Sofern Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und ein weiteres Studium im 1. Fachsemester anstreben, handelt es sich um ein Zweitstudium.
Wenn es sich bei diesem Zweitstudium um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, ist eine Online-Bewerbung erforderlich. Sie können sich jedoch nur dann für ein Zweitstudium bewerben, wenn Ihr erstes Studium an einer deutschen Hochschule bis zum Bewerbungsende (15.07. für das jeweilige Wintersemester, 15.01. für das jeweilige Sommersemester) abgeschlossen ist.
Wird das Studium erst nach Bewerbungsschluss absolviert, kann die Bewerbung nicht für ein Zweitstudium berücksichtigt werden. In diesem Fall bewerben Sie sich für ein Erststudium.

Es werden Studienabschlüsse folgender Hochschulen berücksichtigt: Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musik-, Kunst- und Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen und Fachhochschulen, Duale Hochschulen in Baden-Württemberg einschließlich der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung.
Berufsakademien (ausgenommen Duale Hochschulen in Baden-Württemberg) sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen (z. B. höhere Fachschulen und Ingenieurschulen) zählen nicht zu.

Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für Zweitstudienbewerber stehen 3 % der vorhandenen Studienplätze zur Verfügung. Für die Vergabe der Studienplätze bei Zweitstudienbewerbungen werden andere Kriterien zugrunde gelegt als bei Erststudienbewerbungen. Nicht die Abiturnote und die Wartezeit, sondern die Abschlussnote des Erststudiums und eine Begründung für die Ableistung eines Zweitstudiums sind relevant. Sofern mehrere Studienabschlüsse absolviert wurden, basiert die Bewerbung für das Zweitstudium grundsätzlich auf das erste abgeschlossene Hochschulstudium.

Sie erhalten sowohl für die Abschlussnote des Erststudiums als auch für die Begründung eine Punktzahl. Addiert man die Punktzahlen, ergibt sich eine sogenannte Messzahl, welche maßgeblich ist für die Vergabe der Studienplätze bei Zweitstudienbewerbungen. Die Rangfolge wird durch die Messzahl bestimmt. Bewerbungen mit einer größeren Messzahl gehen denen mit einer kleineren Messzahl vor. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Für die Abschlussnote des Erststudiums erhalten Sie folgende Punktzahl:

  • 4 Punkte für ausgezeichnet und sehr gut
  • 3 Punkte für gut und voll befriedigend
  • 2 Punkte für befriedigend
  • 1 Punkt für ausreichend

Die ausführliche Begründung ist in schriftlicher Form einzureichen. Sie sollte Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel erhalten. Ihre Begründung wird einer Fallgruppe (1-5) zugeordnet. Jede Fallgruppe enthält eine entsprechende Punktzahl.

Eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums sowie die schriftliche Begründung für die Ableistung des Zweitstudiums müssen bis zum Bewerbungsschluss bei der Hochschule eingegangen sein. Ansonsten werden Sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.