Voraussetzungen

An der Universität Duisburg-Essen ist ein Tausch von Studienplätzen möglich. Beide Antragstellenden müssen an einer Hochschule innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für das gleiche Studienfach und im gleichen Fachsemester ordnungsgemäß eingeschrieben sein.

Antrag

Der Antrag auf Studienplatztausch ist im Bereich Zulassung des Einschreibungs- und Prüfungswesen in mehrfacher Ausführung zu stellen. Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Tauschpartner plus einen Antrag, der im Bereich Zulassung verbleibt. (z. B. bei drei Tauschpartnern werden vier Anträge benötigt). Alle Anträge müssen von allen Tauschpartnern ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Übereinstimmung hinsichtlich Fachsemesterzahl ist durch Beifügung entsprechender Belege nachzuweisen, ferner ist eine Kopie des Zulassungsbescheides (bei Erstsemestertausch) sowie des Abiturzeugnisses vorzulegen.

Vermittlung

Die Universität Duisburg-Essen vermittelt keine Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner. Es gibt jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, tauschwillige Studierende zu finden. An zahlreichen "Schwarzen Brettern" der Universität können Tauschwünsche durch Aushang bekannt gemacht werden. Einige Tages- und Wochenzeitungen führen zeitweise in Zusammenarbeit mit Tauschorganisationen Tauschaktionen durch.
Des Weiteren finden Sie "Tauschbörsen" über die Suchmaschinen des Internets.

Ergänzende Informationen zum Studienplatz-Tausch im Studiengang Medizin

Sofern ein Tausch im 1. Fachsemester (1. vorklinische Semester) beantragt wird, ist dies nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Alle Tauschpartner befinden sich im 1. Hochschulsemester oder
  2. Alle Tauschpartner befinden sich mindestens im 2. Hochschulsemester.
  3. Die Tauschpartner befinden sich in unterschiedlichen Hochschulsemestern, wovon einer im 1.Hochschulsemester eingeschrieben ist; ein Tausch ist in diesem Fall nur dann möglich, sofern der Tauschpartner – der sich im 1. Hochschulsemester befindet – an die Universität Duisburg-Essen wechselt.


Nach dem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) ist bei einem Tausch nur die Übereinstimmung der klinischen Semester relevant, die Fachsemester müssen nicht gleich sein.

Bei Studienplatz-Tausch während des Semesters (d. h. nach Beginn der Veranstaltungen) ist zu beachten, dass keine Teilnahme an (allen) Pflichtveranstaltungen und zugehörigen Prüfungen mehr möglich ist. Dies kann im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung infolge des Jahresturnus` der Veranstaltungen zu einer Verzögerung im Studienablauf von einem Jahr, im Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung von einem Semester führen. Daher kann es sinnvoller sein, das laufende Semester an der ursprünglichen Hochschule zu beenden und erst danach den Studienort zu tauschen.

Auch aufgrund der unterschiedlichen Kursverteilung an verschiedenen medizinischen Fakultäten ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie Ihr Studium nicht sofort im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang aufnehmen können. Sie müssen vielmehr ggf. damit rechnen, im laufenden Semester (bei mehrsemestrigen oder aufeinander aufbauenden Veranstaltungen auch in den Folgesemestern) nicht alle Leistungsnachweise erbringen zu können, welche vom jeweiligen Studienplan vorgesehen sind. Die Folge kann in einer Verlängerung der gesamten Dauer Ihres Studiums bestehen.

Allgemeingültige Informationen, an welchen Pflichtveranstaltungen zu welchem Zeitpunkt noch teilgenommen werden kann, existieren nicht, da sich die Situation zu Semesterbeginn täglich ändert. Nach erfolgtem Studienplatz-Tausch erhalten Sie diese Informationen - gleichzeitig mit der Erfassung Ihrer persönlichen Daten - im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät.

Zudem ist zu beachten, dass aufgrund der unterschiedlichen Studienordnungen der verschiedenen Studienorte Semestergleichheit nicht gleichbedeutend ist mit "Schein-Gleichheit", so dass unter Umständen Veranstaltungen des Semesters, das am früheren Studienort bereits absolviert wurde, nachgeholt werden müssen. Infolge zeitlicher Überschneidungen der Veranstaltungen verschiedener Semester kann auch dies zu Verzögerungen im Studienverlauf führen. Verschärft wird die Problematik im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung durch die unterschiedlichen Regelungen bzgl. der Zugangsvoraussetzungen zu den Pflichtveranstaltungen - die erfolgreiche Absolvierung welcher Veranstaltung ist für den Zugang zu einer anderen Veranstaltung verpflichtend!
Bsp. für Zugangsvoraussetzungen am Studienort Essen: Physik für Mediziner (1. Sem.) Voraussetzung für das Seminar Physiologie (3. Sem.); Seminar Physiologie Voraussetzung für das Praktikum Physiologie (4. Sem.) - eine abschließende Auflistung dieser Regelungen finden Sie auf S. 4 der Studienordnung.
Bitte informieren Sie sich vorab!!!

Die Studienordnung der Universität Duisburg-Essen für den Studiengang Medizin finden Sie unter www.uni-duisburg-essen.de/medizinstudium; Link "Allgemeine Informationen":

 

 S. 4 Aufbau des Studiums
 S. 8+9: Veranstaltungen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Ausbildung pro Semester
 S. 10+11 Veranstaltungen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Ausbildung pro Semester