Einige Fächer/Studiengänge sind auch in den höheren Fachsemestern (ab dem 2.) örtlich zulassungsbeschränkt. Welche Studiengänge bis zu welchem Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, können Sie unserem Studienplatzangebot entnehmen.

Für diese Fächer/Studiengänge ist eine Bewerbung ausschließlich an den Zulassungsbereich des Einschreibungs- und Prüfungswesen erforderlich. Eine Bewerbung für die höheren Fachsemester kann grundsätzlich nicht an die Stiftung für Hochschulzulassung oder an das Akademische Auslandsamt gerichtet werden.

Für die Bewerbung reichen Sie bitte den Antrag auf Zulassung in einem höheren Semester ein.
Für Medizin senden Sie uns bitte den Antrag auf Zulassung in einem höheren Semester des Studiengangs Medizin zu.

Für die höheren Fachsemester steht für jedes zulassungsbeschränkte Fach und für jedes entsprechende Fachsemester eine festgesetzte Zahl, die sogenannte Auffüllgrenze, zur Verfügung. Von dieser Auffüllgrenze wird die Zahl derer abgezogen, die sich bereits in diesem Fach in dem entsprechenden Fachsemester befinden (Rückmelder). Die daraus resultierende Zahl ist die Anzahl der Studienplätze, die für das Verfahren im entsprechenden Fach und Fachsemester zur Verfügung stehen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Auffüllgrenze allein durch die Rückmelder belegt ist und somit keine weiteren Studienplätze zur Verfügung stehen.

Bewerbungsschluss für das jeweilige Sommersemester ist der 15. März, für das jeweilige Wintersemester der 15. September. Die Bewerbungsanträge stehen für das Sommersemester ab Februar und für das Wintersemester ab August zur Verfügung.

Eine Benachrichtigung erfolgt nur, wenn eine Zusage erteilt werden kann. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt. Die ersten Zulassungsbescheide werden für das Sommersemester Mitte März und für das Wintersemester Mitte September versandt.