Bewerberinnen und Bewerber mit einem Meisterbrief bzw. beruflicher Aufstiegsfortbildung sind zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang ohne Zugangsprüfung berechtigt. Eine Ausnahme bildet der Studiengang Humanmedizin, der einem bundesweiten Auswahlverfahren unterliegt. Hier ist in jedem Fall eine Zugangsprüfung abzulegen, da nur mit der Note dieser Prüfung die Möglichkeit zur Teilnahme am Auswahlverfahren von hochschulstart.de (ehemals ZVS) besteht.
Für den genannten Personenkreis stehen an der Universität Duisburg-Essen in Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen 4% aller Studienplätze des jeweiligen Studiengangs zur Verfügung. Ist die Zahl der Bewerberbungen höher als die im Rahmen dieser Quote zu vergebenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgesprächs.
Zur Prüfung der persönlichen Eignung ist die Teilnahme an einem Probestudium bzw. an einer Zugangsprüfung möglich; das Ergebnis der Zugangsprüfung hat keinen Einfluss auf die Hochschulzugangsberechtigung. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Aufnahme eines Probestudiums ausgeschlossen.
Einzelheiten zur Durchführung eines Probestudiums und Ablegung einer Zugangsprüfung sind durch die Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung) der Universität Duisburg-Essen vom 20. Dezember 2010 geregelt.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zulassung zum Studium beizufügen:
- Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation
- Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf und Angaben zum gewünschten Studiengang
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
- Beglaubigter Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung
- Beglaubigter Nachweis der Aufstiegsfortbildung
Bewerbungsfristen: 15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester
Da Ihre Unterlagen zunächst geprüft werden müssen und Sie hiernach einen Bescheid erhalten, mit dem Sie auch berechtigt sind, sich im Online-Verfahren der Universität Duisburg-Essen um Zulassung zum Studium zu bewerben, sollte die Antragstellung möglichst frühzeitig erfolgen.
Spätestens am 15. Juli bzw. 15. Januar müssen Sie sich über die Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben.
