Bewerberinnen und Bewerber mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf sind zur Aufnahme des Studiums in einem fachlich entsprechenden Studiengang ohne Zugangsprüfung berechtigt. Die fachliche Entsprechung der beruflichen Vorbildung und des angestrebten Studiengangs wird durch die Hochschule im jeweiligen Einzelfall geprüft.
Für den genannten Personenkreis stehen an der Universität Duisburg-Essen in Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen 4% aller Studienplätze des jeweiligen Studiengangs zur Verfügung. Ist die Zahl der Bewerberbungen höher als die im Rahmen dieser Quote zu vergebenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgesprächs.
Zur Prüfung der persönlichen Eignung ist die Teilnahme an einem Probestudium bzw. an einer Zugangsprüfung möglich; das Ergebnis der Zugangsprüfung hat keinen Einfluss auf die Hochschulzugangsberechtigung. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Aufnahme eines Probestudiums ausgeschlossen.
Einzelheiten zur Durchführung eines Probestudiums und Ablegung einer Zugangsprüfung sind durch die Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung) der Universität Duisburg-Essen vom 20. Dezember 2010.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zulassung zum Studium beizufügen:
- Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation
- Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf und Angaben zum gewünschten Studiengang
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
- Beglaubigter Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis über berufliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung
Bewerbungsfristen: 15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester
Ihr Antrag wird zunächst geprüft und Sie erhalten hiernach einen Bescheid über Ihre Qualifikation für den gewünschten Studiengang. Sofern der Studiengang zulassungsfrei ist, können Sie sich mit diesem Bescheid innerhalb der geltenden Fristen einschreiben. Wenn für den Studiengang Zulassungsbeschränkungen bestehen, müssen Sie sich noch im Online-Verfahren der Universität Duisburg-Essen um Zulassung zum Studium zu bewerben. Da die Online-Bewerbungsfrist am 15. Juli bzw. 15. Januar endet, sollte die Antragstellung daher möglichst frühzeitig erfolgen.
