Eine Bewerbung/Studienaufnahme ist an unserer Hochschule nur mit dem Abitur oder einem gleichwertigen Bildungsnachweis möglich.
Eine Bewerbung ist erforderlich, wenn ein Studiengang/Studienfach zulassungsbeschränkt ist. Die Bewerbung erfolgt entweder über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) oder direkt über die Hochschule.
Ob ein Studiengang/Studienfach zulassungsbeschränkt ist und ob die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung oder hochschulintern erfolgt, können Sie unserem Studienplatzangebot entnehmen. Ist der Studiengang als zulassungsfrei (F) gekennzeichnet, kann eine direkte Einschreibung ohne vorherige Bewerbung in der dafür vorgesehenen Frist erfolgen.
Sofern der Studiengang mit O-NC gekennzeichnet ist, muss die Bewerbung über die Hochschule erfolgen.
Bewerbung für das 1. Semester:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Der Bewerbungsschluss für das jeweilige Sommersemester ist der 15. Januar, für das jeweilige Wintersemester der 15. Juli. Dieser Termin gilt auch für Altabiturienten.
Sofern Sie diesen Termin versäumt haben, besteht die Möglichkeit, sich für das Losverfahren zu bewerben.
Bewerbung für höhere Semester:
Die Bewerbung für ein höheres Semester erfolgt mit dem Antrag auf Zulassung in einem höheren Semester. Die Bewerbungsfrist für das jeweilige Sommersemester ist der 15. März, für das jeweilige Wintersemester der 15. September. Die Bewerbung für höhere Semester erfolgt grundsätzlich nur über die Hochschule.
Bewerbung für das Losverfahren:
Die Bewerbung zum Losverfahren erfolgt ebenfalls ausschließlich online. Der Bewerbungsschluss für das jeweilige Sommersemester ist der 31. März, für das jeweilige Wintersemester der 30. September. Die Bewerbung für das Losverfahren erfolgt grundsätzlich über die Hochschule. Es wird nur dann ein Losverfahren durchgeführt, wenn nach Abschluss der Vergabeverfahren noch Studienplätze zur Verfügung stehen.
Bewerbung zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte
Die Landesregierung NRW hat mit der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 8. März 2010 den Hochschulzugang für Bewerber mit Berufserfahrung ohne Hochschulzugangsberechtigung neu geregelt.
Die Bewerbung erfolgt mit dem Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation im Bereich Einschreibungswesen.
Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:
- Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
- Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
- Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)
Detaillierte Informationen und Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte folgender Seite:
http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml
Bewerbung/Studienaufnahme ohne Abitur (Eignungsprüfung)
Grundsätzlich gilt an einer Universität, dass die allgemeine Hochschulreife (Abitur) die Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist. Die Prüfungsordnungen für die jeweiligen Studiengänge können jedoch bestimmen, dass ein Zugang zum Studium auch dann möglich ist, wenn eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung durch eine Eignungsprüfung nachgewiesen wird. Weitere Informationen hierzu erteilen die zuständigen Prüfungsausschüsse. Sofern die Möglichkeit des Zugangs über eine Eignungsfeststellung besteht, ist dies den Beschreibungen der einzelnen Studiengänge zu entnehmen:
http://www.uni-due.de/studienangebote/
Eine Terminübersicht zum Versand der Zulassung- bzw. Ablehnungsbescheide der v. g. Verfahren finden Sie auf unserer Internetseite Fristen und Termine.
Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie hier.
