulen können sie frei wählen, welche der Lehrveranstaltungen und Prüfungen sie auf das Erste und zweite Semester verteilen. Gleiches gilt auch für die Modulteilprüfungen in Modul A. In Modul A sind zwei Modulteilprüfungen vorgesehen: eine Klausur 90 Minuten zum Vorlesungsende bzw. in der ersten vorlesungsfreien Woche von circa 90 Minuten Dauer zu den Lehrveranstaltungen A1 „Einführung allgemeine Pädagogik“, A2 Einführung allgemeine Didaktik und A3 „Einführung psycholog. Grundlagen“. Sie erhalten zu jeder Lehrveranstaltung einen eigenen Teil an Prüfungsaufgaben, die dann alle bearbeitet werden müssen.

Und eine Modulteilprüfung in A4 „Bildung, Arbeit und Beruf“. Hier erbringen Sie im laufenden Semester während des Seminars die Prüfungsleistungen. (Nähere Informationen werden zu Seminarbeginn bekannt gegeben). Die A4-Lehrveranstaltung kann auch belegt werden, wenn die Prüfungsleistung in der Klausur des Modul A noch nicht erbracht worden ist.

Die Modulteilprüfungen müssen jedoch offiziell zu den Anmeldefristen des Prüfungswesens angemeldet worden sein, um sie ablegen zu können.

In Modul B müssen sie in den drei Seminaren B1 „Grundlagen und Hauptströmungen der Berufspädagogik“, B2 Institutionen u. Institutionsentwicklung d. berufl. Aus-/Weiterbildung“, B3 „Didaktik der beruflichen Bildung“ während des Seminars Studienleistungen erbringen. Die Modulabschlussprüfung melden sie bitte beim Prüfungswesen zu den vorgegebenen Anmeldefristen (Achtung Ausschlussfristen) an, unabhängig davon ab sie die Studienleistungen in den B-Seminaren schon erbracht haben. Um die Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung ablegen zu könne müssen die Studienleistungen in B1, B2 und B3 erbracht und bestanden worden sein. Danach erhalten Sie ihre Zulassung zur mdl. Prüfung in Modul B Sollte diese Studienleistungen bis circa zwei Wochen vor dem eigentlichen Prüfungstermin der Modulabschlussprüfung nicht vorliegen, werden sie zur Prüfung nicht zugelassen und sind aus dem Verfahren heraus. D.h. sie müssen sich dann zum nächsten Prüfungszyklus wieder neu anmelden (es liegt dann auch kein Fehlversuch vor, die bis dahin erbrachten Studienleistungen werden vermerkt und nur noch die Fehlenden müssen im folgenden Semester nachgereicht werden). Sie müssen allerdings die Prüfung wieder neu in den vorgeschriebenen Anmeldezeiträumen beim Prüfungswesen (Online-Verfahren) anmelden.

Bitte beachten Sie aber, dass die Prüfungsleistungen in Modul A und Modul B bestanden sein müssen, um die weiteren Module (C und D) im Studienverlauf belegen zu können.

Weitere Informationen allgemein zur Prüfunsganmeldung/-Abmeldung finden Sie auch hier!

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Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen in Modul A nur noch bis einschließlich Sommersemester 2018 angeboten werden! Danach ist das äquivalente Modul III der neuen Studienordnung (PO16) zu belegen.

Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen im LSF!

Anmeldung mdl. Prüfung Modul B(BK): 

Anmeldung verläuft ebenfalls in dem vom Prüfungswesen vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Online-Anmeldeverfahren. Näheres unter: www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/qis.shtml

Wann erfolgt die Zulassung zur mdl. Modulabschlussprüfung und die Prüfungstermin- und Prüferzuweisung im Modul B(BK) ?

Die endgültige Zulassung erhalten sie, wenn aus allen drei Lehrveranstaltungsgebieten: B1, B2, B3 die Studienleistungen erbracht und bestanden worden sind. Danach erhalten sie die endgültige Zulassung zur mdl. Prüfung, sofern sie sich in der angegebenen Anmeldefrist zur Prüfung angemeldet hatten. Mit dem Bescheid zur endgültigen Zulassung erhalten sie auch die Mitteilung über die Prüferzuteilung und den genauen Prüfungstermin (in der Regel erhalten Sie einen Link mit Benutzernamen und Passwort, dem sie den Prüfungstermin (Ort, Zeit, Datum) und die Prüferzuweisung entnehmen können) bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin.

Welchen zeitlichen Rahmen hat die Modulabschlussprüfung in Modul B (BK)?

Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Weitere Angaben hierzu können sie dem Modulhandbuch und der Fachprüfungsordnung (FPO) der Bildungswissenschaften entnehmen.

Prüfer/Wahl des Prüfers in der Modulabschlussprüfung Modul B(BK): 

Der Prüfer wird ihnen nach Prüfung der Zugangsbedingungen durch das Prüfungswesen, zugeteilt.  In der mdl. Prüfung sind ein Prüfer und ein Beisitzer anwesend. Der Beisitzer führt nur Protokoll und hat keine weitere Prüfungsfunktion. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt (immer ein Prüfungskandidat). 
Weiter und genauere Informationen zu den Prüfungsthemen/-inhalten erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://www.uni-due.de/berupaed/Hinweise_zu_Studium_und_Pruefungen.shtml

Prüfungsrücktritt: Was passiert mit den in den Seminaren erbrachten und bestandenen Studienleistungen?

Die in den Seminaren erbrachen und bestandenen Studienleistungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Nach einem Rücktritt von der mdl. Prüfung oder einer Prüfungsabmeldung durch Attest bleiben die erbrachten Studienleistungen weiterhin gültig. Eine Neubelegung der Seminare ist nicht erforderlich. Sie müssen die Prüfung jedoch im kommenden Semester wieder in der vom Prüfungswesen vorgegebenen Anmeldefrist online anmelden (Ausschlussfrist). Wenn sie die Prüfung in einem späteren Semester ablegen möchten, so melden Sie sich im entsprechenden Semester wieder in der dafür vorgesehenen Frist online an.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen der Module A und B letztmalig im Sommersemester 2018 angeboten werden. Ab dem Wintersemester 18/19 sind die äquivalenten Prüfungen Modul II und III der neuen Studienordnung (PO16) zu belegen.

Bitte beachten Sie auch die Informationen im LSF!

 

Prüfungsorganisation

Allgemeines zum Verfahren:

Wo finde ich meine Prüfungsinformationen?

Informationen finden Sie auf der Homepage des Bereichs Prüfungswesen: www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/startseite.shtml unter dem jeweiligen Studiengang: Bachelor Lehramt Bildungswissenschaften: www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/biwi_la_ba_startseite.php

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Wann findet die Prüfungsanmeldung statt?

Die Anmeldung zu den Prüfungen findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes statt. Es ist geplant, dass der Anmeldezeitraum einheitlich immer in der 5. und 6. Semesterwoche liegt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester). Die Termine für die Anmeldungen zu den Prüfungen in den bildungswissenschaftlichen Studienanteilen finden sie unter: http://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/aktuelles.php

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Wie melde ich mich für die Prüfungen an?

Alle Prüfungen im Bachelorstudiengang müssen lt. GPO (gemeinsame Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption) § 17 Absatz (4) beim zentralen Prüfungswesen über das vorgesehene Online Verfahren angemeldet werden. Eine Anleitung dazu finden sie in der linken Spalte der Homepage des folgenden Links: www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/qis.shtml

Sie haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php

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Wo melde ich mich für die Prüfungen an bzw. ab?

Eine Anleitung für die Prüfungsan- bzw. -abmeldung erhalten sie unter: www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/qis.shtml

Die Prüfungsanmeldung/-abmeldung für das neue Lehramt findet in dieser Umgebung statt: www.campus.uni-due.de/cm

Probleme mit der An-Abmeldung von Prüfungen klären sie bitte mit dem zentralen Prüfungswesen, Frau Gallinat.

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Bis wann kann ich mich von der Prüfung abmelden?

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind den Prüfungsordnungen zu entnehmen: GPO: Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption…. in § 17 Absatz (5): “Eine Abmeldung von einer Prüfung hat von der oder dem Studierenden innerhalb einer Frist von einer Woche vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.“ Danach ist nur noch ein Rücktritt unter Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich vgl. § 23 der GPO).

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Was tue ich, wenn ich für eine Prüfung angemeldet, aber krank bin?

Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie innerhalb von drei Werktagen nach der Prüfung ein Attest, das die Prüfungsunfähigkeit bestätigt, beim Bereich Prüfungswesen einreichen. Der Eingangsstempel der Universität zählt als Eingang. Das Wochenende zählt bei der Frist nicht.

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Bis wann stehen Tag, Uhrzeit, Ort und Raumaufteilung verbindlich fest?

Endgültige Raum- und Zeitangaben zu den Prüfungen stehen nach Ablauf der Anmeldefrist, spätestens eine Woche vor Prüfungstermin fest. Genauere Informationen erhalten sie dann per Aushang beim zentralen Prüfungswesen oder unter aktuelle Hinweise auf:

www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/biwi_la_ba_startseite.php oder http://www.uni-due.de/biwi/lehramt/bachelor, rechts auf der Seite unter "Aktuelles"

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Wie kann ich die Prüfungsergebnisse einsehen?

Die Prüfungsergebnisse können sie in ihrem QIS-Online-Account einsehen. Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/qis.shtml

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Wie und wann kann ich Klausureinsicht nehmen?

Die Termine bzw. den Ort zur Klausureinsicht entnehmen Sie bitte nach Veröffentlichung der Noten folgender Internetseite, rechts unter "Aktuelles": https://www.uni-due.de/biwi/lehramt/bachelor

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Wiederholungstermin für die Prüfungen/Klausuren?

Der nächste Klausurtermin ist auch immer der Wiederholungstermin. Somit kann eine nicht bestandene Klausur erst wieder im folgenden/nächsten Semester zu den normalen Klausurzeiten wiederholt werden. Hierzu melden sie sich wieder ganz normal über das Online-Verfahren beim Prüfungswesen an (www.campus.uni-due.de/cm)

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Spezifische Fragen zu den Prüfungen in den Bildungswissenschaften:

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der auslaufenden Studienstruktur des Bachelorstudiums für Studierende mit Studienbeginn vor WiSe 16/17 folgende Auslaufregelungen gelten:

Die Prüfungen der Module A und B werden letztmalig im Sommersemester 2018 in der bisherigen Prüfungsform angeboten. Ab dem Wintersemester 18/19 müssen die Prüfungen nach den äquivalenten Modulen im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption für Studierende ab dem Wintersemester 16/17 belegt werden. Hierzu finden Sie weitere Informationen im LSF oder der entsprechenden Fachprüfungsordnung (diese erscheinen vorraussichtlich im Laufe des Sommersemesters 2017).

Die Prüfungen der Module D (GyGe/BK) und D udn E für GS und HRGe werden letztmalig im Sommersemester 2019 nach der Studienstruktur vor Wintersemester 16/17 angeboten. Danach müssen die Prüfungen nach den äquivalenten Modulen Im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption für Studierende ab Wintersemester 16/17 belegt werden. Hierzu finden Sie weitere Informationen im LSF oder der entsprechenden Fachprüfungsordnung (diese erscheinen vorraussichtlich im Laufe des Sommersemesters 2017).

Wann werden die Klausuren der Bildungswissenschaften angeboten?

Die Klausuren in den bildungswissenschaftlichen Anteilen des Bachelor-Studiengangs mit Lehramtsoption werden in jedem Semester, immer am Ende der Vorlesungszeit/ zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Die genauen Termine entnehmen sie bitte den Informationen des Prüfungswesens bzw. sie werden mit der Freischaltung der Anmeldefrist bekannt gegeben.

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Wie ist die Klausur in Modul B „Entwicklung, Lernen, Diagnose“ für die Lehramtsoptionen Grundschule, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien/Gesamtschulen im Ablauf organisiert?

Die Klausur kann im ersten oder im zweiten Semester geschrieben werden, ausgehend vom regulären Studienablauf. Die Entscheidung darüber fällen sie allein. Die Klausur besteht aus den Vorlesungsinhalten der drei Vorlesungen in Modul B: B1 „Einführung in die psycholog. Grundlagen“, B2 „Lehr-/Lernpsychologie“, B3 „Pädagogische Diagnostik“ und dauert 90 Minuten. In der Klausur erhalten sie jeweils zu B1, B2 und B3 einen eigenen Teil an Prüfungsaufgaben, die dann alle bearbeitet werden müssen. Bitte beachten Sie aber, dass die Klausur in Modul B bestanden sein muss, um in Modul C das Lehrangebot (drittes Semester) belegen zu können.

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Wann und wie müssen die Module A und B im Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Berufskolleg belegt werden und die Prüfungsleistungen erbracht werden?

Bei der Belegung der Lehrveranstaltungen in diesen beiden Modulen können sie frei wählen, welche der Lehrveranstaltungen und Prüfungen sie auf das Erste und zweite Semester verteilen. Gleiches gilt auch für die Modulteilprüfungen in Modul A. In Modul A sind zwei Modulteilprüfungen vorgesehen: eine Klausur 90 Minuten zum Vorlesungsende bzw. in der ersten vorlesungsfreien Woche von circa 90 Minuten Dauer zu den Lehrveranstaltungen A1 „Einführung allgemeine Pädagogik“, A2 Einführung allgemeine Didaktik und A3 „Einführung psycholog. Grundlagen“. Sie erhalten zu jeder Lehrveranstaltung einen eigenen Teil an Prüfungsaufgaben, die dann alle bearbeitet werden müssen.

Und eine Modulteilprüfung in A4 „Bildung, Arbeit und Beruf“. Hier erbringen Sie im laufenden Semester während des Seminars die Prüfungsleistungen. (Nähere Informationen werden zu Seminarbeginn bekannt gegeben). Die A4-Lehrveranstaltung kann auch belegt werden, wenn die Prüfungsleistung in der Klausur des Modul A noch nicht erbracht worden ist.

Die Modulteilprüfungen müssen jedoch offiziell zu den Anmeldefristen des Prüfungswesens angemeldet worden sein, um sie ablegen zu können.

In Modul B müssen sie in den drei Seminaren B1 „Grundlagen und Hauptströmungen der Berufspädagogik“, B2 Institutionen u. Institutionsentwicklung d. berufl. Aus-/Weiterbildung“, B3 „Didaktik der beruflichen Bildung“ während des Seminars Studienleistungen erbringen. Die Modulabschlussprüfung melden sie bitte beim Prüfungswesen zu den vorgegebenen Anmeldefristen (Achtung Ausschlussfristen) an, unabhängig davon ab sie die Studienleistungen in den B-Seminaren schon erbracht haben. Um die Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung ablegen zu könne müssen die Studienleistungen in B1, B2 und B3 erbracht und bestanden worden sein. Danach erhalten Sie ihre Zulassung zur mdl. Prüfung in Modul B Sollte diese Studienleistungen bis circa zwei Wochen vor dem eigentlichen Prüfungstermin der Modulabschlussprüfung nicht vorliegen, werden sie zur Prüfung nicht zugelassen und sind aus dem Verfahren heraus. D.h. sie müssen sich dann zum nächsten Prüfungszyklus wieder neu anmelden (es liegt dann auch kein Fehlversuch vor, die bis dahin erbrachten Studienleistungen werden vermerkt und nur noch die Fehlenden müssen im folgenden Semester nachgereicht werden). Sie müssen allerdings die Prüfung wieder neu in den vorgeschriebenen Anmeldezeiträumen beim Prüfungswesen (Online-Verfahren) anmelden.

Bitte beachten Sie aber, dass die Prüfungsleistungen in Modul A und Modul B bestanden sein müssen, um die weiteren Module im Studienverlauf belegen zu können.

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Anerkennungsverfahren

Für die Anerkennung von erbrachten Leistungen aus anderen Studiengängen stellen sie bitte beim Prüfungs-wesen, Frau Gallinat (www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/biwi_la_ba_startseite.php ), einen Antrag.

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Bachelorarbeit

Informationen zum Organisationsablauf der Bachelorarbeiten in den Bildungswissenschaften erhalten Sie auf folgender Internetseite unter "Aktuelles": https://www.uni-due.de/biwi/lehramt/bachelor

 

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