Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine vorherige Bewerbung erforderlich. Welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, können Sie unserem Studienangebot entnehmen. Die Bewerbung erfolgt entweder hochschulintern oder über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Hochschulinterne Bewerbungen sind im Studienangebot mit "O-NC" gekennzeichnet, Bewerbungen an die Stiftung für Hochschulzulassung mit "SfH".
Im Falle der Zulassung wird Ihnen der Einschreibungstermin im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Welche Unterlagen bei der Einschreibung vorzulegen sind, können Sie der Rückseite des Zulassungsbescheides entnehmen.
Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge
Für die Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge ist eine direkte Einschreibung in der dafür vorgesehenen Frist ohne vorherige Bewerbung möglich. Die zulassungsfreien Studiengänge sind in unserem Studienangebot mit einem "F" gekennzeichnet.
Für die Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang benötigen Sie den Antrag auf Einschreibung. Diesem Antrag können Sie alle wichtigen Informationen wie Öffnungszeiten, Einschreibungsfristen, erforderliche Unterlagen usw. entnehmen. Die Einschreibung erfolgt im Einschreibungsbereich des Campus' Essen oder Duisburg.
Der Einschreibungsantrag ist persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Vorlage einer Vollmacht und Original oder Kopien der Personalausweise beider Personen) abzugeben. Die Einschreibung ist auf postalischem Weg nicht möglich.
Hinweise zum Einschreibtermin / Ziehung des Bons
Für die zulassungsfreien Studiengänge ist ein Termin zur Einschreibung zwingend erforderlich. Diesen Termin erhalten Sie durch die Ziehung eines Bons. Der Bongeber befindet sich im Vorraum des Bereiches Einschreibungswesen. Die Ziehung des Bons ist eine Woche vor Einschreibungsfrist bis zum Ende der Einschreibungsfrist möglich.
Der Bon enthält eine Nummer, die einem bestimmten Tag der Einschreibungsfrist zugeordnet ist. An welchem Tag Ihre Einschreibung stattfindet, können Sie an der Bürotür 3 (Campus Essen) bzw. Bürotür 1 (Campus Duisburg) ablesen. Die Einschreibung ist ausschließlich an diesem Tag während der Öffnungszeiten möglich. Der Bon ist bei der Einschreibung vorzulegen.
Sie können den Bon persönlich ziehen, haben aber auch die Möglichkeit den Bon schriftlich, per E-Mail (einschreibtermin-duisburg@uni-due.de für einen Termin am Campus Duisburg oder einschreibtermin-essen@uni-due.de für einen Termin am Campus Essen) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Anschrift anzufordern. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte folgender Seite: http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml
Hinweise zur Orientierungsveranstaltung
Nehmen Sie bitte in jedem Fall an der Orientierungsveranstaltung teil, auch wenn Ihr Einschreibtermin erst nach der Orientierungsphase liegt. Sollte die Orientierungsphase bereits vorbei sein, wenden Sie sich an den zuständigen Berater in der Fakultät bzw. Fachschaft.
Die Termine der Orientierungsveranstaltungen bzw. die Kontaktadressen der zuständigen Berater finden Sie auf folgender Internetseite des Akademischen Beratungszentrums (rechts im Schnellzugriff): http://www.uni-due.de/erstsemester/
Orientierung auf beiden Campi erhalten Sie durch die Lagepläne.
